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Beleidigungen
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billlafee
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.12.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 17:40    Titel: Beleidigungen Antworten mit Zitat

Hallo !

Meine Freundin ist beleidigt worden mit den Sätzen

"Du bist schlecht im Bett"
"Du bist fett"
"Du kannst nur gut blasen"

was für Folgen kann dies für den Aussager haben ?
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 05.02.09, 17:45    Titel: Antworten mit Zitat

Erfolgte dies im Beisein Dritter?
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billlafee
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.12.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 17:48    Titel: Antworten mit Zitat

ja , insgesamt haben es 4 leute gehört
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 05.02.09, 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

Welche Folgen das für den Aussager haben kann, kann man schlecht beantworten. Wenn alle Personen dies ebenfalls als Ehrverletzende Äußerungen ansehen, könnte na über Beleidigung nachdenken.
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billlafee
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.12.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 18:04    Titel: Antworten mit Zitat

unser anwalt will da vorgehen im bezug auf zivilrecht und strafantrag usw.

geht das?
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 05.02.09, 18:09    Titel: Antworten mit Zitat

warum sollte das nicht gehen? Der anwalt wird wissen, was er tut.
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billlafee
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.12.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 18:10    Titel: Antworten mit Zitat

ich dachte nicht dass es auch "so hart" gehen würde

aber ok Winken

Dankeschön für die auskunft
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

billlafee hat folgendes geschrieben::
unser anwalt will da vorgehen im bezug auf zivilrecht und strafantrag usw.
Warum?

Und bevor ich's vergesse: wie alt sind denn die Beteiligten?
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 23:18    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
was für Folgen kann dies für den Aussager haben ?
Hatte derjenige, der diese Äußerungen getätigt hat, zufällig mal eine intime Beziehung mit der Frau? Dann könnte es sich auch um Tatsachenbehauptungen handeln, die dem Wahrheitsbeweis zugänglich wären (es stellt sich dann nur das Problem der Beweisführung zu den Tatsachenbehauptungen zu 1) und 3) ).

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Phönix3
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 01:38    Titel: Antworten mit Zitat

Das sind doch unbewiesene Tatsachen. Und selbst, wenn es "bewiesen" wäre durch Bekundung Dritter, wäre dies doch eine subjektive Aussage.

Es ist wie in dem Witz:
Peter, neugierig: "Sag' mal Günter, ist Deine Frau gut im Bett?
Günter seufzend: "Ach, der eine sagt so, der andere so........"

Auch würde so eine Sache mit Sicherheit auf den privaten Klageweg verwiesen. Es sei denn, die Klärung wäre von öffentlichem Interesse lol*
wenn die Dame Schadensersatzansprüche hegt, weil sie dem horizontalen Gewerbe nachgeht und ein paar Freier es gehört haben könnten...
Lachen LG Phönix
_________________
Gruß
Phö-nixe

Zitat @ Dipl.-Sozialarbeiter: FDR heißt "Forum deutsches Recht" und FGR = "Forum gefühltes Recht"...Lachen
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 06.02.09, 01:52    Titel: Antworten mit Zitat

@phönix,

muss denn bei der Beleidigung die ehrverletzende Äußerung auch der Tatsache entsprechen?

Wo irgendwas hinverwiesen wird, war hier nicht die Frage.
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Phönix3
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 02:02    Titel: Antworten mit Zitat

Volker13 hat folgendes geschrieben::
@phönix,

muss denn bei der Beleidigung die ehrverletzende Äußerung auch der Tatsache entsprechen?.



Nein. Es reicht, wenn Ehrverletzung gegeben ist.
Manches ist nämlich nicht beweisbar, ob dem so ist. Aber man kann sich auf ehrverletzend einigen. Dies reicht für eine Beleidigung.

PS
Ich habe mal einen echten Dieb einen Dieb und Schmarotzer genannt und wurde schwer verurteilt vom Gericht.
Niemand von der Staatsanwaltschaft hat es interessiert, wie ich zu dieser Meinung, zu dieser "Beleidigung" überhaupt kam. (Wo Rauch ist, ist schließlich meist auch Feuer)

LG Phönix
_________________
Gruß
Phö-nixe

Zitat @ Dipl.-Sozialarbeiter: FDR heißt "Forum deutsches Recht" und FGR = "Forum gefühltes Recht"...Lachen


Zuletzt bearbeitet von Phönix3 am 06.02.09, 04:21, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 06.02.09, 02:22    Titel: Antworten mit Zitat

@phönix,

wissen Sie, es geht hier einfach darum, dass man Frauen so nicht beschimpft. Die Vorgeschichte ist hier zumindest insoweit nicht bekannt, als dass man erkennen können könnte, dass die etwaig streitenden Parteien in einer Beziehung gestanden haben.

Wir sollten uns einmal vor Augen halten, dass die getroffenen Aussagen als solches in sich widersprüchlich sind.

