Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Ein angestellter Arbeitnehmer macht zur beruflichen Fortbildung einen Sprachkurs, den er am Wohnort absolviert. Der Arbeitgeber beteiligt sich an dem Sprachkurs etwa mit 50%. Der Sprachkurs dauert 1 Jahr. Der Arbeitgeber möchte, dass sein Arbeitnehmer eine Vereinbarung unterschreibt, wonach er zur Rückzahlung des Arbeitgeberanteils verpflichtet ist, undzwar bis zu 3 Jahren nach Beendigung des Sprachkurses im Falle des Ausscheidens aus dem Unternehmen, es sei denn betriebsbedingte Kündigung oder sonstige vom AG zu vertretende Kündigung.
Frage: Bei 1 Jahr Fortbildung sind 3 Jahre grds. ok. Aber gilt das auch, wenn der AG nur teilweise die Kosten übernimmt und der AN überhaupt nicht freigestellt wird ?
Es hängt eher von den Kosten als von der Dauer der Fortbildung ab, ob eine vereinbarte Bindung für einen bestimmten Zeitraum an das Unternehmen verpflichtend ist. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.