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Stammkapital Unternehmergesellschaft

 
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j2m
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.02.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 20:46    Titel: Stammkapital Unternehmergesellschaft Antworten mit Zitat

Hallo allerseits,

ich interessiere mich für eine Unternehmergesellschaft und hab deshalb eine Frage zu der Rechtslage:
Eine Unternehmergesellschaft kann ja bereits bei einem Stammkapital von 1€ gegründet werden. Zudem müssen jährlich 25% des Gewinns ins Stammkapital abgeführt werden, bis die 25.000€ erreicht sind.
Deshalb wollte ich wissen, ob man dieses Stammkapital nun irgendwie verwenden kann, um damit zu wirtschaften (Dienstleistungen/Dinge einkaufen) oder ob man es auf ein extra Konto schieben muss, auf dem nur das Stammkapital + 25% des jährlichen Gewinns liegen und dies nicht angerührt werden darf.
Ehrlichgesagt habe ich dazu noch nichts gefunden. Daher hier die Frage zur Rechtslage. Über eine Antwort würde ich mich freuen.
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towel day
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.05.2006
Beiträge: 1162

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 06:39    Titel: Re: Stammkapital Unternehmergesellschaft Antworten mit Zitat

j2m hat folgendes geschrieben::
Zudem müssen jährlich 25% des Gewinns ins Stammkapital abgeführt werden, bis die 25.000€ erreicht sind.
Das ist so schonmal falsch. 25% des Jahresüberschusses müßen in eine gesetzliche Rücklage eingestellt werden und stehen damit nicht für Ausschüttungen zur Verfügung. Eine Obergrenze für diese Rücklage gibt es nicht. Allerdings kann man - frühestens sobald die Mindesteinzahlung von 12.500 € erreicht ist - eine Kapitalerhöhunbg aus der Rücklage durchführen und aus der UG eine "richtige" GmbH mit Stammkapital 25.000 € machen. Dann entfällt die Pflicht zur Bíldung der Rücklage.
Zitat:
Deshalb wollte ich wissen, ob man dieses Stammkapital nun irgendwie verwenden kann, um damit zu wirtschaften (Dienstleistungen/Dinge einkaufen) oder ob man es auf ein extra Konto schieben muss, auf dem nur das Stammkapital + 25% des jährlichen Gewinns liegen und dies nicht angerührt werden darf.
Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass Stammkapital müße in € auf einem Bankkonto vorhanden sein. Im Grunde ist das Stammkapital nur ein bilanzieller Rechenposten. Das darauf eingezahlte Geld darf von der GmbH selbstverständlich grds. verwendet werden.

Zitat:
Ehrlichgesagt habe ich dazu noch nichts gefunden. Daher
Dann haben Sie nicht vernünftig gesucht. Sie sollten sich dringend mal intensiver mit dem befassen, was Sie da vorhaben.
_________________
Gruß

towel day

zerfrettelter Grundwanzling
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Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 13:32    Titel: Antworten mit Zitat

Wobei die Stammeinlage bzw. die Rücklage für aktivierungsfähige Investitionen verwendet werden sollte, damit die Abschreibungen nicht zur Überschuldung führen.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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