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Erbschaftsteuer-Rückertattung

 
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vikinga46
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 10
Wohnort: Spanien

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 23:14    Titel: Erbschaftsteuer-Rückertattung Antworten mit Zitat

Habe letztes Jahr ca. 14.000,-Euros von meiner verstorbenen, kinderlosen aber verheirateten Tante geerbt.
Nach ihrem Ableben verstarb einige Monate darauf ihr Witwer ohne einen Erbscheinantrag gemacht zu haben. Der Neffe von dem Witwer versuchte als Alleinerbe an das ganze Erbe zu kommen, wurde aber vom Amtsgericht abgelehnt u. nach langem hin- und her bekamen meine Kusine u. ich den Gemeinschaftl. Erbschein worauf ausser uns beiden auch der Witwer verzeichnet ist. Das Finanzamt hat entsprechend der versch. Erbteile die Erbsumme für jeden Erben berechnet und dies wurde den Banken mit Konten mitgeteilt. Zwei Banken zahlten ohne Probleme, aber die dritte, ging bei der Auszahlung vom aktuellen Kontenstand aus (in der Zwischenzeit hatte der Neffe von dem Witwer das Konto um 20.000,-Euros geplündert ohne jegl. Schwierigkeit vonseiten der Bank, ohne Vollmacht oder dergleichen), anstatt von dem zum Todestag meiner Tante. Somit bekam ich ca. 4.000,-Euros weniger ausgezahlt. Weil ich im Ausland lebe, habe ich aber vorab schon meine Erschaftsteuer bezahlt, aber da ich ja nun weniger Erbe bekommen habe, stehe ich unter der zu besteuernden Summe, in meinem Fall unter 10.300,-Euros. Ich habe die schon bezahlte Steuer beim Finanzamt reklamiert und wurde aber mit der Begründung abgefertigt, das für sie nur der Erbwert zum Todestag zählt.
Nun frage ich mich, wo gibt es denn so etwas, das man Steuern für einen Betrag bezahlt, den man nie bekommen hat? Zahlt irgendjemand z.B. Lohnsteuer für einen Lohn, den er nicht erhält? Ich verstehe überhaupt nichts mehr und wäre um jede Aufklärung dankbar.
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Moni X
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 03.02.2009
Beiträge: 110

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 07:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo.

Habe ich das richtig verstanden, dass der "Neffe von dem Witwer "
Geld abgehoben hat, welches ihm rein rechtlich gar nicht zustand, sondern Ihnen und
Ihrer Cousine ?

Grüße
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Bitte nicht füttern: Bissig ohne Ende Teufel-Smilie

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vikinga46
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 10
Wohnort: Spanien

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 12:56    Titel: Erbschaftsteuer-Rückerstattung Antworten mit Zitat

