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ich interessiere mich für eine Unternehmergesellschaft und hab deshalb eine Frage zu der Rechtslage:
Eine Unternehmergesellschaft kann ja bereits bei einem Stammkapital von 1€ gegründet werden. Zudem müssen jährlich 25% des Gewinns ins Stammkapital abgeführt werden, bis die 25.000€ erreicht sind.
Deshalb wollte ich wissen, ob man dieses Stammkapital nun irgendwie verwenden kann, um damit zu wirtschaften (Dienstleistungen/Dinge einkaufen) oder ob man es auf ein extra Konto schieben muss, auf dem nur das Stammkapital + 25% des jährlichen Gewinns liegen und dies nicht angerührt werden darf.
Ehrlichgesagt habe ich dazu noch nichts gefunden. Daher hier die Frage zur Rechtslage. Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Zudem müssen jährlich 25% des Gewinns ins Stammkapital abgeführt werden, bis die 25.000€ erreicht sind.
Das ist so schonmal falsch. 25% des Jahresüberschusses müßen in eine gesetzliche Rücklage eingestellt werden und stehen damit nicht für Ausschüttungen zur Verfügung. Eine Obergrenze für diese Rücklage gibt es nicht. Allerdings kann man - frühestens sobald die Mindesteinzahlung von 12.500 € erreicht ist - eine Kapitalerhöhunbg aus der Rücklage durchführen und aus der UG eine "richtige" GmbH mit Stammkapital 25.000 € machen. Dann entfällt die Pflicht zur Bíldung der Rücklage.
Zitat:
Deshalb wollte ich wissen, ob man dieses Stammkapital nun irgendwie verwenden kann, um damit zu wirtschaften (Dienstleistungen/Dinge einkaufen) oder ob man es auf ein extra Konto schieben muss, auf dem nur das Stammkapital + 25% des jährlichen Gewinns liegen und dies nicht angerührt werden darf.
Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass Stammkapital müße in € auf einem Bankkonto vorhanden sein. Im Grunde ist das Stammkapital nur ein bilanzieller Rechenposten. Das darauf eingezahlte Geld darf von der GmbH selbstverständlich grds. verwendet werden.
Zitat:
Ehrlichgesagt habe ich dazu noch nichts gefunden. Daher
Dann haben Sie nicht vernünftig gesucht. Sie sollten sich dringend mal intensiver mit dem befassen, was Sie da vorhaben. _________________ Gruß
Wobei die Stammeinlage bzw. die Rücklage für aktivierungsfähige Investitionen verwendet werden sollte, damit die Abschreibungen nicht zur Überschuldung führen. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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