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Frostschaden

 
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juliusmaximus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2008
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 08:51    Titel: Frostschaden Antworten mit Zitat

X hat ein Haus gekauft. Dieses war längere Zeit unbeheizt und eine Toilette nicht gegen Frost gesichert so das die Schüssel gerissen ist. X hatte mehrfach beim Zwangsverwalter darum gebeten das Gebäude und Anlagen fachgerecht zu sichern. Das Gebäude war versichert. Da X als neuer Eigentümer eine eigene Versicherung abgeschlossen hatte übernimmt dieser nicht die Vorversicherung. Nun ist aber der Schadenfall eingetreten und die alte Versicherung übernimmt nur die Kosten wenn X die Vorversicherung auch übernimmt. Ist das so rechtens. Der Handwerker der X betreut hat sagt eindeutig das das Haus nicht fachgerecht gesichert war und der Schaden eindeutig dem Frost zuzuschreiben ist.

X fühlt sich nun leicht erpresst. Neben der Schüssel musste auch ein Rohr in der Wand erneuert werden und es kamen ein paar Euros zusammen.
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 19:24    Titel: Antworten mit Zitat

Der Hauskäufer muss eine Vorversicherung erst einmal übernehmen, da diese automatisch auf den neuen Eigentümer übergeht.

Im vorliegenden Fall wäre es wohl klüger, die Vorversicherung nicht zu kündigen. Wechseln kann man dann später immer noch.
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juliusmaximus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2008
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 22:00    Titel: Antworten mit Zitat

Bis zur Übergabe wußte X nicht einmal welche Versicherung und ob überhaupt eine bestand und so kam ein anderes Unternehmen in Frage. Der alte Versicherer wurde vom Zwangsverwalter bestimmt und versicherte ein unbewohntes Haus. Der neue ein bewohntes Haus. Die Prämie für die alte Versicherung ist bezahlt vom Verwalter. Kommt da eine Forderung an X in Betracht wenn wir sie übernehmen? Haben wir im Schadensfall ein Sonderkündigungsrecht und wäre es möglich 2 Versicherungen laufen zulassen da die alte im Juli endet. Womöglich wird die Versicherung wohl drauf drängen 1 Jahr Laufzeit ab jetzt oder? Eigentlich sehen wir den Versicherer in der Pflicht ohne Forderungen an uns zu stellen.
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 14:57    Titel: Antworten mit Zitat

So ganz hab ich den Sachverhalt nicht begriffen.

ich versuch´s mal zu ordnen.

Es gibt ein Haus, das unter Zwangverwaltung steht. Der Zwangsverwalter hat für dieses Gebäude (leerstehend) eine Gebäudeversicherung bei der Nord-Allgäuer Allgemeinen Versicherung abgeschlossen.

Nun wird dieses Gebäude verkauft, der Erwerber schließt (in Unkenntnis des bestehenden Versicherungsvertrages mit der Nord-Allgäucer) eine Gebäudeversicherung mit der St. Florian Feuerversicherung AG ab.

Soweit richtig?

Nun gab´s irgendwann einen Frostschaden, bei dem eine Toilettenschüssel durch Frost gebrochen ist. Der neuen Eigentümer möchte diesen Schaden von der Versicherung (von welcher?) ersetzt haben.

Es bleiben folgende Fragen offen:

Wann war der Frostschaden? Wann war Grundbucheintragung? Oder war es Erwerb bei einer Zwangsversteigerung? Wann war Beginn des Vertrages mit der St. Florian? Wie war der Deckungsumfang des Vertrages mit der Nord-Allgäuer bzw. mit der St.Florian? Leitungswasserschäden mitversichert? War das Gebäude zum Zeitpunkt des schadeneintritts immer noch leerstehend? Vielleicht können wir einer Lösung etwas näherkommen, wenn diese Fragen geklärt sind.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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juliusmaximus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2008
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 22:44    Titel: Antworten mit Zitat

Mogli hat folgendes geschrieben::
So ganz hab ich den Sachverhalt nicht begriffen.

ich versuch´s mal zu ordnen.

Es gibt ein Haus, das unter Zwangverwaltung steht. Der Zwangsverwalter hat für dieses Gebäude (leerstehend) eine Gebäudeversicherung bei der Nord-Allgäuer Allgemeinen Versicherung abgeschlossen.

Nun wird dieses Gebäude verkauft, der Erwerber schließt (in Unkenntnis des bestehenden Versicherungsvertrages mit der Nord-Allgäucer) eine Gebäudeversicherung mit der St. Florian Feuerversicherung AG ab.

Soweit richtig?


Korrekt..., ZV war angeordnet, aber es gab noch keinen Termin sodas es storniert wurde.

Mogli hat folgendes geschrieben::

Nun gab´s irgendwann einen Frostschaden, bei dem eine Toilettenschüssel durch Frost gebrochen ist. Der neuen Eigentümer möchte diesen Schaden von der Versicherung (von welcher?) ersetzt haben.