Danke Moni X. Ja, kaum zu glauben, aber wahr: unsere Tante verstarb Mai 2004, ihr Witwer März 2005 (sie hatten erst im Pensionsalter geheiratet) u. der Neffe nahm alle Papiere an sich, darunter auch ein Sparbuch von der Berliner Sparkasse, ausgestellt auf ihren Namen. Mit diesem Sparbuch hat der Neffe vom Witwer (also nicht verwandt mit unserer Tante) ohne jegl. Vollmacht, jeden Monat zwischen 2006 und 2007, 2.000,-Euros abgehoben bis hin zu 20.000,-Euros. Ich habe mich zuerst bei der Bank beschwert, diese besteht aber darauf, dass Sparbücher hinkende Dokumente sind und "jeder mit einem Sparbuch in der Hand, ganz gleich auf welchen Namen ausgestellt, diese max. Summe ohne Kontrolle abheben kann". Habe Beschwerdeschreiben an die VÖB geschickt, diese leitete alles weiter an den Ombudsmann, aber auch dieser gab der Bank recht. Mir oder uns bleibt jetzt nur zivilrechtl. gegen den Neffen vorzugehen. Da ich aber in Spanien wohne u. meine Kusine gesundheitl. nicht mehr in der Lage ist, sich mit diesem Thema herumzuschlagen, und die uns zustehende Summe es wohl auch nicht sinnvoll macht (ca. 5.500,-Euros) will ich auf das Geld verzichten, aber zumindest meine vorab bezahlten Steuern zurückhaben. Aber auch darauf habe ich anscheinend kein Recht, Finanzamt sic: "Jedoch hätte Ihr Antrag keine Aussicht auf Erfolg. Maßgeblich für die Entstehung und die Höhe der Erbschaftsteuer sind die Verhältnisse am Todestag. Spätere Veränderungen sind nur dann zu beachten, wenn dies ausdrücklich gesetzlich geregelt ist. Eine Korrektur des Werts des Erwerbs ist durch die Bindung an den Stichtagswert gesetzlich ausgeschlossen.In Ihrem Fall besteht ein zivilrechtlicher Anspruch gegen denjenigen, der ohne Rechtsgrund beeinträchtigend über Nachlasswerte verfügt hat. Ein endgültiger Vermögensverlust wäre Voraussetzung für eine Billigkeitsentscheidung, die aber nur bei gänzlichem Verlust - fast - aller Nachlasswerte möglich wäre. Eine Änderung des Steuerbescheids ist nicht mehr möglich, weil der Bescheid nach Aktenlage zutreffend ist und Ihr Vortrag nicht zu einer Änderung der Besteuerungsgrundlagen führt. Außerdem ist der Bescheid auch durch Ablauf der Rechtsbehelfsfrist unanfechtbar geworden".
So ist die Sachlage, ich bin praktisch verpflichtet rechtl. gegen den Neffen vorzugehen, was aber mit Kosten verbunden ist. Grüsse[/i]
_________________
Obwohl ich seit 40 Jahren in Spanien lebe, interessiert mich weiterhin immer alles - Politik, Kultur, Sozialwesen, etc. - was in meinem Geburtsland vor sich geht.
Bodenseehase.
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Moni X
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Anmeldungsdatum: 03.02.2009
Beiträge: 110

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 12:59    Titel: Antworten mit Zitat

So leid es mir tut..
Ich stimme hier dem Finanzamt vollkommen zu.
Außer zivilrechtlich gegen den Neffen vorzugehen, ist hier nicht zu tun.

Grüße

Moni
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vikinga46
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 10
Wohnort: Spanien

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 13:18    Titel: Erbschaftsteuer-Rückerstattung Antworten mit Zitat

Nochmals vielen Dank für die so schnellen Antworten.
Ja, das habe ich befürchtet, "die Banken und das Finanzamt irren nie!"
Trotz allem kann ich einfach nicht begreifen, dass die vom Finanzamt "zu verteilenden Vermögenswerte" nicht verbindlich für die Banken sind und ich gegen meinen Willen gezwungen werde, zivilrechtlich gegen den Neffen vorzugehen.
Als erstes wüsste ich gar nicht, wie und wo ich die Sache "anpacken" müsste, auch habe ich keine Ahnung mit was für Kosten und in welcher Höhe diese Klage verbunden wäre. Für jeden Rat in dieser Hinsicht wäre ich dankbar, viele Grüsse
_________________
Obwohl ich seit 40 Jahren in Spanien lebe, interessiert mich weiterhin immer alles - Politik, Kultur, Sozialwesen, etc. - was in meinem Geburtsland vor sich geht.
Bodenseehase.
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Moni X
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Anmeldungsdatum: 03.02.2009
Beiträge: 110

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe um Verschiebung des Threads im Mitgl.Sup.-Unterforum gebeten, da die Jungs im Zivilprozeßrecht sich damit besser auskennen.

