Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Anspruch eines Gläubigers auf Löschung einer Grundschuld
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Anspruch eines Gläubigers auf Löschung einer Grundschuld

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Blondie_1270
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.01.2007
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 10:35    Titel: Anspruch eines Gläubigers auf Löschung einer Grundschuld Antworten mit Zitat

Hallo!
Folgender Fall beschäftigt mit schon seit einiger Zeit und ich komme nicht weiter:
A ist Grundstückseigentümer und hat die durch eine Grundschuld (1. Rangstelle) gesicherte Forderung von B abgelöst, so dass eine Eigentümergrundschuld entstanden ist. Die Grundschuld wurde auch von B an den Eigentümer A abgetreten und die Abtretung im Grundbuch eingetragen. Nun nimmt A einen neuen Kredit bei C auf und tritt seine Eigentümergrundschuld dafür an C ab. Es erfolgt aber keine Eintragung der Abtretung im Grundbuch, sondern nur eine Übergabe des Grundschuldbriefes an C. Nun ist an zweiter Rangstelle eine Zwangssicherungshypothek für D im Grundbuch eingetragen. A zahlt offensichtlich nicht mehr an den Gläubiger D und dieser macht nun gegenüber C einen Anspruch auf Löschung nach § 1179 a BGB geltend. Ist dieser Anspruch rechtens? Kann es sein, dass die Grundschuld tatsächlich gelöscht werden muss und C damit nicht mehr gesichert wäre, obwohl die Forderungen noch bestehen?
Ich hoffe auf Antworten, auch wenn es nur Meinung oder Vermutungen sind.
Viele Grüße ...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 16:18    Titel: Antworten mit Zitat

A kann die Grundschuld nicht löschen, dazu müsste er ja den Brief haben.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 18:12    Titel: Antworten mit Zitat

Der Gläubiger der an zweiter Rangstelle eingetragenen Zwangssicherungshypothek kann meines Erachtens die Löschung der an erster Rangstelle eingetragenen Grundschuld schon deshalb nicht nach § 1179a BGB verlangen, weil § 1179a BGB nur für eine vorrangige Hypothek, nicht aber für eine vorrangige Grundschuld gilt.

Falls § 1179a BGB aber gemäß § 1192 Abs. 1 BGB auf eine vorrangige Grundschuld entsprechend anzuwenden wäre, könnte der Gläubiger der Zwangssicherungshypothek nur dann die Löschung der an erster Rangstelle eingetragenen Grundschuld verlangen, wenn diese im Zeitpunkt der Eintragung der Zwangssicherungshypothek eine Eigentümergrundschuld war. Allerdings könnte der Eigentümer den Löschungsanspruch nicht erfüllen, solange er nicht der Berechtigte der Grundschuld ist. Der Löschungsanspruch richtet sich nicht gegen einen anderen Gläubiger, an den die Grundschuld abgetreten worden ist.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Notaranwärter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2008
Beiträge: 195
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 20:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Blondie...

also ich "denke", dass die Grundschuld nicht gelöscht werden kann. Zwar findet 1179a über 1192 Anwendung, wie Franz Königs schon richtig meinte, aber die Konstellation liegt hier einfach nicht vor. Es handelt sich nicht um eine Eigentümergrundschuld. Aus der Zwangshypothek kann aber dennoch vollstreckt werden, nur mit dem Risiko der nicht vollständigen Befriedigung, da die Grundschuld ins geringste Gebot fällt.

Ich hoffe diese Meinung hilft.

Liebe Grüße
_________________
"Früher litten wir an Verbrechen, heute an Gesetzen"
Tacitus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.