Es bleiben folgende Fragen offen:

Wann war der Frostschaden? Wann war Grundbucheintragung? Oder war es Erwerb bei einer Zwangsversteigerung? Wann war Beginn des Vertrages mit der St. Florian? Wie war der Deckungsumfang des Vertrages mit der Nord-Allgäuer bzw. mit der St.Florian? Leitungswasserschäden mitversichert? War das Gebäude zum Zeitpunkt des schadeneintritts immer noch leerstehend? Vielleicht können wir einer Lösung etwas näherkommen, wenn diese Fragen geklärt sind.


Ersetzt möchte der Käufer den Schaden von der Nord Allgäuer. Eingetreten ist der Schaden zwischen dem 14.12.-17.1.. Am 17.1 wurde das Haus übergeben, am 14.12 wurde vom Käufer ein Sanitärfachmann in`s Haus geschickt um die Heizung zu checken. Der schaute sich auch die sanitären Anlagen an und bemängelte den Frostschutz in beiden WC´s. Am Folgetag der Übergabe stellte der Fachmann den Schaden fest. Wasser trat nur beim spülen widrig aus. Zum mangelnden Frostschutz gab es ein Protokoll an den Zwangsverwalter der sich auf eine Versicherung im Schadensfall berief.

Grundbucheintrag war im Januar, Auflassung im Dezember kurz vor Weihnachten noch. Beginn der Florian war im November zum Abschluss der Finanzierungsverhandlungen. Leitungswasserschäden sind mitversichert bei beiden, wobei bei Florian das bewohnte Haus versichert ist, das Gebäude war bis zum 23.1. unbewohnt ab 18.1. aber beheizt.
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 17:51    Titel: Re: Frostschaden Antworten mit Zitat

Hm. Jetzt hab ich (glaub ich zumindest) zwar den Sachverhalt begriffen. Aber was nicht dazupasst , ist diese Aussage vom Anfang:
juliusmaximus hat folgendes geschrieben::
Nun ist aber der Schadenfall eingetreten und die alte Versicherung übernimmt nur die Kosten wenn X die Vorversicherung auch übernimmt.


Nochmal zusammenfassend: Grundbucheintragung (und somit Eigentumsübergang) war im Januar. Datum wurde hier nicht mitgeteilt, drüfte aber auch unerheblich sein. Denn: Mit Datum des Grundbucheintrages geht der bisheige Vertrag der Nord-Allgäuer auf den Erwerber über; der Erwerber (oder der Versicherer) kann kündigen, und zwar innerhalb einer Frist von einem Monat ab Grundbucheintragung.

Sofern bereits vor Grundbucheitnragung eine Kündigung ausgesprochen sein sollte, ist diese unwirksam (weil man erst kündigen kann, nachdem der Vertrag übergegangen ist). Also müsste für einen Schaden, der im Dezember oder Anfang Januar eingetreten ist, die Nord-Allgäuer auf jeden Fall noch haften. Deswegen finde ich diese Aussage des juliusmaximus etwas unverständlich.

Es muss aber auch die St.Florian haften, da dieser Vertrag ja bereits seit November besteht.

Es besteht also Doppelversicherung, geregelt im VVG in den §§ 78 und79. Die beteiligten Versicherer haften als Gesamtschuldner.

Wobei jetzt aber noch nicht geklärt ist, ob der Schaden überhaupt versichert ist - denn es könnte durchaus sein, dass vertraglich vereinbarte Sicherheitsvorschriften nicht beachtet wurden. vgl. z.B § 11 der VGB 88: Der Versicherungsnehmer hat (...) nicht genutzte Gebäude (...) genügend häufig zu kontrollieren und dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten;
in der kalten Jahreszeit alle Gebäude (...) zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren oder dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten


(in den neueren Bedingungen von 2008 findet sich eine fast wortgleiche Sicherheitsvorschrift in § 16).

Wir wissen nicht, wie es zu dem Frostschaden an der Toilettenschüssel gekommen ist - aber wenn die oben zitierte Obliegenheit nicht beachtet wurde, und deshalb dieser Frostschaden eingetreten ist, dann könnten die beteiligten Versicherer leistungsfrei sein.
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Grüße, Mogli
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juliusmaximus
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Anmeldungsdatum: 24.01.2008
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

Und genau das ist das Problem. Man schießt den Ball irgendwie nur noch von sich. Der ehemalige Zwangsverwalter verweist auf die Versicherung und das angebliche sichern und die Versicherung möchte das wir den Vertrag übernehmen, sonst würde sie nicht zahlen. Wir wollen auf keinen Fall diese alte Versicherung übernehmen. Der Betrag ist um einiges höher als der neue im Vergleich. Der Unterschied beträgt im Moment 115€ wobei bei der alten keine Glasversicherung enthalten ist die den Preis noch erhöhen wird.
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