Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Vermieter will WG ohne Mietvertrag rauswerfen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Vermieter will WG ohne Mietvertrag rauswerfen

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
feldwurz
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.02.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 10:19    Titel: Vermieter will WG ohne Mietvertrag rauswerfen Antworten mit Zitat

Hallo Forum!

Ein Freund von mir wohnt momentan in einer WG mit 3 anderen Leuten zusammen. Weil durch die Wand zum Balkon Feuchtigkeit eintritt hat sich in den letzten Wochen Schwarzschimmel gebildet der sich auch immer weiter ausbreitet. Aus diesem Grund und ein paar weiteren Gründen (Vermieter kümmert sich um nichts, Heizung fällt ständig aus....) hat er nun zum 1. des Monats die Kündigung an den Vermieter übergeben.

Wichtig ist noch, dass die gesamte WG keinen Mietvertrag hat, weil immer wieder die Mitbewohner gewechselt haben ohne Vertragsänderungen und die Leute, die den ursprünglichen Vertrag gemacht haben, alle ausgezogen sind.

Nun hat der Vermieter nachdem er die Kündigung erhalten hat, in der WG angerufen und den Leuten gesagt, entweder sie bezahlen das Zimmer von meinem Freund mit oder er wirft sie alle raus, da sie ja auch keinen Vertrag haben!!!! Das ist doch unglaublich!! Kann er sowas wirklich machen?

Ich denke dass in diesem Fall doch zumindest sowas wie ein mündlicher Vertrag zustande gekommen ist, da der Vermieter ja weiss wer in der WG wohnt und auch sein Geld immer bekommt etc. Da müsste es doch trotzdem Kündigungsfristen geben oder?
Und ich halte es auch für Nötigung die anderen zu Erpressen das Zimmer mit zu zahlen nur weil er sich nicht um das Schimmel Problem kümmern will und auch keinen Nachmieter findet wenn er es nicht beseitigt!

Wie ist hier die Rechtslage?

Für schnelle Hilfe wäre ich sehr dankbar, da die Mieter sich schon heute Mittag mit dem Vermieter treffen wollen und leider alle keine Ahnung von der Rechtsgrundlage haben!!

Grüße,
Manfred

EDIT: Ich hab gerade noch erfahren dass der Vermieter wohl meint dass alle Mieter zusammen in einem Vertragsverhältnis stünden und deshalb alle rausmüssen wenn einer kündigt. Kann sowas sein? Wenn doch garkein Vertrag besteht bzw. nur ein alter Vertrag von ganz anderen Leuten? Ich weiss leider auch nicht was in diesem Vertrag steht....


Zuletzt bearbeitet von feldwurz am 06.02.09, 10:27, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ralph12345
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.04.2007
Beiträge: 704
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 10:26    Titel: Antworten mit Zitat

Zunächst wäre mal die Frage zu klären, ob die Wohnung als ganzes von einem Hauptmieter gemietet ist, der die restlichen Zimmer untervermietet oder ob die Zimmer einzeln vermietet sind. Im ersten Fall hat der Hauptmieter die Wohnung zu zahlen unabhängig davon, ob er nun erfolgreich untervermietet oder nicht. Passiert das nciht, kann der Vermiter wegen Nichtzahlung der Miete kündigen. Sind dei Zimmer einzeln vermietet, kann man auch einzeln kündigen.

Ein Vertrag kann auch durch schlüssiges Handeln geschlossen werden, hier durch Zahlung der Miete durch den Mieter bzw. Annahme der Zahlung durch den Vermieter. dann gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen von 3 Monaten (davon ausgehend, daß da kein möbliertes Zimmer vermietet wurde).

Schlecht sieht es nur aus, wenn der Vermieter belegen kann, daß er nichts von neuen Mietern wusste und das Geld aus für ihn nicht nachvollziehbaren Quellen kam.

In keinem Fall kann der Vermiter rausschmeissen, er kann kündigen oder rausklagen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 12:22    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn alle einen Vertrag haben, können auch nur alle gemeinsam kündigen. Wenn der eine der gekündigt hat, vertretungsberechtigt war für alle anderen auch zu kündigen, dann haben alle gekündigt. Ist er dies nicht, hat er auch nicht gekündigt, weil nur alle gemeinsam kündigen können. Weigern sich die anderen Mieter der Kündigung zuzustimmen, kann die Zustimmung eingeklagt werden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

Diese Aussage
Strider hat folgendes geschrieben::
Wenn alle einen Vertrag haben, können auch nur alle gemeinsam kündigen.
ist sicherlich richtig gemeint, aber wohl schlecht formuliert. Korrekt müßte es heißen 'Wenn alle einen gemeinsamen Vertrag haben...'. Winken
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.