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Verfasst am: 05.02.09, 18:30 Titel: EZulV für Niedersachsen
Guten Abend!
Hier im Forum bin ich auf der Suche nach einer verständlichen und vereinfachten Erklärung für die EZulV für einen niedersächsischen Landesbeamten in der Justiz (JVA), hier den § 20, Wechsel-und Schichtdienst ( Frühdienst, Spätdienst, Nachtdienst). Die eigentliche Berechnung dieser Zulage erfolgt durch ein elektronisches Buchungssystem, welches dann auch die zu vergebene Zulage bestimmt. Ich möchte dies aber einmal persönlich verstehen/nachvollziehen und vor allem kontrollieren können. Kann jemand diesen Gesetzestext in normalverständliche Worte fassen, wann man die entsprechenden Größen der Zulagen erreicht?
Danke für die Mühe
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