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schulisches Vorgehen bei Fehltagen

 
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eloxon
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.05.2008
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 14:14    Titel: schulisches Vorgehen bei Fehltagen Antworten mit Zitat

Auf der Zeugnisinformation steht: 5 unentschuldigte Fehltage.
Man ist sich keiner Schuld bewußt. Das ist nun schon das zweite Mal, dass diese Behauptung im Raum steht - unentschuldigtes Fehlen. Das erste Mal kam sofort (ohne irgendwelche Ankündigung) die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahren und eine Anhörung der Bußgeldstelle (durch Anwalt wurden die angeblichen Fehltage nicht im Klassenbuch gefunden).
Das müßte sich nun jetzt eigentlich wiederholen.
Gibt es denn keine gesetzlichen Regelungen, dass Eltern informiert werden müssen, wenn Schüler (15) angeblich unentschuldigt fehlt? Zeitnähe?
Sachsen
Trotz dass Beweise vorliegen, dass ein Schwänzen nicht möglich ist/war, soll dahin gestellt werden, ob berechtigt Fehltage oder nicht. Es geht allein um den Rechtsweg! Sofort Ordnungswidrigkeitsverfahren berechtigt? Informationspflicht?
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ac-hr
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 135
Wohnort: N R W

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 15:30    Titel: Man würde ja gerne helfen, aber ... Antworten mit Zitat

Für hilfreiche Tipps fehlen ein paar Angaben:
W o geht der Schüler zur Schule? Um welche S c h u l f o r m handelt es sich?
_________________
Gruß Rainer!
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eloxon
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.05.2008
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 07:37    Titel: Antworten mit Zitat

Sachsen, steht aber oben.
Schulform: Mittelschule
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