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pumi89 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 04.02.2009 Beiträge: 3
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Verfasst am: 04.02.09, 22:57 Titel: Unfallauto gekauft |
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Hallo,
Ich habe mir letzens einen [Name gelöscht - Forenregeln beachten! Biber] gekauft.
Ich bin dazu extra 200 km gefahren und habe vorher gefragt ob er irgendwelche Mängel hat.
Nach der Probefahrt bin ich zur [Name gelöscht - Forenregeln beachten! Biber] gefahren und hab eine Untersuchung gemacht, bei der ich leichte Abweichungen am Spaltmaß des Wagens festgestellt habe.
Dann bin ich zurück zum Händler, der im Auftrag einer Privatperson verkauft hat, obwohl das Auto laut Fahrzeugbrief auf die Firma zugelassen ist.
Ich habe 5 % des Kaufpreises drücken können durch das Spaltmaß.
Dann haben wir im Kaufvertrag festgehalten: Reparierter Schaden: Spaltmaß am Kofferaumklappe und Fahrertüre.
Ich habe Unterschrieben und bin mit dem Wagen nach Hause gefahren.
Als ich heute beim [Name gelöscht - Forenregeln beachten! Biber] händler war und der meine Fahrgestell nummer ins [Name gelöscht - Forenregeln beachten! Biber] System eingetippt hat er alle Reparaturen und Service Inspektionen des Fahrzeuges aufrufen können.
Aktueller KM Stand : 108.000 km
gekauft bei 107.000
Jetzt hat der Händler geschaut und rausgefunden das bei 88.000 km Die Komplette vordere rechte Seite erneuert wurde ( Felge / Stoßdämpfer mit Federbein / Radkasten und dann noch dazu die Frontstoßstange )
Im Prinzip hat mir der Händler jetzt im Auftrag einer Privatperson einen Unfallwagen verkauft und nichts davon im Kaufvertrag geschrieben oder ?
Kann ich da jetzt dagegen klagen ?
Wie hoch sind die Chancen zu gewinnen, da ich den Wagen behalten will und nur ein wenig des Kaufpreises wiederhaben will, da ja eine Wertminderung durch einen Unfall vorliegt.
Und es steht zwar Reparierter Heckschaden im Vertrag bzw. Reparaturen am Heck aber von der Front steht nichts drin.
Wie kann ich jetzt vorgehen ?
Gruß |
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Biber FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 04.02.09, 23:11 Titel: |
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Und verschiebibert ins Verbraucherrecht. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 04.02.09, 23:56 Titel: |
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pumi89 hat folgendes geschrieben:: | Und es steht zwar Reparierter Heckschaden im Vertrag bzw. Reparaturen am Heck aber von der Front steht nichts drin. | Das lese ich im Vertrag nicht, denn da steht nach Ihrer Aussage:
pumi89 hat folgendes geschrieben:: | Reparierter Schaden |
Daraus lese ich, daß Ihnen bekannt war, daß Sie ein Unfallfahrzeug kaufen. Und das dürfte wesentlich sein.
pumi89 hat folgendes geschrieben:: | Ich bin dazu extra 200 km gefahren und habe vorher gefragt ob er irgendwelche Mängel hat. |
Haben Sie irgendwelche Anhaltspunkte, daß der Händler=Verkäufer von dem reparierten Frontschaden wußte und diesen bewußt verschwiegen hat? Stand im Kaufvertrag irgendetwas von "unfallfrei" oder "unfallfrei bis auf einen Heckschaden"? Wurde die Gewährleistung im Kaufvertrag ausgeschlossen (was bei Gebrauchtwagen üblich wäre)?
pumi89 hat folgendes geschrieben:: | Nach der Probefahrt bin ich zur [Name gelöscht - Forenregeln beachten! Biber] gefahren und hab eine Untersuchung gemacht, bei der ich leichte Abweichungen am Spaltmaß des Wagens festgestellt habe. |
pumi89 hat folgendes geschrieben:: | Ich habe 5 % des Kaufpreises drücken können durch das Spaltmaß. | Ich sehe, Sie haben Ahnung von Fahrzeugen und sind auch sonst nicht auf den Kopf gefallen. Wie konnten Sie den reparierten Frontschaden nicht bemerken?
