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Haben die Versicherer mit Hausrat- und Privathaftpflicht konkrete
Anweisungen bzgl. Ausführung des Anschlusses von Waschmaschinen
und/oder Geschirrspüler an Frischwasserleitung ?
Falls ja, sind solche Bedingungen für wirkungsvollen Wasserschadenschutz
vom Versicherer zu Versicherer unterschiedlich ?
Beispielsweise:
Ob Waschmaschine und Geschirrspüler, falls an einer Frischwasserleitung hängend,
jedes über eigenen Wasserhahn verriegelbar sein müssen?
Oder konkrete Vorgaben bzgl. Verzweigung einer Zuleitung auf zwei Geräte?
In diesem Bereich kenne ich keine besonderen vertraglichen Obliegenheiten.
Natürlich ist die "Generalklausel" des § 81 VVG zu beachten, wonach der Versicherer seine Leistung mindern oder ganz verweigern kann, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbeiführt. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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