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Beleidigungen
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Herzog, Jörg
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 21:32    Titel: Wahrscheinlichkeiten in der Juristerei Antworten mit Zitat

Jeder Anwalt wird von seinen Mandanten regelmäßig gefragt: "Wie hoch schätzen Sie die Wahrscheinlichkeit ein, dass ich diesen Rechtsstreit gewinne?" Natürlich kann man sich dann auch um eine Antwort drücken und das Meer, die hohe See und die "Hand Gottes" bemühen. Dem Mandanten hilft das jedoch nicht weiter. Er möchte wenigstens wissen, ob die Erfolgsaussichten, von nichts anderem war bisher die Rede, über oder unter 50 Prozent liegen. Fragen wird doch zu gegebener Zeit, was aus dem zivilrechtlichen Streit geworden ist, zu dem der RA von F geraten hat. Fragen wir dann doch auch, was die zuständige StA aus der Sache gemacht hat.

Schade, dass diese Message offensichtlich nicht angekommen ist und Glaskugeln und Gesundheitsminister zitiert werden müssen, um ein FDR-Mitglied verächtlich zu machen und der Lächerlichkeit preiszugeben und darüberhinaus auch noch die Seriosität eines Forumsteilnehmers angezweifelt werden muss, der von der zuständigen Kammer zur Berufsausübung zugelassen worden ist. Schade, schade, schade ... Was das alles - Frage/Antwort/Sach- und Rechtslage - mit den Forenregeln zu tun hat, mag wirklich das Geheimnis desjenigen bleiben, der sie zu Unrecht bemüht hat.
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Dummerchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 22:11    Titel: Re: Wahrscheinlichkeiten in der Juristerei Antworten mit Zitat

Herzog, Jörg hat folgendes geschrieben::
Jeder Anwalt wird von seinen Mandanten regelmäßig gefragt: "Wie hoch schätzen Sie die Wahrscheinlichkeit ein, dass ich diesen Rechtsstreit gewinne?"


Ich finde toll, dass du hier eine solche Einschaetzung mit den vorliegenden Informationen so siegessicher geben kannst. Allerdings frage ich mich, wie das mit dem hier

Zitat:
Ist der Sachverhalt - wie so oft nur durch genaues Nachfragen zu eruieren - hingegen ein ganz anderer, wie zum Beispiel bei echten Beleidigungen und Beieinträchtigungen mit einem gewissen "Härtegrad", dann sieht der Fall natürlich anders aus.


zusammenpasst.

Oder weisst du Dinge, die uns nicht bekannt sind?
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Dummerchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 22:18    Titel: Antworten mit Zitat

Oh, noch was: fuer einen Kerl moegen solche Aussagen nur dumme Sprueche sein, denen man keine Bedeutung beimisst.

Fuer eine Frau sind es
Herzog, Jörg hat folgendes geschrieben::
echte(n) Beleidigungen und Beieinträchtigungen mit einem gewissen "Härtegrad"
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 22:36    Titel: Antworten mit Zitat

Herzog, Jörg hat folgendes geschrieben::
Jeder Anwalt wird von seinen Mandanten regelmäßig gefragt: "Wie hoch schätzen Sie die Wahrscheinlichkeit ein, dass ich diesen Rechtsstreit gewinne?"
Wenn Sie Ihren Beitrag und meine Antwort darauf lesen, werden Sie feststellen, daß ich nicht Ihre Aussage zur Wahrscheinlichkeit kritisiert habe. Was sollen also solche Ausweichmanöver?

Herzog, Jörg hat folgendes geschrieben::
Was das alles (...) mit den Forenregeln zu tun hat, mag wirklich das Geheimnis desjenigen bleiben, der sie zu Unrecht bemüht hat.
Nö, das soll kein Geheimnis bleiben (wobei ich denke, das es das den meisten Mitgliedern hier im Forum sowieso nicht ist):
Juriquette hat folgendes geschrieben::
Wenn Sie eine Antwort schreiben, hüten Sie sich vor zu entschiedenen Festlegungen und vor konkreten Handlungsanweisungen. Je mehr „wenn“ und „dann“ in ihrer Antwort enthalten sind, desto besser! Auch, wenn Ihnen das vorgetragene Problem noch so klar erscheint: Sie kennen unter Umständen nicht die ganze Wahrheit, haben mit dem Fragesteller nicht persönlich gesprochen und nicht alle wichtigen Unterlagen gesehen. Tragen Sie dazu bei, dass der Fragesteller sein Problem selbst lösen kann, indem Sie z.B. den rechtlichen Hintergrund erläutern und Urteile nennen, die ihm vielleicht weiterhelfen.


Im übrigen will ich nicht versäumen, Dummerchen insbesondere für den zweiten Beitrag auch coram publico zu danken.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Phönix3
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 03:56    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Volker und den anderen für diese lebhafte Diskussion.
Im Wesentlichen habe ich es verstanden.
Privatklage, da gehts um strafrechtliche Inhalte.
Zivilklage, gehst um sachliche Dinge. Das kann ich so gut nachvollziehen.
Prima erklärt, auch von anderer Seite.

LG Phönix
_________________
Gruß
Phö-nixe

Zitat @ Dipl.-Sozialarbeiter: FDR heißt "Forum deutsches Recht" und FGR = "Forum gefühltes Recht"...Lachen
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Phönix3
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 23:38    Titel: Antworten mit Zitat

Lieber Biber, bitte nicht so hart sein in der Bewertung des Beitrages von Jörg Kopf-Streichel-Smilie (Wenn es auch sehr originell war mit der Sehhilfe und dem Verweis Smilie ich mußte sehr lachen....)

Jörg Herzog hat sich recht salopp ausgedrückt, ABER er hat das Wesentliche sehr genau auf den Punkt gebracht.

Es gibt nun mal die 'liebevolle Theorie - und es gibt die reale Praxis'.

Jörg hat eine Einschätzung des Falles geschrieben, die sehr real ist und steht für mein Dafürhalten der Wahrheit (Wahrheit im Sinne von was tatsächlich passiert) in diesem fiktiven Fall am nähesten.

LG Phönix
_________________
Gruß
Phö-nixe

Zitat @ Dipl.-Sozialarbeiter: FDR heißt "Forum deutsches Recht" und FGR = "Forum gefühltes Recht"...Lachen
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