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Rückzahlung Fortbildungskosten

 
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Doro11
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Anmeldungsdatum: 03.03.2006
Beiträge: 124

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 09:00    Titel: Rückzahlung Fortbildungskosten Antworten mit Zitat

Ein angestellter Arbeitnehmer macht zur beruflichen Fortbildung einen Sprachkurs, den er am Wohnort absolviert. Der Arbeitgeber beteiligt sich an dem Sprachkurs etwa mit 50%. Der Sprachkurs dauert 1 Jahr. Der Arbeitgeber möchte, dass sein Arbeitnehmer eine Vereinbarung unterschreibt, wonach er zur Rückzahlung des Arbeitgeberanteils verpflichtet ist, undzwar bis zu 3 Jahren nach Beendigung des Sprachkurses im Falle des Ausscheidens aus dem Unternehmen, es sei denn betriebsbedingte Kündigung oder sonstige vom AG zu vertretende Kündigung.

Frage: Bei 1 Jahr Fortbildung sind 3 Jahre grds. ok. Aber gilt das auch, wenn der AG nur teilweise die Kosten übernimmt und der AN überhaupt nicht freigestellt wird ?
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 27.02.09, 09:19    Titel: Antworten mit Zitat

Es hängt eher von den Kosten als von der Dauer der Fortbildung ab, ob eine vereinbarte Bindung für einen bestimmten Zeitraum an das Unternehmen verpflichtend ist.
_________________
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Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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