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Wir nehmen an, dass eine Nebenkostenabrechnung die Position eines Rasenmähens für einen Innengarten aufführt.
Laut Mietvertrag wird jedoch nur der Vorgarten von einem Gärtner gemäht.
Nun soll es aber eine Nachforderung geben über 240 € für das Mähen des Gartens im Innenhof. Der Gärtner soll dabei 2-3 Mal anwesend gewesen sein. Die anderen Male wurden - wie in den Jahren zuvor - von Mietern gemäht.
Der Fehlbetrag - weil nicht in den Nebenkosten berechnet - wird nun nachgefordert und sogleich die Mieter erhöht.
Wie sollte man sich in so einem Falle verhalten? Können die Kosten umgelegt werden?
Wenn die Gartenpflege im Mietvertrag vereinbart wurde dann kann diese auch in der Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden. Ohne Vereinbarung geht gar nichts. Da muss der Mieter nichts bezahlen.
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