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Vertrag über Design-Leistung - Kostenvorbehalt

 
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Klaas
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 09:26    Titel: Vertrag über Design-Leistung - Kostenvorbehalt Antworten mit Zitat

Angenommen, es wird ein Vertrag über Design-Leistungen aufgesetzt, in dem folgende Klauseln aufgeführt sind:

1.1 Änderungen und Weiterentwicklungen des Designs, die auf Wunsch des Auftraggebers angefertigt werden sollen, dürfen nur vom Designer vorgenommen werden. Der Auftraggeber wird den Designer mit solchen Änderungen und der Weiterentwicklung beauftragen.

1.2 Nimmt der Designer den Auftrag nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen an, kann der Auftraggeber einen anderen Designer beauftragen.



Der Auftraggeber wünscht nun, dass die Klauseln um einen "Kostenvorbehalt" ergänzt werden. Was würde "Kostenvorbehalt" in diesem Zusammenhang bedeuten und wie könnte es formuliert werden?

Vielen Dank im Voraus.
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Blade236
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

Als Laie würde mich interessieren, ob so diese momentane Klausel und die zukünftige wirklich im Streitfall wirklich bestehen kann?
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Klaas
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist eine absolut branchenübliche Klausel. Schließlich geht es um das eigene geistige Eigentum, für das lediglich Nutzungsrechte vergeben werden und dass dann bei anderen Projekten angewendet oder weiterentwickelt wird. Stichwort Corporate Design. Ich kann nur mit dem Begriff "Kostenvorbehalt" wenig anfangen.
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rockbender
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.09.2008
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 22:07    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Auftragnehmer denkt, das die Änderungen zu teuer berechnet werden, könnte er nicht an die Auftragsvergabe gebunden sein.

Nun definieren Sie teuer.
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