Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Ich bin gewerbl. Händler und habe eine große Menge Artikel bei einem Lieferanten bestellt.
Leider habe ich nicht alle Waren bekommen aber der Lieferant behauptet das er alles versendet hat. Er beruft sich auf Paketnummern und das Gewicht der Pakete und behauptet das wäre rechtlich einwandfrei! Das wäre die erste Frage ob das wirklich so ist? Kann man es per Gewicht bestätigen?
Dennoch es war zu wenig Ware und er hat auch was gesendet was nicht bestellt war. Nur streiten wir uns seit Tagen aber kommen nicht weiter ( Streitwert ca 650€)
Ich hbae weitere Aufträge bei diesem Lieferanten die ich für den Fall das wir uns nicht einigen können stornieren möchte! (Es geht um Textilartikel, aber keine Sonderanfertigung)
Kann ich dies ohne weiteres tun? Der Händler wollte mir Lagerkosten berechnen wenn ich nicht umgehend zahle und auf Auftragserfüllung klagen.
Gewicht kann m.E. eher Indiz sein als Nachweis über die Versendung der richtigen Artikel in der richtigen Menge. Der Käufer könnte substanziiert bestreiten.
Als einzige mögliche Rechtsgrundlage zur Stornierung weiterer Kaufverträge fällt mir § 313 BGB ein. Ob eine Nicht-Einigung ein wichtiger Grund ist, weiß ich nicht. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.