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Verfasst am: 06.02.09, 09:26 Titel: Vertrag über Design-Leistung - Kostenvorbehalt
Angenommen, es wird ein Vertrag über Design-Leistungen aufgesetzt, in dem folgende Klauseln aufgeführt sind:
1.1 Änderungen und Weiterentwicklungen des Designs, die auf Wunsch des Auftraggebers angefertigt werden sollen, dürfen nur vom Designer vorgenommen werden. Der Auftraggeber wird den Designer mit solchen Änderungen und der Weiterentwicklung beauftragen.
1.2 Nimmt der Designer den Auftrag nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen an, kann der Auftraggeber einen anderen Designer beauftragen.
Der Auftraggeber wünscht nun, dass die Klauseln um einen "Kostenvorbehalt" ergänzt werden. Was würde "Kostenvorbehalt" in diesem Zusammenhang bedeuten und wie könnte es formuliert werden?
Das ist eine absolut branchenübliche Klausel. Schließlich geht es um das eigene geistige Eigentum, für das lediglich Nutzungsrechte vergeben werden und dass dann bei anderen Projekten angewendet oder weiterentwickelt wird. Stichwort Corporate Design. Ich kann nur mit dem Begriff "Kostenvorbehalt" wenig anfangen.
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