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Steuerliche Bewertung: Untermietvertrag

 
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Nicko
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Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 335
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 21.06.08, 14:36    Titel: Steuerliche Bewertung: Untermietvertrag Antworten mit Zitat

Sind Einkünfte aus der Untervermietung eines Teils einer selbstgenutzten Mietwohnung steuerrechtlich gesehen Einnahmen? Eigentlich bezahlt man seine Miete ja bereits aus "versteuertem Geld" - das würde mE dagegen sprechen.

Meine auch, da mal was gehört zu haben, habe aber die §§ nicht zur Hand.
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§ 31
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.03.2006
Beiträge: 305

BeitragVerfasst am: 21.06.08, 16:28    Titel: Re: Steuerliche Bewertung: Untermietvertrag Antworten mit Zitat

Nicko hat folgendes geschrieben::
Sind Einkünfte aus der Untervermietung eines Teils einer selbstgenutzten Mietwohnung steuerrechtlich gesehen Einnahmen?
Nein Einkünfte sind nicht die Einnnahmen, sondern die Einnahmen abzgl. Werbungskosten. Werbungskosten wären dabei im Wesentlichen die auf den untervermieteten Teil der Wohnung entfallenden selbst gezahlten Mieten.

Sofern die Untervermietung günstiger als die eigene Anmietung erfolgt (also von vornherein kein Überschuss erzielt werden kann), liegt aber keine Überschusserzielungsabsicht vor. Die Untervermietung ist dann steuerlich unbeachtlich.
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Nicko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 335
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 22.06.08, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man nun z. B. eine Wohnung mit zwei gleich großen Zimmern mit einer Miete von 500 Geldeinheiten bewohnt und ein Zimmer für 150 GE untervermietet, muss man dann

a) angeben, dass man die 150 GE einnimmt, es jedoch Werbungskosten i. H. v. 250 GE gibt und es somit steuerlich unbeachtlich ist

oder

b) einfach nix angeben?
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Struppinger
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Anmeldungsdatum: 27.08.2007
Beiträge: 61

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

---nach oben schieb---

Hallo,

kann jemand bitte die letzte Frage des TE beantworten? Muss man Einnahmen aus Untervermietung (auch) in der Steuererklärung angeben, wenn diese "negativ" sind oder exakt den Werbungskosten entsprechen (also "0")? Gibt es i.Ü. bzgl. eines etwaigen Überschusses einen "Freibetrag"? Nennung der Rechtsgrundlage wäre nett...

Dankeschön!
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Moni X
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Anmeldungsdatum: 03.02.2009
Beiträge: 110

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 16:11    Titel: Antworten mit Zitat

Oh, was für ein "alter Schinken" Winken

Schauen Sie mal: Das müsste eigentlich alles beantworten

*Push-me*
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Moni X
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Anmeldungsdatum: 03.02.2009
Beiträge: 110

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 16:17    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Muss man Einnahmen aus Untervermietung (auch) in der Steuererklärung angeben, wenn diese "negativ" sind oder exakt den Werbungskosten entsprechen (also "0")?

Im 1. Jahr würde ich das nahelegen Winken
Danach wird sich das wohl erübrigen.

Zitat:
Gibt es i.Ü. bzgl. eines etwaigen Überschusses einen "Freibetrag"? Nennung der Rechtsgrundlage wäre nett...

Lediglich den Härteausgleich ; § 70 ESTDV
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Struppinger
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Anmeldungsdatum: 27.08.2007
Beiträge: 61

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

Thx, Moni X (auch wenn mir nach dem Versuch, den § 70 ESTDV zu kapieren, jetzt die Synapsen schmoren)
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Moni X
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Anmeldungsdatum: 03.02.2009
Beiträge: 110

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 17:12    Titel: Antworten mit Zitat

Gerne Winken Googeln Sie doch mal nach "Härteausgleich" Auf den Arm nehmen
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