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hausrecht bzw. erteilung von hausverbot

 
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yuri74
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.01.2009
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 09:14    Titel: hausrecht bzw. erteilung von hausverbot Antworten mit Zitat

moin,

habe ich als inhaber eines kleinen ladenbüros die möglichkeit, ein hausverbot ohne begründung gegen die betreffende person zu erteilen? reicht sowas mündlich aus?

gruss yuri
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 15:08    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Hausverbot kann erteilen, wer die Befugnis besitzt, über die tatsächliche Benutzung der Räumlichkeiten zu bestimmen, für die das Hausverbot gelten soll. Ein Hausverbot kann mündlich erteilt werden. Es bedarf keiner Begründung.
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