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Hallo,
ich habe jemanden mitte 2007 8000Euro geliehen.Schrieftlich wurde eine monatliche Rückzahlungsrate vereinbart ,bei Zahlungsverzug wurden Zinsen in Höhe von 15% vereinbart.
Monatelang kam keine Zahlung.März 2008 schrieb ich eine Mahnung,habe daraufhin eine Zahlung erhalten.Nun wieder monatelang nichts.
Nun meine Frage, wie sieht es denn hier mit der Verjährung aus?Gilt die ab dem Datum an dem der Vertrag zustande gekommen ist,oder ab dem Datum der Mahnung?Oder ganz anders? Und, 3 Jahre verjährungsfrist sind doch richtig,oder?
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 04.02.09, 22:24 Titel:
Hallo marle,
willkommen im FDR.
Der Überschrift entnehme ich, dass die Restsumme nunmehr eingeklagt werden soll, da der Gläubiger nicht bzw. unregelmäßig zahlt.
Hierzu muss das Darlehen zunächst mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden (s.a. § 488 BGB).
Wird nicht gezahlt, kann man einen Mahnbescheid beantragen.
Einen ähnlichen Beitrag haben wir hier diskutiert, den möglichen Ablauf können sie dort nachlesen. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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