Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Anmeldungsdatum: 15.02.2006 Beiträge: 18 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 04.02.09, 17:15 Titel: Androhung von Vereinsausschluss
Hallo,
x wird ein Vereinsausschluss angedroht, weil angeblich viele Mitglieder seinetwegen austreten. Laut Satzung entscheiden über den Ausschluss der erweiterte Vorstand, der Ältestenrat und der Ehrenvorsitzende. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar ist. Abgesehen davon, dass es einen Ältestenrat nicht gibt und der Ehrenvorsitzende aufgrund von Krankheit nicht mehr am Vereinsleben teilnimmt – hat x wirklich keine Möglichkeit, den Vereinsausschluss anzufechten?
Anmeldungsdatum: 15.02.2006 Beiträge: 18 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 04.02.09, 17:27 Titel:
was tut denn X, weswegen die Anderen angeblich austreten ??
Das weiß X eben nicht. Mit dieser Begründung wurde X im September schon als Vorsitzender abgewählt, obwohl er bei den Vorstandswahlen (die als Briefwahl durchgeführt wurde) weitaus die meisten Stimmen erhalten hatte. Nun sollen immer noch jeden Tag seinetwegen Austritte kommen.
Ausschlussgründe sind ein gegen die Ziele des Vereins gerichtetes Verhalten.
so einfach ist das nicht jemanden aus einem Verein auszuschließen.
Erstmal muss bewiesen werden dass die Leute wegen dir austreten, und dann warum.
Man kann nicht einfach jemanden ausschließen ohne dass der Grund dafür nachweisbar ist.
Anmeldungsdatum: 15.02.2006 Beiträge: 18 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 04.02.09, 17:45 Titel:
Ich werde in übelster Weise beschimpft und weiß nicht warum. Früher ausgetretene Mitglieder wurden offensichtlich nachträglich gefragt, ob sie meinetwegen ausgetreten sind.
Was mich aber auch interessiert ist der Passus in der Satzung, dass die Entscheidung nicht anfechtbar ist. Das würde doch bedeuten, dass man mir mitteilt, dass ich ausgeschlossen wurde, ohne dass ich dagegen etwas unternehmen kann.
Wie gesagt, die Mitglieder hatten mich mit großer Mehrheit wieder in den Vorstand gewählt.
dass man mir mitteilt, dass ich ausgeschlossen wurde, ohne dass ich dagegen etwas unternehmen kann.
eben nicht, weil der Grund nicht vorliegt. Das was in der Satzung als Ausschliußgrund angegeben ist, muss auch zutreffen. Da kann man dann ansetzen, indem man sagt, dass das ja garnicht stimmt.
Gruß roni
was ist das für ein Verein ? Habt ihr einen Dachverband an den du dich wenden könntest ?
Zuletzt bearbeitet von Roni am 04.02.09, 17:53, insgesamt 1-mal bearbeitet
Anmeldungsdatum: 15.02.2006 Beiträge: 18 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 04.02.09, 18:12 Titel:
Vielen Dank für den Link. Das wollte ich wissen.
Nein, wir haben keinen Dachverband, den Ältestenrat hatte ich vor einigen Jahren wieder aktiviert, aber inzwischen ist er wieder eingeschlafen, so dass es keine übergeordnete Institution gibt. Ich hatte vor, ihn wieder einzusetzen und in der Satzung zu verankern, aber dann war mir die Abwahl zuvorgekommen.
Es sind einige Leute im Vorstand, die mich mit aller Macht bekämpfen. Das ist für mich eine Katastrophe, weil ich die Geschicke des Vereins seit fast zwanzig Jahren erst als Geschäftsführerin und dann als Vorsitzende maßgeblich mitgestaltet habe.
Ich stelle gleich noch einen Beitrag ein. Sie gehen mit aller Macht gegen mich vor. Das mit dem Ausschluss hatte mir ein Beisitzer angedroht, also noch nicht einmal jemand vom geschäftsführenden Vorstand oder gar der Vorsitzende. Der Vorsitzende und die Geschäftsführerin sind Österreicher, und die haben vom deutschen Vereinsrecht keine Ahnung.
Ein Ausschluß aus einem Verein (besonders gemeinnütziger Verein) ist die denkbar schwierigste Sache. Auch wenn Eure Satzung das nicht so sieht und daher nicht im Einzelnen regelt.
Grundsätzlich ist eine Anhörung des Betroffenen erforderlich. Hier wird auf jeden Fall der Grund bekannt gegeben müssen! Danach ist er schriftlich von einem Ausschluß zu unterrichten mit Angabe der Gründe.In vielen Fällen sehen Satzungen die Überprüfung durch die Mitgliederversammlung vor. Dies ist jedoch nur eine Prüfung, sie kann keinesfalls die Entscheidung, Ausschluß oder nicht, an sich ziehen, da das auszuschließende Organ des Vereins in der Satzung klar benannt und somit festgelegt ist. (siehe Sauter/Schweyer/Waldner 1.Teil No. 357) Der Austritt anderer mit Hinweis auf deine Person, ist kein hinreichender Grund, sondern beruht wahrscheinlich auf persönliche Befindlichkeiten. Dieses kann kein Grund für einen Ausschluß darstellen. Wenn man sich halt nicht aufs Fell gucken kann, muß man für sich die persönliche Konsequenz ziehen und nicht andere dafür verantwortlich machen. In meinen Augen ist dann der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
Ach ja, zwei Ratschläge aus eigener Erfahrung, nimm es sportlich, dann behält man einen klaren Kopf und warte bis der andere einen Fehler macht. Dauert vielleicht zwar, aber alle machen Fehler, zumal wenn sie sich zu stark erhitzen!
Anmeldungsdatum: 15.02.2006 Beiträge: 18 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 05.02.09, 07:27 Titel:
mambo hat folgendes geschrieben::
Ach ja, zwei Ratschläge aus eigener Erfahrung, nimm es sportlich, dann behält man einen klaren Kopf und warte bis der andere einen Fehler macht. Dauert vielleicht zwar, aber alle machen Fehler, zumal wenn sie sich zu stark erhitzen!
Vielen Dank für die Auskünfte und für die Ermunterung! Ich werde versuchen, es sportlich zu nehmen, auch wenn es zur Zeit sehr schwer fällt.
Ein Ausschluß aus einem Verein (besonders gemeinnütziger Verein) ist die denkbar schwierigste Sache.
der Ausschluss aus einem gemeinnützigen Verein ist grundsätzlich nicht schwieriger als der Ausschluss aus einem nicht gemeinnützigen Verein. Die Gemeinnützigkeit hat mit der Zulässigkeit bzw. Schwierigkeit eines Ausschlusses überhaupt gar nichts zu tun.
mambo hat folgendes geschrieben::
In meinen Augen ist dann der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
Ein Ausschluss ist IMMER gerichtlich überprüfbar. Die Satzung kann dies nicht ausschließen. Sollte sie dies versuchen, ist die entsprechende Bestimmung unwirksam.
Die Satzung kann allerdings wirksam vorschreiben, dass zunächst der vereinsinterne Rechtsweg, so vorhanden, ausgeschöpft wird. Ist das der Fall, dann ist eine gerichtliche Überprüfung erst im Anschluss daran möglich.
JS _________________ ... aber fragt lieber nochmal eure Eltern, denn gaaanz sicher bin ich mir nicht ... (Hein Blöd)
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.