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maxvill
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 31.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 02:28    Titel: Anzeige erstatten? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe vor 3 Woche bei seite wo jeder was zum Verkauf reinstellen kann ein [Mobilphone] verkauft das Paket kamm nach ca. 3-4 Tagen bei den Käufer an und angeblich war in dem Paket irgend so ein altes Handy drin und der Käufer will jetzt sein Geld wieder haben aber ich hab ein Paket MIT [Mobilphone] losgeschikt!
wer hat jetzt recht ich oder der Käufer?
so gesehen konnte auch der Käufer das Handy erhalte am gelichen tag in einen Laden das Handy verkaufen ein altes Handy kaufen und sagen das er das anstatt [Mobilphone] erhalten hatt!
wie kann ich das nachweisen das ich recht habe?
Bitte um hilfe!!!

mfg
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

Liebes FDR-Mitglied,

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KurzDa
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo maxvill,

soweit es sich um einen "Privatverkauf" handelt, müsste man als Verkäufer zumindest nachweisen, dass das vereinbarte Handy an die Transportperson (Paketzusteller) übergeben wurde. Dies kann auch über einen Zeugen geschehen.

Grüße
KurzDa

Edit: Sorry Biber - entschärft.
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Zuletzt bearbeitet von KurzDa am 31.01.09, 15:15, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw.) antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allgemeinen Rechtsverständnis.

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maxvill
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 31.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

KurzDa hat folgendes geschrieben::
Hallo maxvill,

soweit es sich um einen "Privatverkauf" handelt, müsste man als Verkäufer zumindest nachweisen, dass das vereinbarte Handy an die Transportperson (Paketzusteller) übergeben wurde. Dies kann auch über einen Zeugen geschehen.

Grüße
KurzDa

Edit: Sorry Biber - entschärft.

also so zu sagen wenn ein zeuge dabei war wo ich das Mobilphone eingepack habe ich vorteile oder habe ich das falsch verstanden?
in dem falle was wenn der Käufer angäblich auch einen Zeugen bestecht und sagt ich habe auch einen Zeugen der dabei war als ich das ausgepackt habe!
wer hat jetzt eigentlich recht?

mfg
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Kormoran
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 17:02    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
in dem falle was wenn der Käufer angäblich auch einen Zeugen bestecht

Wie ist das zu verstehen?
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
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Bingo02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 17:36    Titel: Antworten mit Zitat

Nehmen wir mal an der Frager ist der deutschen Sprache nicht ganz so mächtig und hat die tiefere Bedeutung des Wörtchens "auch" an jener Stelle nicht erkannt. Winken
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Kormoran
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 18:54    Titel: Antworten mit Zitat

Bingo02 hat folgendes geschrieben::
Nehmen wir mal an der Frager ist der deutschen Sprache nicht ganz so mächtig und hat die tiefere Bedeutung des Wörtchens "auch" an jener Stelle nicht erkannt.

Wenn wir das mal annehmen, würde ich die Frage

maxvill hat folgendes geschrieben::
wer hat jetzt eigentlich recht?

wie folgt beantworten:

Recht im wörtlichen Sinn hätte der, der nicht lügt und niemanden besticht. Ob er auch Recht bekommt, wird im Zweifel ein Richter entscheiden. Dieser ist frei in seiner Beweiswürdigung, es ist also schwer, vorauszusagen, wem er weshalb glaubt.

Lügen vor Gericht kann in diesem Fall jedenfalls deutlich teurer als ein Mobilphone werden.

Die landläufige Meinung, bei „Aussage gegen Aussage“ passiert nichts oder es kommt zu keiner Entscheidung, stimmt jedenfalls so nicht.
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
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maxvill
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 31.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 17:33    Titel: Antworten mit Zitat

maxvill hat folgendes geschrieben::
wer hat jetzt eigentlich recht?

wie folgt beantworten:

Kormoran hat folgendes geschrieben::
Recht im wörtlichen Sinn hätte der, der nicht lügt und niemanden besticht. Ob er auch Recht bekommt, wird im Zweifel ein Richter entscheiden. Dieser ist frei in seiner Beweiswürdigung, es ist also schwer, vorauszusagen, wem er weshalb glaubt.

Lügen vor Gericht kann in diesem Fall jedenfalls deutlich teurer als ein Mobilphone werden.

Die landläufige Meinung, bei „Aussage gegen Aussage“ passiert nichts oder es kommt zu keiner Entscheidung, stimmt jedenfalls so nicht.


okay danke fur euren antworten!
also fals es zu Gericht kommt einfh die Wahrheit erzählen un hoffen das ich recht bekomme!

mfg
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Sheik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 325

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 01:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ob der Käufer einen Zeugen beim Auspacken hat, ist völlig unerheblich.
Es geht nur um die Frage, ob der Versand bewiesen werden kann.
Was während des Versandes oder danach passiert ist nicht entscheidend.
_________________
Vor Gericht kriegt man ein Urteil und nicht etwa Gerechtigkeit, wobei die Hoffnung, dass doch manche Urteile gerecht seien, wohl als Letzte stirbt
Ich habe als Andersdenkender natürlich rote Punkte, hahaha
Die FDP wird alles richten
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mymomo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.09.2005
Beiträge: 320

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 02:18    Titel: Antworten mit Zitat

Sheik hat folgendes geschrieben::
Ob der Käufer einen Zeugen beim Auspacken hat, ist völlig unerheblich.
Es geht nur um die Frage, ob der Versand bewiesen werden kann.
Was während des Versandes oder danach passiert ist nicht entscheidend.


auf die aussage habe ich während des ganzen lesens gewartet... richtig! du muss lediglich beweisen (halt eventuell durch nen zeugen), dass das paket mit richtigem inhalt weggegangen ist...

alles was danach kommt ist für den verkäufer ab der abgabe des pakets beim zustelldienst total uninteressant...
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