Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Dringende Frage zur 3 Bruder Regelung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Dringende Frage zur 3 Bruder Regelung
Gehen Sie zu Seite 1, 2, 3  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Wehrrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Chris1512
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.02.2009
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 20:42    Titel: Dringende Frage zur 3 Bruder Regelung Antworten mit Zitat

Hallo,

ich schildere am Besten erst einmal das Problem. Letztes Jahr begann ich meinen Dienst als SaZ12 bei der Bundeswehr. Da es mir aber überhaupt nicht gefallen hat, verweigerte ich die Annahmeurkunde und wurde nach 20 tagen wieder entlassen. Nun möchte ich ab dem 01.03 diesen Jahres ein Studium beginnen doch habe große Sorgen, dass ich zum Grundwehrdienst einberufen werde. Meine Musterung im Kreiswehrersatzamt war im Jahre 2006. Damals gab ich an das ich 2 Brüder habe die vor mir komplett gedient haben ich aber vll auch gerne dienen würde. Nun hat sich diese Einstellung geändert und ich würde gerne von der Regelung gebrauch machen da ich 1. mein Studium durchziehen möchte und ich bin schon 21 Jahre, möchte also keine pausen während des Studiums einlegen und 2. fühle ich mich bei der BW auch überhaupt nicht wohl. Nun sagte man mir aber das ich diesen Antrag auf Befreiung schon vor der Musterung hätte stellen sollen. Wie sollte ich das aber tun? ich war mir zu diesem zeitpunkt doch gar nicht sicher ob ich will oder nicht. Gibt es eine Möglichkeit diesen Antrag zu stellen und durchzubringen? Wie ist die Rechtslage?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 05.02.09, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Chris,

da wird wohl nichts zu machen sein. lesen Sie doch bitte einmal § 11 des Wehrpflichtgesetzes. Dem letzten Satz können Sie entnehmen, wann spätestens der Antrag gestellt werden muss, es sei denn die Gründe treten erst nach Abschluss des Musterungsverfahrens.

Sie hingegen haben aber bei Ihrer Musterung mitgeteilt, dass Ihre beiden Brüder bereits ihren Dienst komplett abgeleistet haben, Sie aber dennoch dienen wollen. In diesem Moment haben Sie auf Ihr Antragsrecht verzichtet.

Sie müssen also davon ausgehen zum Grundwehrdienst eingezogen zu werden.
Nach oben
Chris1512
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.02.2009
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 17:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo und danke für die Antwort. ich habe so nicht gesagt das ich den Wehrdienst machen möchte. Ich war zu diesem Zeitpunkt nicht mal mehr 18 und wusste nichts davon das ich diesen Antrag zu dem Zeitpunkt hätte stellen müssen. Mir wurde gesagt das ich das auch später machen könnte jedenfalls vom Wehrdienstberater. Bei der Beratungsstelle des KDV Vereins wurde mir mitgeteilt, dass der Antrag sollte ich ihn jetzt stellen vll abgelehnt wird, ich aber faktisch nicht eingezogen werde gerad aus dem grund der Ausnahmeregelung. Ich gab damals an das ich vll SaZ werden möchte. Somit konnt eich den Antrag nicht stellen da ich dann auf diese bewerbung die ich wirklich durchgeführt habe, hätte verzichten müssen. jedenfalls war es mein Wissensstand.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 05.02.09, 17:44    Titel: Antworten mit Zitat

hallo chris,

so einfach ist das leider nicht. Sie haben doch auf diesen Antrag verzichtet, in dem sie mitteilten, dass Sie SaZ werden möchten.

Im Zeitpunkt des Musterungsverfahrens war Ihnen doch bekannt, dass Ihre beiden Brüder gedient haben. Die Ausnahmeregelung des § 11 Wehrpflichtgesetz ist an die Voraussetzung des Antrages geknüpft, so dass im Ergebnis nur dieser Antrag zu einer Befreiung führt und nicht die Rechtsnorm als solches.

Die Aussage des Wehrdienstberaters, dass man den Antrag auch noch später stellen könne, wäre demnach falsch.

