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Verfasst am: 04.02.09, 15:30 Titel: Verjährungsunterbrechung durch Bescheid?
Hallo
folgender fiktiver Fall:
DRV prüft im Frühjahr 2008 einen Betrieb. Der Prüfer stellt fest, dass 2004 zu wenig Sozialversicherung gezahlt hat. Mit Bescheid vom 15.12.08 fordert die DRV per Bescheid die Nachzahlung fehlenden Sozialversicherungsbeiträge an. Am 08.01.09 legt der Betrieb Widerspruch ein, die Angelegenheit wäre nach § 25 SGB IV verjährt. DRV schreibt zurück: Rechtzeitig vor Verjährung zum 31.12.08 sei der Bescheid erlassen worden, außerdem hemmt die Betriebsprüfung zusätzlich die Verjährung.
Ist das richtig? Eigentlich ist doch nur bei Einreichung der Forderung bei Gericht (z. B. durch Mahnbescheid) die Verjährung gehemmt. Wo steht denn, dass ein Bescheid einer Behörde die Verjährung aufhält?
Verfasst am: 04.02.09, 16:10 Titel: Re: Verjährungsunterbrechung durch Bescheid?
schnueffel hat folgendes geschrieben::
Am 08.01.09 legt der Betrieb Widerspruch ein, die Angelegenheit wäre nach § 25 SGB IV verjährt.
Wenn er schon die richtige Vorschrift kennt bzw. weiß, wo sie steht, sollte er sie vielleicht auch mal lesen.
schnueffel hat folgendes geschrieben::
DRV schreibt zurück: Rechtzeitig vor Verjährung zum 31.12.08 sei der Bescheid erlassen worden, außerdem hemmt die Betriebsprüfung zusätzlich die Verjährung.
Ist das richtig?
Ja
schnueffel hat folgendes geschrieben::
Eigentlich ist doch nur bei Einreichung der Forderung bei Gericht (z. B. durch Mahnbescheid) die Verjährung gehemmt. Wo steht denn, dass ein Bescheid einer Behörde die Verjährung aufhält?
Das ergibt sich aus § 39 SGB X. SV-Beiträge können, wenn sie fällig geworden sind, eingetrieben werden wie Steuern - ein Mahnbescheid ist nicht erforderlich.
Dass eine Betriebsprüfung die Verjährung hemmt, steht übrigens in § 25 Abs. 2 SGB IV _________________ MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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