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Zinsen und Kosten aus vollstreckbarem Titel

 
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Scorpion112
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.05.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 09:20    Titel: Zinsen und Kosten aus vollstreckbarem Titel Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich habe bisher alles rund um das Mahnverfahren gut verstanden. Allerdings ist eine Sache noch offen:

Wenn man einen Vollstreckungsbescheid erhält, sind dort ja nur die Kosten bis zu diesem Zeitpunkt aufgeführt. Allerdings verjähren die Zinsen ja nach 3 Jahren. Meine Frage nun: Wie lässt man überhaupt die Zinsen und weitere Kosten (z.B. Gerichtsvollzieher)feststellen? Also angenommen man will 3 Jahre nach Vollstreckungsbescheid die Zinsen und Kosten feststellen lassen, macht man das über ein Kostenfestsetzungsverfahren und/oder erhält man einen neuen Vollstreckungsbescheid, wenn man einfach ein Schreiben an das Amtsgericht verfasst mit Inhalt, x und y sind nach Vollstreckungsbescheid angefallen? Hat der Schuldner dagegen auch wieder eine Widerspruchsfrist? Wenn ja, aber nur gegen die neuen Zinsen oder kann dann der ganzen Forderung nochmal widersprochen werden?

Danke im Voraus
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 09:59    Titel: Antworten mit Zitat

Die Zinsen verjähren nicht automatisch nach drei Jahren, nur dann, wenn der Schuldner z.B. Widerspruch dagegen erhebt.

Damit die Einrede der Verjährung keine Wirkung entfalten kann, empfiehlt es sich, den Titel alle drei Jahre erneut zur Vollstreckung an den GV abzugeben.
Damit wird die Verjährung regelmäßig unterbrochen.

Gruß
report
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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idem
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.01.2007
Beiträge: 385

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 10:21    Titel: Antworten mit Zitat

§ 197 II BGB
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UHU-1
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.08.2008
Beiträge: 287
Wohnort: Zentrum der Macht

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 19:26    Titel: Re: Zinsen und Kosten aus vollstreckbarem Titel Antworten mit Zitat

Scorpion112 hat folgendes geschrieben::
Wie lässt man überhaupt die ....weitere Kosten (z.B. Gerichtsvollzieher)feststellen?

macht man das über ein Kostenfestsetzungsverfahren


Als Gläubiger hat man die Kosten zu verauslagen.
Mit einem Kostenfestsetzungsbeschluss gem. § 788 ZPO können für diese Auslagen auch Zinsen (5 Prozentpunkte über d. jeweiligen Basiszinssatz) mit festgesetzt werden.
_________________
Bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles, was man in der Schule gelernt hat, vergißt.

(Albert Einstein)
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