Aber auch die Auskunft der KDV-Stelle wäre demnach falsch und eine Einberufung wäre faktisch sehr wohl möglich, weil de jure ohne Antrag - der nun nicht mehr gestellt werden kann - die ausnahme nicht gilt.
Nach oben
Chris1512
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.02.2009
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 20:33    Titel: Antworten mit Zitat

Das hört sich alles andere als gut an. Gibt es da eine Möglichkeit dies über einen Anwalt einzuklagen? Außerdem gibt es ja auch noch die Möglichkeit eines KDV Antrages der sich künstlich in die Länge ziehen lässt oder? Ich habe damals beim bund aufgehört und zwar nach 20 tagen. Meinungen können sich doch ändern und ich denke das dies pausibel wäre. Wissen tu ich es leider nicht das ist mein Problem. Der Zuständige der KDV Stelle sagte ja auch nicht das es gar nicht möglich sei das der Bund mich nicht zieht aber er meinte das es in der regel nicht vorkommt das solche Leute einberufen werden die solch einen Antrag gestellt haben einberufen werden auch wenn er abgelehnt wird. Jedenfalls war ihm kein Fall bekannt. Bitte um hilfreichen rat
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 05.02.09, 23:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Chris,

Ob man im Nachgang hier klagen sollte, könnte man mit der Frage beantworten, in dem man sagt, dass man alles versuchen kann.

Ich versuche es also nochmal:

Der Befreiungsgrund war vor Abschluss des Musterungsverfahrens bekannt und konnte insoweit auch nicht im Nachhinein eintreten.

De jure war der Antrag also vor Abschluss der Musterung zu stellen. Dies jetzt durch Klage erreichen zu können halte ich für unwahrscheinlich, weil durch die Klage eben nicht die zeitliche Voraussetzung - nämlich vor Abschluss des Musterungsverfahrens - wieder hergestellt werden kann.

Zur Klarstellung:

Natürlich können sie einen dementsprechenden Antrag beim KWEA stellen. Dies ist Ihnen ja unbenommen. Sie werden diesen allerdings begründen müssen.
Nach oben
Chris1512
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.02.2009
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 08:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Volker,

meine Begründung wäre ja die, dass ich damals bei der Musterung die Absichten hatte SaZ zu werden und somit diese Regelung nicht in Anspruch nehmen konnte. Während der 20 tage in der Kaserne habe ich aber gemerkt, dass die bw nichts für mich ist da ich es dort als sehr schlimm empfand. Ih komme mit den Einschränkungen und so weiter dort absolut nicht klar. Auch aus Gewissengründen möchte ich keine Waffe mehr abfeuern und auf lMenschen schießen sowieso nicht. Letzteres würde ich nicht in die Begründung schreiben aber die Begründung das ich den Antrag aufgrund von SaZ nicht gestellt habe, halte ich für allgemein verständlich und wenn sich meine Meinung während dieser 20 tage ändert, find eich auch das plaussibel. Oder?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 09:52    Titel: Antworten mit Zitat

Chris1512 hat folgendes geschrieben::
find eich auch das plaussibel. Oder?


Plausibel mag es sein, es entspricht allerdings nicht der Rechtslage, die Volker13 ja schon ausführlich geschildert hat.

Chris1512 hat folgendes geschrieben::
Der Zuständige der KDV Stelle .... meinte das es in der regel nicht vorkommt das solche Leute einberufen werden die solch einen Antrag gestellt haben einberufen werden auch wenn er abgelehnt wird.


M.W. gibt es mehr junge Männer als die Bundewehr als Wehrpflichtige benötigt. Da mag es sein, dass in erster Linie diejenigen nicht einberufen werden, bei denen ein Grund i.S. des § 11 WehrpflG vorliegt, auch wenn der Antrag nicht rechtzeitig gestellt wurde.

Aber das ist dann eher keine rechtliche Frage sondern eine des tatsächlichen Verwaltungshandelns. Und ob es so ist, weiß ich nicht.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 06.02.09, 13:58    Titel: Antworten mit Zitat

Lieber Chris,

die rechtliche Seite dieser Angelegenheit hatten wir ja besprochen.

Ich möchte aber nochmal allgemein-menschlich auf diesen Fall eingehen.

Sie wurden als SaZ12 eingestellt und haben bereits nach 20 Tagen Dienst das Handtuch geschmissen, weil Sie mit den Einschränkungen bei der Bundeswehr nicht zurechtkamen.