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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Bingo02 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 11.05.2008 Beiträge: 1073
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Verfasst am: 05.02.09, 01:33 Titel: |
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@ Pumi89
In Ergänzung zur vorangehenden Antwort: Welcher normale Autokäufer kennt überhaupt den Ausdruck Spaltmaß, und weiß es anzuwenden, auszumessen und zu interpretieren? Richtig, nur ein Experte und den hatten sie ja, da sie einen Sachverständigen der tralala beauftragt haben ! Dieser Experte weiß wiederum, das genau diese abweichenden Spaltmaße auf umfangreiche Unfallreperaturarbeiten hinweisen und sucht dann konsequent nach den Lackschäden! Der tralala Experte soll ihnen nur die halbe Wahrheut gesteckt haben im teuer bezahlten Untersuchungsprotokoll?
Folgerichtig haben sie dann auch konsequent den Preis des Unfallwagens gedrückt!
Worum geht es hier also? Um mehr als 5% Preisnachlaß? |
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Zafilutsche FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.07.2007 Beiträge: 1428 Wohnort: Oberhausen
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Verfasst am: 05.02.09, 09:40 Titel: |
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Vieleicht ist das ja interessant? |
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Bingo02 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 11.05.2008 Beiträge: 1073
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Verfasst am: 05.02.09, 10:25 Titel: |
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Sicherlich interessant, und evtl. anführbar, wenn denn im Kaufvertrag so formuiert wurde, wie im verlinkten Beitrag angeführt:
Zitat: | In dem Formularvertrag wurde die Rubrik "Unfallschäden lt. Vorbesitzer" mit "Nein" ausgefüllt. |
Es steht dort (bislang!) aber nur (laut Eingangsbeitrag):
Zitat: | Reparierter Schaden: Spaltmaß am Kofferaumklappe und Fahrertüre. |
Das Spaltmaß ist aber da, es kann nicht repariert werden. Es ist die Folge eines Unfallschadens der repariert wurde. Hat der Käufer den Händler mit dem tralala Gutachten konfrontiert, um an seine 5% Preisnachlas zu kommen? Falls ja, wie kann der Käufer hinterher behaupten Unfallschäden seien ihm verschwiegen worden?
Hat aber der tralala Gutachter den Käufer nicht über die Hintergründe von auffälligen Spaltmaßen informiert, so wären doch auch Ansprüche an tralala denkbar, oder? Immerhin wäre ein falsches/unvollständiges Sachverständigengutachten durchgeführt worden, daß Unfallschäden übersah, und zu einem Fehlkauf führte! |
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ratio legis FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.05.2008 Beiträge: 103
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Verfasst am: 05.02.09, 12:05 Titel: |
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Dieser "fiktive" Fall scheint mir undurchsichtig. Warum ist der Käufer nicht stutzig geworden, obwohl ein Strohmann für den gewerblichen Händler das Fahrzeug verkauft hat, damit dieser die Gewährleistung umgehen kann? Hätte man nicht spätestens bei dem erheblichen Unfallschaden, den der Händler erst auf Nachfrage einräumte, die Finger von dem Fahrzeug lassen sollen?
Die letzte Möglichkeit, aus einem solchen Vertrag herauszukommen, wäre wohl Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (hier: Verschweigen eines Unfallschadens) oder aber Rücktritt wegen eines nicht behebbaren Sachmangels gewesen (aus einem Unfallfahrzeug kann man trotz Nachbesserung kein unfallfreies machen!).
