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"Diese Angaben sind wie immer ....

 
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 10:03    Titel: "Diese Angaben sind wie immer .... Antworten mit Zitat

.... ohne Gewähr."

Diesen Satz hört man in aller Regel, wenn Gewinnzahlen im Fernsehen bekanntgegeben werden.

Waum ist dieser Satz notwendig? Welche Garantie würde ansonsten für die Richtigkeit übernommen werden, wenn dieser Satz nicht genannt wird? Auf welcher Rechtsgrundlage?

Ich konnte dazu bisher nichts finden.
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 18:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde vermuten, es handelt sich um einen der Urväter der eigentlich sinnfreien "Disclaimer".

Auch ohne einen solchen kann ich mir keine Rechtsgrundlage vorstellen, auf der z.B. jemand, der aufgrund der veröffentlichten Lottozahlen seinen Job kündigt und einen Tag später korrigiert der Sender "... die 49 war leider eine 48", einen Schadensersatzanspruch stellen könnte.

Auch mit einem solchen würde eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Falschinformation ("in der Innenstadt von Kabbeln ist ein Dioxintank ausgelaufen, bitte verlassen Sie sofort die Stadt" und dann war es nur ein Dixieklo) sicherlich Schadensersatzansprüche auslösen.

Ergo: genau so eine (potentiell Klagewütige abschreckende) Floskel wie "Der Rechtsweg ist ausgeschlossen" bei Gewinnspielen.
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Big Guro
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

Die Gewinnquoten /-zahlen der einzelnen Ziehungen werden kurz nach der Ziehung öffentlich bekanntgegeben.

Wirklich verbindlich sind aber nur, die einige Tage später ermittelten Gewinnquoten /- zahlen.

Zuerst werden demnach immer nur die vorläufigen Gewinnquoten /-zahlen bekanntgegeben, daher der "Gewährleistungsausschluss".
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 11:44    Titel: Antworten mit Zitat

Big Guro hat folgendes geschrieben::
Zuerst werden demnach immer nur die vorläufigen Gewinnquoten /-zahlen bekanntgegeben, daher der "Gewährleistungsausschluss".


Ja, aber ich brauche ja eigentlich nur etwas auszuschließen, was da ist.

Wonach würde sich eine Verbindlichkeit richten, wenn kein Gewährleistungsausschluß genannt wird.

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Ich würde vermuten, es handelt sich um einen der Urväter der eigentlich sinnfreien "Disclaimer".


Aber auf Grund welcher Überlegung könnte der entstanden sein?
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Big Guro
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::


Ja, aber ich brauche ja eigentlich nur etwas auszuschließen, was da ist.

Wonach würde sich eine Verbindlichkeit richten, wenn kein Gewährleistungsausschluß genannt wird.



Nun ja, der Anbieter verpflichtet sich dem Inhaber einer bestimmten Losnummer einen bestimmten Betrag zu zahlen. Beispiel: Der Inhaber der Losnummer 12345 erhält 100.000,-, das hat schon eine Verbindlichkeit. Die Verpflichtung liegt vor, es feht nur noch die Erfüllung.

Durch den Gewährleistungsausschluß liegt noch keine Verpflichtung vor. Der Inhaber der Losnummer 12345 wird vielleicht 100.000,- erhalten.
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moro
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 12:56    Titel: Antworten mit Zitat

Big Guro hat folgendes geschrieben::
Nun ja, der Anbieter verpflichtet sich ...


Wenn ich die Ausgangsfrage richtig verstehe, geht es nicht um den Anbieter, sondern um das Fernsehen, das z.B. über die gezogenen Lottozahlen berichtet.

Und dazu hat meines Erachtens Michael A. Schaffrath schon alles gesagt. Ich halte dieses "ohne Gewähr" für eine Art von Medienfolklore, die unbedacht halt immer weiter fortgeführt wird. (Es gilt ja auch nicht der Umkehrschluss: dass das Fernsehen für alle anderen Meldungen eine Gewähr übernehmen würde).

Gruß,
moro
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 13:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe mittlerweile einen "Auskunftsvertrag" gefunden.

--> http://www2.tu-berlin.de/~ifr1/bgbiit12.htm

Das passt aber auch nicht so richtig.
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 17:45    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
Aber auf Grund welcher Überlegung könnte der entstanden sein?


Aufgrund der Überlegung "Ich möchte nicht, daß mich jede Woche 100 der ca. 250,000 deutschen lottospielenden Rentner mit zuviel Freizeit, die sonst aus dem Fenster hängen und Falschparker aufschreiben, verklagt werden, weil sie Zeit und Lust dazu haben, den Zahlendreher beim Spiel 77 für eine Millionenklage zu benutzen" vielleicht?
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flüstertüte
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Anmeldungsdatum: 19.10.2006
Beiträge: 807
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 23:59    Titel: Antworten mit Zitat

Die ARD / das ZDF sind ja nicht die Betreiber des Lottospiels, sondern nur die "Verkünder" des Ergebnisses. (Einzelheiten mal aussen vor gelassen) Eine Art Infoservice ohne Anspruch auf Gewähr Sehr böse Als blosser "Verkünder" würde ich mich auch nicht in die Pflicht nehmen lassen wollen.
Welcher Schaden könnte draus erwchsen? Ein angeblicher Millionär, der Schenkungsversprechen an die Verwandtschaft und Freunde verteilt - seine Kumpels ein Wochenende im Luxushotel aushält ( mit dem Lottoschein in der Hand- o.k. bis zum Sonntagmorgen und der Lieferung der ersten Zeitungen...)

Ausgelobt werden die Preise vom Lottoblock. Und nach deren Regeln geht das Spiel.
So what? Ich halte den Spruch zwar nicht für essentiell, aber für hilfreich.
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Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten. John F. Kennedy
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