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Verfasst am: 05.02.09, 10:07 Titel: Gültigkeit des Mietvertrages bei Verkauf des Objektes
Folgende Grundsituation stellt sich dar:
Das Objekt, welches ich gewerblich gemietet habe, wurde aus Insolvenzgründen im Jahr 2008 verkauft.
Zu dieser Zeit bestand ein gültiger Mietvertrag aus dem Jahr 2003 gültig bis Ende 2009
Ein neuer Mietvertrag existiert nicht, der vom neuen Vermieter aufgesetzte Vertrag enthält zahlreiche Änderungen zu meinen Ungunsten, z.B. der Passus bzgl. der Verpflichtung des Vermieters das Dach im Falle von zukünftig auftretender Undichtigkeit sanieren zu lassen, wurde komplett gestrichen bzw. sagt, dass die Kosten dafür weitergegen werden.
Das Objekt wurde 2003 als eine leere Halle übernommen, von mir, in Eigenleistung und mit Duldung des damaligen Eigentümers, durch Mauern in Einzelräume unterteilt. Da es sich um eine leere Halle ohne Infrastruktur (Toilette, Wasser) in einem Hinterhof handelt. Betrug der Mietpreis 400 Euro (vergleichsweise gering), seit dem erfolgte keine Mieterhöhung.
Nun verlangt der neue Eigentümer folgendes (neben den Nachteilen die sich aus dem neuen Mietvertrag ergeben würden):
- eine einmalige Ehöhung der Miete um 100 Euro
- zusätzlich Reduzierung der Fläche um ein Fünftel (aus umbautechnischen Gründen)
Er unterstützt seine Aussage damit, dass der alte Mietvertrag keinerlei Gültigkeit mehr hat und dass ich vergelichsweise (also was die Umgebung betrifft) zu wenig zahlen.
Kann der Vermieter die Kosten der Dachsanierung (es geht nur um die Dichtigkeit, nicht um Wärmeisolierung) auf die Miete umlegen?
Hat der Mietvertrag tatsächlich kein Wirkung mehr?
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 05.02.09, 10:14 Titel: Re: Gültigkeit des Mietvertrages bei Verkauf des Objektes
Unter Berücksichtigung unserer Forenregeln ganz allgemein:
Schneider2009 hat folgendes geschrieben::
Zu dieser Zeit bestand ein gültiger Mietvertrag aus dem Jahr 2003 gültig bis Ende 2009
Was steht im Mietvertrag zum Thema Kündigung / Verlängerung?
Schneider2009 hat folgendes geschrieben::
Hat der Mietvertrag tatsächlich kein Wirkung mehr?
Ich kenne nur den Satz 'Kauf bricht nicht Miete'. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Die Verängerung wurde durch ein Optionsrecht auf weitere 5 Jahre geregelt, die Frist, die Option auszusprechen (Dez. 08 ) wurde eingehalten und per Einschreiben zugestellt.
Den Satz hatte ich auch gefunden, war aber nicht ganz sicher ob in dieser Hinsicht ein Unterschied ziwchen PRIVAT und GEWERBLICH gemacht wird.
So abwegig ist die Frage nicht, denn der § 566 steht nunmal in der Abteilung "Mietverhältnisse über Wohnraum".
Allerdings bestimmt dann der § 578 BGB etwas später, dass der 566 auch "Auf Mietverhältnisse über Räume, die keine Wohnräume sind" anzuwenden ist.
Wäre also zu ergründen, was der Vertrag zur Vermieterkündigung sagt. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Wenn der Vertrag weiter gilt, dann natürlich auch diese Klausel. Ansonsten ist die Instandhaltung und -Setzung des Daches - auch ohne Klausel im Vertrag - immer vom Vermieter zu erledigen und auch von ihm zu bezahlen.
Aber was steht zu Mieterhöhungen im Vertrag? Die gesetzlichen Regeln dazu gelten nämlich wirklich nur für Wohnraum, was bedeutet, dass ohne Klausel im Vertrag gar keine Mieterhöhungen möglich sind. - Dabei sollte man aber die Kündigungsmöglichkeiten des Vermieters im Auge behalten. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Das steht "üblicher Rahmen gemäß Lebenshaltungsindex"
allerdings gab es seit 2003 bis zum Kauf keine Mieterhöhung,
Der vom Vermieter geforderten pauschalen Erhöhung von 100 € habe ich zugestimmt, mit dem Willen Frieden zu schaffen. Damit war ich der Meinung dass künftige Miterhöhung aufs erste eleminiert sind.
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