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Markenname mit Sonderzeichen

 
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PeterBe
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 06:41    Titel: Markenname mit Sonderzeichen Antworten mit Zitat

angenommen ich lasse z.B. den Markennamen "KUN?T?tore" in das Markenregister als Wort und Bildmarke eintragen und registriere eine Domain auf den Namen KUNSTSTORE.egal weil ja schließlich Domainnamen diese Sonderzeichen nicht enthalten dürfen.
Angenommen einige Zeit später registriert ein Anderer den Markennamen "KUNSTSTORES" und die Domain KUNSSTORES.egal und verkauft auch fast das gleiche.

Hätte der Inhaber des Markennamens "KUN?T?tore" Anspruch auf Unterlassung?
Der Inhaber der Marke "KUNSSTORES" könnte doch nachweislich erklären, dass er bei der Recherche zu dem Namen keinen Eintrag im Markenregister gefunden hat, was offensichtlich mit der schreibweise zusammenhängt.

Ist eine Textmarke überhaupt geschützt, wenn die schreibweise völlig abweicht?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 20:35    Titel: Antworten mit Zitat

Zunächst mal ist völlig irrelevant, ob jemand "die Marke im Register finden konnte". Das erlaubt ihm trotzdem keine Markenrechtsverletzung und auch keine Registrierung einer praktisch identischen Marke.

Andererseits ist die Frage, wo überhaupt die Markenverletzung liegt. Das ist jeweils im Einzelfall zu prüfen. Ich halte "Kunststore" schon vom Schreibbild für nicht verwechselbar mit "Kun?t?tore" (wie würde man letzteres auch aussprechen? Bestimmt nicht so wie "Kunststore".).

Es kommt auch auf die Sonderzeichen selbst an. Eine Marke "Leben" würde sicher auch durch ein Kennzeichen "Lében" verletzt, eine Marke "???" nicht durch das Kennzeichen "abc".

Bei den Domains müßte man wieder auf die Verkehrsgeltung schauen, ob "Kunststores.de" das Kennzeichenrecht von "Kunststore.de" verletzt, ob nicht ein Freihaltebedürfnis wegen glatter Beschreibung vorliegt etc.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 23:17    Titel: Antworten mit Zitat

MAS hat folgendes geschrieben::
Ich halte "Kunststore" schon vom Schreibbild für nicht verwechselbar mit "Kun?t?tore" (wie würde man letzteres auch aussprechen? Bestimmt nicht so wie "Kunststore".).
Lieber Kollege Schaffi, das verstehen Sie nicht, dafür sind Sie zu alt. Auf den Arm nehmen Man würde es entgegen Ihrer Auffassung wohl gleich aussprechen, weil das "?" für ein "s" stehen soll. Cool Da aber im DPMA auch alte Leute sitzen, würden die wohl bei den beiden Worten auch keine Übereinstimmung entdecken, so daß Sie im Ergebnis wohl richtig liegen dürften. Winken

Beste Grüße

Metzing
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PeterBe
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Anmeldungsdatum: 28.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 07:40    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antworten...

Zitat:

Man würde es entgegen Ihrer Auffassung wohl gleich aussprechen, weil das "?" für ein "s" stehen soll

Das ist doch auch das Problem - einerseits gleich aussprechen andererseits nicht als Textmarke geschützt sondern eben "Kun?t?tore".
Ist eine Textmarke denn interpretierbar?
Das DPMA interessiert dabei eigentlich nicht mehr, sondern wie ein Richter entscheiden würde.

Zusätzlich könnte man den Namen "KUNSSTORE" beim DPMA registrieren, läge aber vom Datum natürlich hinter der Registrierung von "KUNSTSTORES". Hätte das noch Auswirkungen?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 19:28    Titel: Antworten mit Zitat

Freund Metzing, ich kenne leet speak, allerdings war mir das mit dem Fragezeichen neu. Auf den Arm nehmen

In dem Fall wäre wohl darauf abzustellen, wie die verkehrsrelevanten Kreise das aussprechen.

Handelt es sich um eine Seite für Thrombosestützstrümpfe, dürfte "4+4r1" wohl nicht die Rechte von Atari verletzen.
Bei einer CounterWarHalo-Clanseite könnte das anders aussehen. Cool
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