Sind Sie tatsächlich der Meinung, dass die Einschränkungen während der allgemeinen Grundausbildung für die Dauer Ihrer Dienstzeit fortwährend angehalten hätten?

Welche einschränkungen meinen Sie denn konkret?
Nach oben
Chris1512
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.02.2009
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Volker,

mir und auch der Beratungsstelle ist bewusst, dass der Antrag abgelehnt wird. Was anderes erwarten wir auch nicht. Jedenfalls wäre ein anderer Ausgang eine positive Überraschung. Ich soll diesen Antrag dennoch stellen denn wie gesagt wird er wohl formal abgelehnt aber die Chance ist gegeben das ich dennoch nicht einberufen werde. Es wird festgehalten und kommt auch in meine Akte das ich diesen Antrag gestellt habe. Wenn nun die Wehrbescheinigungen der Brüder und die Geburtsurkunden vollständig vorliegen könnte man es intern so klären, dass sie an meiner Stelle jemand anderen nehmen der diese Umstände nicht hat. Es geht bei dieser regel ursprünglich um das Wohl der Eltern nicht zu sehr belastet zu weden und außerdem bestand grundsätzlich die Möglichkeit der Befreiung. Gesetzlich und theoretisch kann man mich einberufen aber in der Praxis sind die Chancen dennoch besser zu den 50% zu gehören die nicht einberufen werden. Mit einem entsprechenden Grund könnte da so klappen. Wenn nicht gibt es immernoch die Möglichkeit eines KDV's etc.

Was letztendlich dazu geführt hat das ich dort das Handtcuh geschmissen habe, hat einige Gründe und ja die meisten davon sind psychischer Natur. Hätte ich dort 12 Jahre verbracht wäre ich niemals glücklich geworden und psychisch hätte ich wohl umgangssprachlich am Rad gedreht, Warum das so ist gehört hier wohl eher nicht her sondern viel mehr in ein Forum für Psychologie oder aber auf einen Stuhl eines Psychologen. Denn müsste ich nocheinmal dorthin, wäre das gleichzeitig ein gesichertes date mit einem entsprechenden Herrn. Mir ist außerdem bewusst das Einschränkungen wie sie meinen nur während der grundausbildung stattfinden. Dennoch gibt es eine andere Art der Einschränkungen die sich über 12 Jahre hinziehen womit ich nicht klar kommen würde bzw es ungern tun würde allein schon weil es mir damit dreckig gehen würde. lassen wir auch den Aufenthalt im Ausland nicht außer Acht. Die Anzahl der psychisch gestörten hat sich verdoppelt. Entsprechende Berichte sind im TV zu verfolgen. Und dies sind längst nicht alle denn nur ein Bruchteil der Infos gelangt in die Medien.

Mal nebenbei find eich die gesetze bezüglich der frist für bestimmte Anträge lächerlich und überholungsbedürftig. ich wurde vor 3 Jahren gemustert. Meiner Meinung nach sollte dies bei der gesetztes´wahl berücksichtigt werden denn in 3 Jahren kann man seine meinung durchaus noch ändern. Warum muss man dies zu einem Zeitpunkt entscheiden an dem man erst beginnt sich über solche Dinge gedanken zu machen? Außerdem wenn man Befreiungsgründe hat sollte man diese jederzeit einfordern können. Vll sollte sowas mal bedacht werden bei den entsprechenden Herren.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 06.02.09, 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

@chris,

wir reden aber immer noch von dem antrag auf Befreiung vom Wehrdienst??????ß


Sie werden doch durch eine KDV-Beratungsstelle betreut!? Wissen die überhaupt, was die da machen?
Nach oben
Chris1512
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.02.2009
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 21:57    Titel: Antworten mit Zitat

Was machen die denn da? ich weiß nur das der (name entfernt- Volker13)auch schon von Magazinen wie ....... oder ........ interviewt wurde und zu dem thema Auskunft gab.
(Zeitschriftennamen wurden entfernt - Volker13).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
rockbender
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.09.2008
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 00:55    Titel: Antworten mit Zitat

nicht alle tricks die man irgendwann mal liest helfen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 07.02.09, 01:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Chris,

haben Sie denn schon mal darüber nachgedacht, einen ganz normalen KDV-Antrag zu stellen? Ich gehe davon aus. Denn Sie haben sich ja auch an eine KDV-Beratungsstelle gewandt.