Ein Käufer hat jedoch schlechte Karten, wenn vorhandene Unfallschäden im Kaufvertrag aufgeführt sind und die Gewährleistung (wirksam?) ausgeschlossen wurde ...
MfG |
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ktown FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
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Verfasst am: 05.02.09, 13:42 Titel: |
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Zitat: | Warum ist der Käufer nicht stutzig geworden, obwohl ein Strohmann für den gewerblichen Händler das Fahrzeug verkauft hat, damit dieser die Gewährleistung umgehen kann? |
Also das ist doch gang und gebe. Gerade wenn die Gewinnspanne für den Händler nicht besonders hoch ist.
Zitat: | Hätte man nicht spätestens bei dem erheblichen Unfallschaden, den der Händler erst auf Nachfrage einräumte, die Finger von dem Fahrzeug lassen sollen? |
Das ist immer eine relative Frage. Es kommt auf den Wagen an und auf den Preis. Außerdem kann ich am Eingangsthread nicht erkennen, dass der Händler grundsätzlich die abweichenden Spaltmaße geleugnet hat.
Da ich den Begriff Spaltaß und den Sinn dahinter kenne bin ich anscheinend ein Experte. Zumindestens nach Bingo02's Definition..... _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht |
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Bingo02 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 11.05.2008 Beiträge: 1073
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Verfasst am: 05.02.09, 14:44 Titel: |
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Zitat: | Jetzt hat der Händler geschaut und rausgefunden das bei 88.000 km Die Komplette vordere rechte Seite erneuert wurde ( Felge / Stoßdämpfer mit Federbein / Radkasten und dann noch dazu die Frontstoßstange ) |
Irgendwie fehlt da die Fortsetzung der Geschichte. Der Händler hat geschaut, festgestellt und zugestanden das...und dann? |
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ktown FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
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Verfasst am: 05.02.09, 14:55 Titel: |
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Bingo02 hat folgendes geschrieben:: | Zitat: | Jetzt hat der Händler geschaut und rausgefunden das bei 88.000 km Die Komplette vordere rechte Seite erneuert wurde ( Felge / Stoßdämpfer mit Federbein / Radkasten und dann noch dazu die Frontstoßstange ) |
Irgendwie fehlt da die Fortsetzung der Geschichte. Der Händler hat geschaut, festgestellt und zugestanden das...und dann? |
Ich glaube bei diesem "Händler" handelt es sich nicht um den Verkäufer sondern um die Vertragswerkstatt seines Vertrauens. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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pumi89 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 04.02.2009 Beiträge: 3
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Verfasst am: 05.02.09, 20:42 Titel: |
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Hallo,
Danke erstmal für eure Antworten.
Ich habe hier mal den Kaufvertrag für euch [So etwas mögen wir hier nicht. Bitte Forenregeln beachten. Metzing]
Ihr werdet euch wahrscheinlich schieflachen, wie 0815 der ist.
Von dem her wie " billig " der Kaufvertrag gemacht ist geht doch da bestimmt noch was das ich da vom Verkäufer sagen wir zwischen 1000 und 2500 Euro bekommen könnte oder ?
Ich war bei der [Umgehung des Verbotes der Nennung von Klarnamen mögen wir hier auch nicht. Metzing] wo ich die Untersuchung gemacht habe und das war im Prinzip nur eine mündliche Inspektion.
Ich habe keinen Mängelbericht bekommen oder so, lediglich eine Rechnung.
Dann bin ich eben zum Händler gefahren und hab zu ihm gesagt das ich das nicht toll finde wie die Heckklappe ein wenig verzogen ist.
Das hat er dann in den Kaufvertrag mit reingeschrieben :
Rep. Heckschaden - Spaltmaß Heckklappe und Fahrertür ( soll das heißen).
Jetzt ist das so das ein Heckschaden ja nicht gleich ein Frontschaden ist.
