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Kunde insolvent, Geschäftsführerinanspruchnahme?

 
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max66
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 12:42    Titel: Kunde insolvent, Geschäftsführerinanspruchnahme? Antworten mit Zitat

Hallo,
folgender Fall: ein Einzelkaufmann (1-Mann-Werbeagentur) hat in 2008 einem Kunden (GMBH & Co KG) einen Katalog gemacht (Grafik + Druck Vorleistung ca. 25.000,- €). Lieferung Anfang Dezember. Rechnung wurde am 30.12.08 in den Briefkasten geworfen. Da noch kein Geld einging wurde am 2.2.09 telefonisch gefragt wann damit zu rechnen ist. Angeblich lag die Rechnung beimn Kunden nicht vor, wurde dann sofort per Mail gesendet, der Kunde sagte er kümmere sich darum. Am 3.2.09 kommt ein Anruf vom Kunden, er habe gerade Insolvenz angemeldet. Begründung: Man habe in den letzten 14 Tagen ein EDV-Problem gehabt und deshalb sei der Betrieb (Großhandel) zum erliegen gekommen. (das EDV-Problem hat tatsächlich bestanden) Der Kunde finanziert diesen Katalog über Werbekostenzuschüsse seiner Lieferanten. Das Geld hierfür hat er schon bekommen. Meine Frage: Was kann der Einzelkaufmann tun, um an sein Geld zu kommen? Der Auftrag für die Erstellung des Kataloges wurde im Mai erteilt. Der Druckauftrag Anfang Dezember. Kann man dem Kunden nachweisen, daß er zum Zeitpunkt der Erteilung des Druckauftrages schon absehen konnte dass er Zahlungsprobleme hat? Wenn ja, wie geht man dabei am besten vor? Was ist sonst noch zu tun, damit die Werbeagentur eine Chance bei dem Insolvenzverfahren hat?
_________________
mfG, Max
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 13:46    Titel: Re: Kunde insolvent, Geschäftsführerinanspruchnahme? Antworten mit Zitat

max66 hat folgendes geschrieben::
Was kann der Einzelkaufmann tun, um an sein Geld zu kommen?
Die Forderung anmelden, sobald sich der vorläufige Insolvenzverwalter meldet.

max66 hat folgendes geschrieben::
Kann man dem Kunden nachweisen, daß er zum Zeitpunkt der Erteilung des Druckauftrages schon absehen konnte dass er Zahlungsprobleme hat?
Solche Fragen werden nahezu zwangsläufig mit dem Verweis hierhin beantwortet. Und selbst wenn: Zahlungsprobleme sind noch lange keine Insolvenzverschleppung.

max66 hat folgendes geschrieben::
Was ist sonst noch zu tun, damit die Werbeagentur eine Chance bei dem Insolvenzverfahren hat?
Was ist mit 'Chance' gemeint? Wenn es um die Forderung geht: siehe oben.
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Dirty Uschi
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.11.2007
Beiträge: 688
Wohnort: ~ Betty Ford Clinic Berverly Hills~

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 15:16    Titel: Antworten mit Zitat

im Internet feststellen, wann das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist und dann die Forderung beim IV anmelden.

Eine Forderungsanmeldung beim vorl. Insolvenzverwalter nutzt nichts, da dieser sie in die Tonne werfen muss.
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Scheiße verdammt noch mal, ich will wie eine Dame behandelt werden. Meredith Grey
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