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Hausverlosung - Versteigerung einer deutschen Immobilie im A

 
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feldexxx
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.02.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 14:21    Titel: Hausverlosung - Versteigerung einer deutschen Immobilie im A Antworten mit Zitat

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mir die Frage gestellt was wäre wenn:

ein deutscher sein Haus verlost, aber über eine nicht deutsche Plattform.

Es gab ja den Fall das diese Seite [Link gelöscht. Forenregeln beachten! Biber] in Deutschland verboten wurde, da es sich mit dem Glückspielgesetzt überschneidet.
Die Voraussetzung eines Losepreises über 50.- Cent und ein Zufallsverfahren waren gegeben.

Aber was wäre wenn diese Person sein Haus nicht in Deutschland anbietet sonder über eine Firma die nicht in Deutschland registriert ist?

Ist es auch strafbar, oder könnte man sich dort anmelden und ein Haus zur Verlosung frei geben?
Es ist ja verboten Poker zu spielen. Man kann aber trotzdem Poker spielen indem man einfach eine Software eine Firma benutzt die nicht in Deutschland registriert ist.

Und was wäre wenn diese Person das Haus verlost und es ist ein Loskäufer aus Deutschland ersteigert?
Gilt dann das deutsche Recht obwohl eben die Firma/Internetseite nicht hier (D) registriert ist?

Ich kann mir diese Überlegungen nicht beantworten, und wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir helfen könnten.


Mit freundlichen Grüßen
AF
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

Verschiebibert ins Onlinerecht.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

Der Deutsche bleibt Deutscher und unterliegt als solcher auch bei Handeln mit Auslandsbezug deutschem Recht.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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