Und selbst wenn das der 1. Besitzer war mit dem Schaden, dann hat er mir trotzdem einen Unfallwagen verkauft oder ?
Dann bin ich gestern bei der [Umgehung des Verbotes der Nennung von Klarnamen mögen wir hier auch nicht. Metzing] Werkstatt gewesen ( meines Vertrauens ) und die haben dann im Servicebericht ( anhand der Fahrgestellnummer) gesehen das an der Frontseite rechts komplett alles neu gemacht wurde ( neue Alufelge // neue Stoßstange neuer Stoßdämpfer mit Federbein und ABS Sensor.)
Und ich glaube nicht das die das nur zur Zierde umgebaut haben.
Da muss doch bestimmt was möglich sein, das ich nachträglich noch was von Ihm bekomme oder ?
Ich meine so " billig " wie der Kaufvertrag gemacht wurde und so ?
Außerdem ist man doch als Käufer immer auf der besseren Seite oder ?
Außerdem steht im Kaufvertrag nicht das er die Gewährleistung ausschließt ?
Ich möchte den Wagen definitiv behalten, aber das ist ja jetzt nochmal eine zusätzliche Wertminderung, von der ich nichts wusste.
Wenn ich den Wagen in 2 Jahren wieder verkaufen möchte muss ich ihn ja dann als Unfallwagen verkaufen oder ich mache mich strafbar bzw. dafür haftbar ?
Danke für die bisherigen Antworten! |
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Bingo02 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 11.05.2008 Beiträge: 1073
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Verfasst am: 05.02.09, 20:52 Titel: |
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Zitat: | Von dem her wie " billig " der Kaufvertrag gemacht ist geht doch da bestimmt noch was das ich da vom Verkäufer sagen wir zwischen 1000 und 2500 Euro bekommen könnte oder ? |
Habs doch gewußt
Zitat: | Ich war bei der tralala wo ich die Untersuchung gemacht habe und das war im Prinzip nur eine mündliche Inspektion. |
Pfuscherei!
Zitat: | Ich habe keinen Mängelbericht bekommen oder so, lediglich eine Rechnung. |
Na toll reingelegt, bezahlt und nix in der Hand! |
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pumi89 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 04.02.2009 Beiträge: 3
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Verfasst am: 05.02.09, 20:55 Titel: |
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Aber der Kaufvertrag ist doch extrem windig gemacht meines Erachtens.
Ist doch egal ob ich jetz bei der [Name entfernt] war oder nicht.
Ich habe im nachhinein andere Mängel festgestellt die nicht im Kaufvertrag standen.
Außerdem schließt der Kaufvertrag eine Gewährleistung nicht aus oder ?
Da hab ich doch noch Chancen ?
Was meint ihr wie hoch die wohl sind ? |
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 05.02.09, 21:38 Titel: |
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Sehr geehrter puni89, sie haben von meinem geschätzten Kollegen Biber schon einen Hinweis auf unsere Forenregeln und Namensnennung bekommen. Sehen sie dies als nochmaligen, aber uU. letzten Schuss vor den Bug! _________________ Geist ist Geil! |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 06.02.09, 01:15 Titel: |
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Zitat: | geht doch da bestimmt noch was |
Zitat: | Da muss doch bestimmt was möglich sein, | Da kommen wir der Sache schon näher. Mir liegt diese Geiz-ist-geil-Mentalität nicht.
Zitat: | Wenn ich den Wagen in 2 Jahren wieder verkaufen möchte muss ich ihn ja dann als Unfallwagen verkaufen | Das müssen Sie so oder so, denn:
Zitat: | Rep. Heckschaden - Spaltmaß Heckklappe und Fahrertür |
Zitat: | Aber der Kaufvertrag ist doch extrem windig gemacht meines Erachtens. | Und das fällt Ihnen erst jetzt auf, wo Sie Honig daraus saugen wollen, bei der Unterschrift hat es Sie nicht gestört? _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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