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Früherkennungsuntersuchung

 
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kiwi93
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Anmeldungsdatum: 05.02.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 11:49    Titel: Früherkennungsuntersuchung Antworten mit Zitat

Hallo,
auf der Suche nach genaueren Informationen, bin ich auf diese Seite hier gestoßen.
Seit dem 13. 12.07 wurde ja der §7 des Gesundheitsdienstgesetzes mit dem Art.2 erweitert. Die Eltern sollen nun nachweisen, dass sie mit ihrem Kind zur Früherkenungsuntersuchung gegangen sind.
Ich war mit meinem Kind bei den bisherigen U´s und werde auch weiter hingehen, aber ich habe mich bisher geweigert, mich derart kontrollieren zu lassen.
Wie sieht dies rechtlich aus?
Was kann weiter auf mich zukommen?
Muss ich den MItarbeiter der Landesfamilienbüros ins Haus lassen?

Ich hoffe, dass Ihr mir weiterhelfen könnt.

Lieben Gruß
Kiwi
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

hab da was dazu gefunden :

http://www.saarland.de/17125.htm

Gruß roni
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kiwi93
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.02.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Roni,
danke für die schnelle Antwort.
Also warte ich ab, bis der Mitarbeiter des Landesfamilienbüros bei mir klingelt, lasse ihn brav vor der Tür stehen, zeige ihm im U-Heft, dass wir die Untersuchungen gemacht haben (wobei ich das Heft nicht aus der Hand geben werde- den Stempel der Ärztin sehen reicht ja wohl), werde ihn auf Nachfrage darauf hinweisen, dass ich weiterhin den Nachweis der U-Untersuchungen NICHT beim Arzt abgeben werde und ihn bis zum nächsten Besuch brav verabschieden.
Kann ich das so machen oder habe ich dann auch rechtliche Maßnahmen zu befüchten?

Lieben Gruß
Kiwi
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Bingo02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 17:02    Titel: Re: Früherkennungsuntersuchung Antworten mit Zitat

kiwi93 hat folgendes geschrieben::
...aber ich habe mich bisher geweigert, mich derart kontrollieren zu lassen.


Der Gesetzgeber hat das nicht veranlaßt, um die Eltern zu gängeln, sondern um die Kinder zu schützen. Es ist ein Armutszeugnis aber gleichwohl eine Notwendigkeit, das wir solche Gesetze brauchen: "Gesetz zum Schutz von Kindern vor Vernachlässigung, Missbrauch und Misshandlung".

Zitat:
Also warte ich ab, bis der Mitarbeiter des Landesfamilienbüros bei mir klingelt


Dadurch verzögert sich ja allenfalls nur der Hausbesuch bei einem wirklich gefährdeten Kind.
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kiwi93
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.02.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 17:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Bingo,

wir bräuchten diese Gesetze nicht, wenn mehr Geld für die ambulante Familienbetreuung da wäre!!! Ich habe als Familienbetreuerin gearbeitet und musste um jede Stunde "betteln"- oft mit dem Resultat, dass die Stunden gekürzt wurden. Wenn ich in einer gefährdeten Familie z.B. nur 1,5 Std/Woche genehmigt bekomme, dann kann ich dort nur "das Feuer löschen", nicht aber einen Brand verhüten. In den bekannt gewordenen Fällen war meiner Ansicht auch kein Geld da, um sich intensiver um die Familie zu kümmern....
Ich finde es aus o.a. Gründen nicht richtig, dass alle für Einsparungen in gerade für Kinder wichtigen Bereichen "büßen" müssen. Deshalb will ich mich dieser Kontrolle verweigern...

Lieben Gruß
Kiwi
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