Dort hieß es, dass die Frau nicht gut im Bett sei. Dies jedoch ist ein krasser widerspruch zu der Aussage, dass sie fellatio beherrsche. Gleichzeitig sei sie aber noch fett.

Darüber hinaus sollten wir uns auch vor augen halten, was die Frau empfunden hat, als ihr diese bösartigkeiten dann vor Bekannten an den Kopf geworfen wurden.

Ein StA würde sicher drüber nachdenken.
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Phönix3
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 04:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich glaube nicht, daß es die Staatsanwaltschaft interessieren würde.
Hier ist einfach kein öffentliches Interesse gegeben bei solchen Beziehungsgeschichten. Da bleibt nur der private Klageweg. Kopf-Streichel-Smilie

Denn, wenn SO eine dumme Bemerkung wirklich die Staatsanwaltschaft veranlassen würde, teure und aufwändige Prozesse zu führen (und andere wichtige Verfahren bleiben DESHALB liegen, verschieben sich dadurch...) DANN müssten die Behörden in Bayern zum Beispiel ganz schnell ihre Personaldecke um das 4-fache erhöhen.

Was da geflucht und geschimpft wird zwischen Bürger und Bürger und sogar auch zwischen Chef und Mitarbeiter, "Jo maih, Sau-Preiss" ist da noch eine Liebeserklärung ..... Lachen

Und wenn man es sehr genau nimmt.
Er hat die Frau einfach "analysiert". Er gab eine "Einschätzung", eine
persönliche Meinung ab. Mit den Augen rollen Das er es öffentlich tat, ist nicht fein, aber er kann doch seinen Freunden seine angeblichen persönlichen Erfahrungen schildern.

Selbst, wenn die Frau zivil klagen würde. WO ist dadurch ein Schaden entstanden ? Was könnte hier ein "Verhandlungsergebnis" sein, ausser einer aussergerichtlichne Eingiung zur Unterlassung ?

Wenn ich Richter wäre und Humor hätte, würde ich dem Beklagten dann so beiläufig sagen: "Wissen Sie Herr xxx.......... es gibt keine schlechten Frauen im Bett, nur ungeschickte Männer ....... habe ich mal gelesen !"

Sie dumm grinsend Sehr böse er puderrot
Verlegen beide würden den Saal verlassen und der Richter kann endlich sein wohlverdientes Vesper einnehmen Geschockt

PS
Eines sei noch gesagt:
Mich wundert es sehr, nur weil eine Person in der Öffentlichkeit steht, prominent ist, daß diese hier KEINERLEI Schutz genießt. Jeder Kabarettist darf sie/ihn durch den Schlamm ziehen und das oft weit unter der Gürtellinie !

DAS soll MIR mal einer erklären bitte Böse

Gruß
Phönix
_________________
Gruß
Phö-nixe

Zitat @ Dipl.-Sozialarbeiter: FDR heißt "Forum deutsches Recht" und FGR = "Forum gefühltes Recht"...Lachen
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Dummerchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

Phönix3 hat folgendes geschrieben::
Und wenn man es sehr genau nimmt.
Er hat die Frau einfach "analysiert". Er gab eine "Einschätzung", eine
persönliche Meinung ab.


Wenn man es genau nimmt, hat er die Frau einfach beleidigt. Das ist nunmal ein Straftatbestand und es ist das Recht der Beleidigten, sich dagegen zu wehren.

Zitat:
Selbst, wenn die Frau zivil klagen würde. WO ist dadurch ein Schaden entstanden ? Was könnte hier ein "Verhandlungsergebnis" sein, ausser einer aussergerichtlichne Eingiung zur Unterlassung ?


Zum einen geht es hier nicht um Zivil- sondern um Strafrecht. Im Strafprozess waere das Verhandlungsergebnis eine Verurteilung des Beleidigers.
Aber auch zivilrechtlich sind Schritte denkbar, etwas wenn ehrverletzende Aeusserungen den Verlust des Arbeitsplatzes oder andere Folgen haben. Dann duerfte der Beleidiger durchaus schadensersatzpflichtig werden.

Zitat:
Wenn ich Richter wäre und Humor hätte, würde ich dem Beklagten dann so beiläufig sagen: "Wissen Sie Herr xxx.......... es gibt keine schlechten Frauen im Bett, nur ungeschickte Männer ....... habe ich mal gelesen !"

Sie dumm grinsend Sehr böse er puderrot
Verlegen beide würden den Saal verlassen und der Richter kann endlich sein wohlverdientes Vesper einnehmen Geschockt


Wenn ich die Frau waere, gaebe es danach eine Diesntaufsichtsbeschwerde. Nicht nur, dass man sich beleidigen lassen soll, man soll sich danach auch noch vom Richter verhoehnen lassen?
Zum Glueck leben wir in einem Rechtsstaat, in dem wir Moeglichkeiten haben, uns zu wehren.
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