Es ist gut, dass es KDV-beratungsstellen gibt. Aber hinsichtlich des von ihnen beabsichtigten Antrags wäre das KWEA der geeignetere Ansprechpartner.

Klar könnte man jetzt über überholungsbedürftige Gesetze diskutieren. Fakt ist doch aber, dass § 11 des Wehrpflichtgesetzes Gültigkeit hat und nicht einfach wegdiskutiert werden kann.

Sie können es wenden, wie Sie wollen. Die zeitlichen voraussetzungen liegen nicht vor. Solchen Tatsachen muss man halt ins Auge schauen. Da macht es auch nicht wirklich Sinn, darüber zu schreiben, was man gut findet und was nicht.

sehen Sie es doch mal so. Der Mensch denkt immer sehr gerne darüber nach, warum etwas etwas nicht geht und vergeudet deshalb sehr viel unnütze Zeit. Würde er allerdings diese Zeit damit verbringen, darüber nachzudenken, wie etwas machbar werden könnte, käme er schneller zu einer Lösung.

Sie haben Ihre Meinung geändert und wollen keine waffen mehr abfeuern oder gar auf menschen schießen. Eine derartige Meinungsänderung kann ich gut nachvollziehen, zumal ich oft genug in meinem Leben Menschen gesehen habe, die regelrechte Angst vor einer Handfeuerwaffe hatten, und zwar so viel Angst, dass sie noch nicht einmal mehr wussten, wo das gefährliche Ende ist.

Die einen können es halt, die anderen eben nicht.

Wenn dies der Fall ist, dann gibt es Alternativen. Und genau diese Alternativen müssen Sie jetzt zusammen mit Ihrer Beratungsstelle finden.

Sie wollen bitte Verständnis dafür haben, dass ich Ihnen konkret keine Alternativen nennen darf(Forenregeln) und will. Letzteres deshalb, weil sie ja auch durch eine-hoffentlich anerkannte - KDV- Beratungsstelle betreut werden.
Nach oben
Chris1512
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.02.2009
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Volker,

danke für die Mühen sich mit dem Thema auseinander zu setzen. Nicht überall trifft man auf diese Geduld und das finde ich gut. Um ein letztes Mal auf den Antrag zu kommen. Uns ist kar das die zeitlichen Voraussetzungen dafür nicht mehr gegeben sind. Aber darum geht es auch gar nicht. Die Wahrscheinlichkeit wird aber dennoch etwas geringer bzw sie könnte etwas geringer sein. Wenn sie 5 Wehrpflichtige hätten wovon 1 zu spät diesen betreffenden Antrag gestellt hat, die Voraussetzungen aber sonst gegeben wären und es insgesamt 3 Stellen zu vergeben gäbe würde man normalerweise denjenigen deren brüder schon gedient haben trotz der Ablehnung nicht einberufen sondern eher die bei denen diese Umstände nicht zu Standen kommen. Vielleicht kann man hier auch gut nochmal über das Menschliche reden. Das KWEA muss immer im Interesse der Truppe handeln soweit ich weiß.

Natürlich ist es eine anerkannte Beratungsstelle. WIe schon gesagt ist der Mann auch nicht unbekannt. Vll kommt ja auch gar nichts. Wer weiß das schon. Es wäre jedenfalls sehr gut denn ich möchte auch mein Studium nicht unterbrechen. Gerade in solch schwierigen Fächen wie ich sie lerne wäre das eine Katastrophe. Natürlich kann man mit den psychologischen Aspekten wie sie bei mir gegeben sind unter Umständen etwas bewirken. Das ist ganz klar. Und ja ich habe an einen KDV Antrag gedacht aber den im derzeitigen Moment zu stellen wäre wohl recht unklug. ich versuche mich im Moment nicht zu sehr damit zu belasten denn darin leide nicht nur ich sondern auch die Menschen die mir nahe stehen. Für weitere Alternativen bin ich aber offen und wäre vll sogar froh darüber. Wenn sie mögen kann ich ihnen ja meine email addy mitteilen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Wehrrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2, 3  Weiter
Seite 1 von 3

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.