Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 05.02.09, 16:43 Titel: Abiturzeitung und Rufmord
Hallo liebe Forengemeinde,
wir bei uns an der Schule stehen kurz vor der Fertigstellung unserer Abiturzeitung. Bedauerlicherweise sind wir auf zwei rechtliche Probleme gestoßen, welche ich hier kurz erläutern möchte:
1.
In unserer Zeitung werden auch Umfrageergebnisse der Schüler veröffentlicht, welche zuvor ausgewertet wurden. Da gibt es zum Beispiel die Kategorie "Größte Pornosammlung". Der Schüler, der in dieser Kategorie von seinen Mitschülern auf Platz 1 gewählt wurde, hat nun aber angemerkt, dass er dagegen Klage einreichen würde, falls sein Name dort veröffentlicht werden würde.
Nun meine Frage: Kann er wirklich dagegen klagen wegen zum Beispiel Rufmord oder ähnlichem? Könnten die Herausgeber der Zeitung dies verhindern, indem sie zum Beispiel den folgenden Satz dazuschreiben würden: "Anmerkung der Redaktion: Auf Grund der aktuellen politischen Brisanz ist anzumerken, dass dieses Abstimmungsergebnis der tatsächlichen Haltung der betreffenden Personen nicht entspricht, sondern rein spekulativ und ironisch/ als Spaß zu verstehen ist!"
2.
Des Weiteren wird es in unserer Abiturzeitung Kommentare von Lehrern über Schüler geben. Diese können sowohl positiv, als auch negativ sein. Diese Kommentare sollen ohne vorherige Einsicht des betreffenden Schülers abgedruckt und veröffentlicht werden. Jetzt stehen wir allerdings vor dem Problem, dass, falls ein Schüler nicht mit dem Kommentar einverstanden sein sollte weil es eventuell negativ ausfallen sollte, er rechtliche Schritte dagegen unternehmen könnte.
Die Fragen lauten hier: Kann ein Schüler denn rechtlich gesehen etwas dagegen Unternehmen? Können die Herausgeber der Zeitung dies abwenden (vielleicht durch einen ähnlichen Satz wie bei 1.)?
Für eure Hilfe wäre ich euch wirklich sehr dankbar.
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 07.02.09, 03:07 Titel:
Abiturienten haben in der Regel noch keine Berufsausbildung, weder als Klempner noch als Journalist. Wer würde nun einen Abiturienten sein Rohr reparieren lassen? Gar noch via Anleitung per Internet, am Ende noch mit Garantie?
Andererseits garantiert das Grundgesetz auch für Abiturienten die Meinungs- und Veröffentlichungsfreiheit. Raten kann man deshalb den Laien nur, von heißen Eisen die Finger zu lassen. Oder einen Fachmann zu befragen ob der vielen Wenns und Abers, falls es wichtig ist und Geld auf Tasche.
Prinzipiell hat aber Jeder das Recht zu berichten, "XY wurde von der Gruppe A gewählt zu ...". Und XY hat ein Recht auf Gegendarstellung usw., man studiere das zuständige Landespresserecht (oder erstmal Jura oder Publizistik:-).
Gruß aus Berlin, Gerd
------
"There will come a day,
And youth will pass away,
what will they say about me?"
Louis Prima, Just a Gigolo
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.