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Nicko FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 10.03.2006 Beiträge: 335 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 21.06.08, 14:36 Titel: Steuerliche Bewertung: Untermietvertrag |
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Sind Einkünfte aus der Untervermietung eines Teils einer selbstgenutzten Mietwohnung steuerrechtlich gesehen Einnahmen? Eigentlich bezahlt man seine Miete ja bereits aus "versteuertem Geld" - das würde mE dagegen sprechen.
Meine auch, da mal was gehört zu haben, habe aber die §§ nicht zur Hand. |
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§ 31 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.03.2006 Beiträge: 305
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Verfasst am: 21.06.08, 16:28 Titel: Re: Steuerliche Bewertung: Untermietvertrag |
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| Nicko hat folgendes geschrieben:: | | Sind Einkünfte aus der Untervermietung eines Teils einer selbstgenutzten Mietwohnung steuerrechtlich gesehen Einnahmen? | Nein Einkünfte sind nicht die Einnnahmen, sondern die Einnahmen abzgl. Werbungskosten. Werbungskosten wären dabei im Wesentlichen die auf den untervermieteten Teil der Wohnung entfallenden selbst gezahlten Mieten.
Sofern die Untervermietung günstiger als die eigene Anmietung erfolgt (also von vornherein kein Überschuss erzielt werden kann), liegt aber keine Überschusserzielungsabsicht vor. Die Untervermietung ist dann steuerlich unbeachtlich. |
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Nicko FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 10.03.2006 Beiträge: 335 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 22.06.08, 13:22 Titel: |
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Wenn man nun z. B. eine Wohnung mit zwei gleich großen Zimmern mit einer Miete von 500 Geldeinheiten bewohnt und ein Zimmer für 150 GE untervermietet, muss man dann
a) angeben, dass man die 150 GE einnimmt, es jedoch Werbungskosten i. H. v. 250 GE gibt und es somit steuerlich unbeachtlich ist
oder
b) einfach nix angeben? |
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Struppinger FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.08.2007 Beiträge: 61
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Verfasst am: 05.02.09, 16:06 Titel: |
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---nach oben schieb---
Hallo,
kann jemand bitte die letzte Frage des TE beantworten? Muss man Einnahmen aus Untervermietung (auch) in der Steuererklärung angeben, wenn diese "negativ" sind oder exakt den Werbungskosten entsprechen (also "0")? Gibt es i.Ü. bzgl. eines etwaigen Überschusses einen "Freibetrag"? Nennung der Rechtsgrundlage wäre nett...
Dankeschön! |
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Moni X Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 03.02.2009 Beiträge: 110
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Verfasst am: 05.02.09, 16:11 Titel: |
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Oh, was für ein "alter Schinken"
Schauen Sie mal: Das müsste eigentlich alles beantworten
*Push-me* _________________ Bitte nicht füttern: Bissig ohne Ende
[quote="lissy"]Cool, Moni, danke, du funktionierst ja wie ein Automat. Frage einwerfen --> Automat spuckt Antwort aus.
[/quote]
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Moni X Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 03.02.2009 Beiträge: 110
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Verfasst am: 05.02.09, 16:17 Titel: |
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| Zitat: | | Muss man Einnahmen aus Untervermietung (auch) in der Steuererklärung angeben, wenn diese "negativ" sind oder exakt den Werbungskosten entsprechen (also "0")? |
Im 1. Jahr würde ich das nahelegen
Danach wird sich das wohl erübrigen.
| Zitat: | | Gibt es i.Ü. bzgl. eines etwaigen Überschusses einen "Freibetrag"? Nennung der Rechtsgrundlage wäre nett... |
Lediglich den Härteausgleich ; § 70 ESTDV _________________ Bitte nicht füttern: Bissig ohne Ende
[quote="lissy"]Cool, Moni, danke, du funktionierst ja wie ein Automat. Frage einwerfen --> Automat spuckt Antwort aus.
[/quote]
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Struppinger FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.08.2007 Beiträge: 61
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Verfasst am: 05.02.09, 17:08 Titel: |
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| Thx, Moni X (auch wenn mir nach dem Versuch, den § 70 ESTDV zu kapieren, jetzt die Synapsen schmoren) |
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Moni X Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 03.02.2009 Beiträge: 110
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Verfasst am: 05.02.09, 17:12 Titel: |
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Gerne Googeln Sie doch mal nach "Härteausgleich"  _________________ Bitte nicht füttern: Bissig ohne Ende
[quote="lissy"]Cool, Moni, danke, du funktionierst ja wie ein Automat. Frage einwerfen --> Automat spuckt Antwort aus.
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