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wohnrecht bei scheidung?

 
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begosch.xy
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 229

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 17:32    Titel: wohnrecht bei scheidung? Antworten mit Zitat

moin moin,
angenommen, ein ehepaar kauft sich ein haus, er ist eigentümer und sie hat lebenslanges wohnrecht.
bei einer scheidung... kann sie verlangern, das er, der eigentümer, auszieht?

sie hat wohnrecht über das ganze objekt, 2 wohnungen wären allerdings möglich. kann sie ihn trotzdem rauswerfen?

grüße
begosch
_________________
ich hab von nix ne ahnung und davon viel.
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Franz Königs
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 17:43    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn in dem Vertrag, durch den das Wohnungsrecht der Ehefrau bestellt worden ist, nicht etwas Anderes vereinbart worden ist, ist die Ehefrau berechtigt, das Haus unter Ausschluss des Ehemannes als Wohnung zu benutzen (§ 1093 Abs. 1 Satz 1 BGB).
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begosch.xy
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 229

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 18:43    Titel: Antworten mit Zitat

danke schön für die antwort

begosch
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ich hab von nix ne ahnung und davon viel.
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Franz Königs
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

Nachtrag zum Beitrag vom 05.02.09:

Bei einer Trennung der Eheleute ist § 1361b BGB zu beachten.

Diese Rechtsvorschrift besagt, dass für den Fall, dass sich die Eheleute nicht über die weitere Nutzung der Ehewohnung einigen können, das Familiengericht darüber zu entscheiden hat, wer von ihnen, ob beide oder nur einer, die Ehewohnung weiter nutzen darf. Ehewohnung ist die gemeinsame Wohnung der Eheleute auch dann, wenn es sich um eine Wohnung handelt, an der nur einem der Ehepartner das alleinige Wohnungsrecht zusteht. Über die Zuweisung an einen oder beide Ehepartner entscheidet das Gericht auch in einem solchen Fall nach Billigkeitsgesichtspunkten unter besonderer Berücksichtigung der Interessen von Kindern. So kann das Gericht auch einem Ehepartner für die Zeit der Trennung die Nutzungsrechte an einem Haus zuweisen, an dem der andere Ehepartner das alleinige Wohnungsrecht hat.
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