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Dtsch.Inkasso-Fordg.gg.ungarischen Arbeitnehmer

 
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Ingrid Kühnel
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.02.2009
Beiträge: 2
Wohnort: Taufkirchen bei München

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 16:27    Titel: Dtsch.Inkasso-Fordg.gg.ungarischen Arbeitnehmer Antworten mit Zitat


Das ist das erste Mal, daß ich hier um Rat bitte. Ich bin eine 69-jährige Rentnerin, die durch Betrug von einem ungarischen Bekannten ihr Erspartes verlor. Ich habe seit 3. Mai 2005 die vollstreckbare Ausfertigung eines Anerkenntnisurteils und erhielt die Anschrift von dem offensichtlich abgetauchten Ungarn erst heute. Nun weiß ich nicht, wo ich ansetzen soll. Dieser Ungar lebt nicht mehr in Deutschland, deshalb war es so schwierig, ihn zu finden. Er hat in Ungarn zwei private Anschriften, lebt aber in Innsbruck. M.E. ist das Wichtigste, daß mir sein ungarischer Arbeitgeber (Kontopfändung) bekannt gegeben wurde. Für diesen arbeitet er in Tirol bzw. Innsbruck. Was ist für mich am Preisgünstigsten und Klügsten?
Soll ich zu einem hiesigen Inkasso-Büro gehen mit diesem Urteil?
Soll ich zu einem hiesigen Anwalt gehen mit diesem Urteil?
Soll ich einen UNGARISCHEN Anwalt (mir ist eine zuverlässige Anwältin in Ungarn bekannt) beauftragen?
Ungarn ist in der EU, das Urteil wurde aber gefertigt, als Ungarn noch nicht in der EU war.
Wird das anerkannt?
Weiter habe ich erfahren, daß es in Ungarn möglich ist, Inkassos abkaufen zu lassen, so daß sich wahrscheinlich für mich die Aufregungen in Grenzen halten könnten.
Wie geht es weiter?
Danke für Ihren Rat.
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 04.02.09, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

hallo Frau Kühnel,

ich darf Sie im Namen des FDR hier ersteinmal recht herzlich begrüßen.

wir haben hier jedoch so unsere Regeln, die auch besagen, dass wir in ganz konkreten Fällen keine Beratung geben wollen und dürfen.

Allgemein jedoch kann ich Ihnen raten, sich an einen ansässigen Anwalt zu wenden. Diesem können Sie dann ja den Anwalt Ihres Vertrauens in Ungarn nennen. Dieser wird dann vor Ort in Ungarn viel besser agieren können.

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
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Ingrid Kühnel
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.02.2009
Beiträge: 2
Wohnort: Taufkirchen bei München

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 17:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Volker 13,
vielen Dank für Deine Antwort, die mir jetzt schon in ihrer Unauffälligkeit die Entscheidung erleichtert hat. - Die Regeln schienen mir bekannt - und ich war der Meinung ich habe gar keine direkte Beratung gefordert, denn direkt war sie ja nicht, wollte ja nur die Richtung wissen. - Also nochmals danke und ich hoffe von Herzen, daß ich noch etwas von meinem Geld sehe, denn ich gehe jetzt in meinem Alter noch arbeiten wegen diesem Betrug - damit ich dem Staat nicht zur Last falle...
MfG
I. Kühnel
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 17:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

googeln Sie doch mal mit den Begriffen "Vollstreckung" und "Ungarn", da finden Sie schon eine Menge an Informationen. Es ist jedenfalls nicht unmöglich, deutsche Urteile in Ungarn zu vollstrecken.

Ich würde jedoch einen ungarischen Anwalt bzw. einen deutschen Anwalt mit einschlägiger Erfahrung (!) mit der Vollstreckung beauftragen.

Viel Erfolg!
_________________
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