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Bierkastenrennen Rechtslage ?

 
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Helbisch
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.01.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 14:56    Titel: Bierkastenrennen Rechtslage ? Antworten mit Zitat

Seit 3 Jahren veranstalten Bekannte und ich immer am ersten Mai ein Bierkastenrennen bei uns in der Gemeinde. Die Teilnehmerzahl ist über die Jahre rapide gewachsen und für dieses Jahr erwarte ich etwa 80-90 Teilnehmer. Allerdings ist es keine wirkliche öffentliche Veranstaltung, lediglich bringen Bekannte, Bekannte mit usw.

Start-, Ziel- und Aufenthaltsort nach dem Rennen, ist auf dem Grundstück meiner Eltern, die damit auch kein Problem haben. Das Rennen selber führt durch Ortschaft und Feld.

Bisher hatte ich mir rechtlich da nie Gedanken gemacht, da ich es eher als Private Feier betrachtet hatte. Bei dieser beachtlichen Teilnehmer Zahl gehen mir jetz aber die rechtlichen Aspekte nicht mehr ausem Kopf.
Angenommen jemand muss mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus, wie ist die Rechtslage für den Veranstalter ?
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Truthahn029
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 21:17    Titel: Antworten mit Zitat

Verkaufen Sie denn alkoholische Getränke auf Ihrem Grundstück, oder bringt jeder seine eigenen Getränke mit?
_________________
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