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Vermieter verschönert Klingel- und Briefkastenschilder
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Taribo
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Anmeldungsdatum: 10.01.2009
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 19:50    Titel: Vermieter verschönert Klingel- und Briefkastenschilder Antworten mit Zitat

Ein Vermieter hat heute Vormittag die Schilder an den Klingeln und Briefkästen am Hauseingang wohl aus Gründen der Gründlichkeit ausgetauscht. Mieter C sagte zu Mieter A, dass nun der Vorname und der Nachname(der steht ja üblicherweise drauf Smilie) auf den Schildern stehen würde.
Mieter B bekam schon einen Wutausbruch. Er will nicht, dass nun auch noch der Vorname mit draufsteht. Den Vornamen ginge keinem was an.
Der Vermieter meinte, dass es In Ordnung sei.

Ich habe als Postler selten auf den Schildern den kompletten Namen gelesen. Smilie
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

Und wo ist das Problem? Wenn B das nicht will muss er eben umziehen.
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Taribo
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Anmeldungsdatum: 10.01.2009
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 20:41    Titel: Antworten mit Zitat

Problem? Dann müssten alle Fragenden hier im Forum umziehen oder beim Polizeirecht aus Deutschland fliehen. Smilie

B.Müller oder auch H.-J. Schmidt ist doch üblich. Was soll der komplette Name auf dem Schild? Es gibt schon genug Unfug. Warum steht da nicht Fam. Hans Krause falls Mieter B sich wieder beruhigt?

Namen alle Erfunden! Lachen
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 22:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sehe da jetzt keinen Anspruch darauf das der Vorname nicht angegeben werden darf.
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 08:06    Titel: Antworten mit Zitat

Naja. Vielleicht wegen seelischer Grausamkeit. Wie heißt denn der Arme? Geschockt
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 08:53    Titel: Antworten mit Zitat

Strider hat folgendes geschrieben::
Ich sehe da jetzt keinen Anspruch darauf das der Vorname nicht angegeben werden darf.


Ich sehe aber auch keinen Grund warum sich ein Mieter dem Diktat eines Vermieters dort unterordnen muß.
Ich denke noch ist es eine freie Entscheidung des Mieters ob er am Briefkasten oder an der Klingel was stehen haben will oder nicht.
Oder gibt es eine gesetzliche Regelung das auf dem Briefkästen und Klingeln was drauf stehen muß?
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Werner
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 09:15    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich darf der Mieter am Hauseingang und an seiner Wohnungstür sein (sein Eigenes) Namensschild anbringen. So mal vom AG Mitte MM 2000, 178 entschieden worden.
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ralph12345
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Anmeldungsdatum: 30.04.2007
Beiträge: 704
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 14:10    Titel: Antworten mit Zitat

Schild wieder austauschen und gut ist, kostet 5 Minuten Zeit. Wozu die Aufregung.
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

Leute wer gibt mir für die Recherchen mal einen Klaps auf die Schulter oder einen grünen Punkt. Lachen Lachen
Den habe ich mir verdient. Mit den Augen rollen

Guckst Du hier;

http://www.ra-kotz.de/namensschild.htm

Gruß
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

ralph12345 hat folgendes geschrieben::
Schild wieder austauschen und gut ist, kostet 5 Minuten Zeit. Wozu die Aufregung.

Es mag ja sein, dass ein Mieter das Recht auf ein Namensschild an der Tür hat. Aber ich bezweifle energisch, dass ihm das das Recht gibt, einfach an fremder Leute Schilder rumzufummeln. Diese Türschilder gehören immer noch dem Vermieter; auch wenn da sein Name draufsteht

die Kläger in dem angeführten Urteil sind da schon den richtigen Weg gegangen und haben die Entfernung des Schildes verlangt, sich aber nicht dazu verstiegen, das selber machen zu wollen.
In dem hier dikutierten Fall, liegt die Sache aber schon noch ein wenig anders, weil ja der Mieter nicht generell die Entfernung seines Namens, sondern eine bestimmte Gestaltung des Schildes haben will. Bei diesem Wunsch wird es sich kaum auf allgemeine Persönlichkeitsrechte berufen können. Cool
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
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BeitragVerfasst am: 05.02.09, 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten hat folgendes geschrieben::
Diese Türschilder gehören immer noch dem Vermieter; auch wenn da sein Name draufsteht
Wenn da sein Name draufsteht, gehören sie wahrscheinlich tatsächlich dem Vermieter. Wenn der Mieter allerdings ein Schild angebracht oder das anzubringende Schild bezahlt hat, gehört das Schild wohl eher dem Mieter.
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ja genau....wo ist das Schild das vorher dort war? Somit hat der VM doch sich falsch verhalten....oder... Winken
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht hat er die alten Schilder auch angebracht?

@Biber: Auch wenn der Mieter das neue Schild bezahlt haben sollte, hat er immer noch nicht an den Dingern rumzuschrauben. Aber vielleicht hätte er einen Herausgabeanspruch. Geschockt
Was ich aber vor Allem nicht sehe, ist ein Recht auf bestimmte Gestaltungswünsche. Cool
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maconaut
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 17:44    Titel: Antworten mit Zitat

Klar - das original VM-Schild dem VM mit Schleife dran überbringen und eigenes anbringen. Oder eigenen Zettel über den vom VM schieben, also das VM-Schild gar nicht entfernen - sollte der einfachste Weg sein.
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 17:48    Titel: Antworten mit Zitat

Tja wobei die Frage ist ob der Mieter dies darf, einfach so das Schild auswechseln. Es gibt ja die Aussage das der VM ein berechtigtes Interesse am einheitlichen Äusseren des Hauses hat. Stellt sich allerdings die Frage ob es soweit geht, das darunter auch das Aussehen der Klingelschilder fallen.
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