Grüße

Moni
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towel day
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.05.2006
Beiträge: 1162

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 13:59    Titel: Re: Erbschaftsteuer-Rückerstattung Antworten mit Zitat

vikinga46 hat folgendes geschrieben::
So ist die Sachlage, ich bin praktisch verpflichtet rechtl. gegen den Neffen vorzugehen, was aber mit Kosten verbunden ist. Grüsse[/i]
Sind Sie nicht. Wenn Ihnen jemand am Monatsende Ihren frisch ausbezahlten Lohn klaut, sind Sie auch nicht verpflichtet, gegen den Dieb vorzugehen. Allerdings ist das nicht das Bier des Finanzamtes. Das will auf den Lohn trotzdem seine Steuern. Und genauso ist es hier. Sie haben geerbt. Wenn Sie sich dieses Erbe einfach wegnehmen lassen, kann das nicht das Problem des Finanzamtes sein.

BTW: Ich würde dem Neffen mal mit einer Strafanzeige drohen und sehen, ob er das Geld u.U. freiwillig wieder rausrückt.
_________________
Gruß

towel day

zerfrettelter Grundwanzling
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vikinga46
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 10
Wohnort: Spanien

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 14:18    Titel: Erbschaftsteuer-Rückerstattung Antworten mit Zitat

Ein Dankeschön für alle Antworten,
habe schon Ende Okt. 08 eine Strafanzeige beim Amtsgericht des Wohnortes des Neffen gemacht wegen
- Unterschlagung und Veruntreuung des Sparbuches von der Landesbank Berlin bzw. Berliner Sparkasse, ausgestellt auf den Namen von [Name tut für den Sachverhalt nichts zur Sache]
- falscher Aussage bei der Landesbank, wo er sich als Alleinerbe ausgab, um von dem o.g. Sparbuch insgesamt 20.000,- Euros abzuheben
- falscher Aussage, trotz besseren Wissens, beim Amtsgericht Wedding, wo er angab, dass es keine lebenden Nachkommen mehr gäbe von [Name entfernt], um einen Allein- Erbschein für das Gesamterbe zu beantragen.
- Zurückhaltung mir rechtlich zustehender Erbbeträge
- versuchter Betrug und Nötigung, um mich zu zwingen, an Kosten beizutragen, für die ich nicht aufkommen muss
Als Antwort bekam ich bis jetzt nur den Bescheid, dass diesselbe weitergeleitet wurde an ein wohl eher zutreffendes Amtsgericht und von da habe ich bis heute nichts gehört. Aber diese Dinge dauern wohl seine Zeit. Dem Neffen habe ich zum selben Datum Kopie der Anzeige zugesandt, aber dieser "fühlt sich wohl nicht angesprochen", er wollte ja auch noch Geld von uns (unter Drohung, uns anzuzeigen) für die Kosten der Verpflegung und Bestattung seines Onkels, mit dem wir ja in keinster Weise verwandt u. nicht verantwortlich sind. Komische Menschen gibt es und wenn mich die Vorgangsweise von diesem "Herrn" nicht so schrecklich ärgern würde, hätte ich schon längst auf das mir noch zustehende Geld verzichtet (obwohl es für meine Enkel ein schönes Geschenk wäre) und ich befürchte, das wird auch das Ende des ganzen Streites sein.
Freundl. Grüsse
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Bodenseehase.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

Liebe vikinga46, ich möchte sie bitten, in Zukunft auf Realnamen in ihren Postings zu achten.
_________________
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vikinga46
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.07.2008
Beiträge: 10
Wohnort: Spanien

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 16:29    Titel: Erbschaftsteuer-Rückerstattung Antworten mit Zitat

Es tut mir echt leid, dass mir da, ich glaube, zwei Realnamen "herausgerutscht" sind, das ist passiert, weil ich einen schon verfassten Text "kopiert" und dann "beigefügt" habe. Man merkt leider, dass ich nicht viel Erfahrung in "Foren" habe. Ich bitte um Entschuldigung und ich werde sehr vorsichtig sein, damit mir das nicht wieder passiert, besonders auch weil ich wirklich dankbar für die verschiedenen Beiträge von den anderen Mitgleidern bin.
Freundliche Grüsse
_________________
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Bodenseehase.
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