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Verfasst am: 05.02.09, 12:14 Titel: Klausur nachschreiben wegen Verdachts auf Täuschung
Hallo,
es geht um folgendes: Eine Französischdozentin lässt eine Übersetzungsklausur schreiben. Studentin A war krank und hat die Klausur eine Woche später im Büro der Dozentin nachgeschrieben. Die Dozentin war nicht anwesend, Studentin A war also alleine im Raum. Dazu hat sie die gleiche Klausur gestellt wie am eigentlichen Termin. Studentin A fiel die Klausur nicht schwer, sie hatte schließlich viel gelernt. Jetzt meinte die Dozentin, dass es offensichtlich wäre, dass Studentin A den Text gut kannte und auch viel zu wenige Fehler gemacht hätte. Nämlich genauso viele wie einige Muttersprachler aus ihrem Kurs, die natürlich viel besser in Französisch seien als sie. Die Dozentin ist der Meinung, dass das nicht normal sei und die Klausur nicht repräsentativ genug wäre und sie würde Studentin A erst einen Schein ausstellen, wenn sie eine weitere Klausur schreibe, um sich von ihrem Können zu überzeugen. Sie frag sich, ob die Dozentin das überhaupt darf, schließlich hat sie Studentin A nicht beaufsichtigt und ist selbst schuld, wenn sie die gleiche Klausur nochmal stellt. Wie ist die Rechtslage hierzu?
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