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Verfasst am: 05.02.09, 10:35 Titel: Muss RV einen Anwaltswechsel zahlen?
Ich habe eine Kanzlei wegen Vertretung in einem Arbeitsrechtsfall in Itlalien beauftragt. Die RV hat Deckungszusage gegeben. Nun hat sich herrausgestellt, dass die Kanzlei weder über ausreichende Sprachkenntnisse noch über ausreichende Kenntnisse der italienischen Gesetze verfügt ( nachweislich ). Ich möchte deswegen wechseln. Kann die Versicherung sich weigern, den neuen Anwalt zu zahlen ? Gilt die Deckungszusage für den Fall oder den Anwalt ? Wie ist die Rechtslage?
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
Verfasst am: 05.02.09, 11:37 Titel:
Ein Wechsel des Anwaltes erfolgt normalerweise auf eigenes Risiko, also zahlt der Versicherer nur den ersten Anwalt. Es kann natürlich sein, dass die dem Vertrag zu Grunde liegenden Bedingungen hier etwas anderes sagen.
Normalerweise gibt es aber in solchen Verfahren einen Korrespondenzanwalt vor Ort mit entsprechenden Sprachkenntnisse.
Fragen Sie einfach mal in der Schadenabteilung des Rechtsschutzversicherers nach. _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
Anwaltswechselbedingte Mehrkosten muss der Rechtsschutzversicherer nicht tragen. Sind also Gebühren beim ersten RA schon entstanden, die der zweite RA gleichfalls in Rechnung stellt, so werden exakt diese Mehrkosten nicht übernommen.
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