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Maklerprovision die 1.298te
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Snowflake
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Anmeldungsdatum: 04.10.2004
Beiträge: 840
Wohnort: Frankfurt a.M.

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 14:58    Titel: Maklerprovision die 1.298te Antworten mit Zitat

Sorry, aber absolut nicht mein Themenkreis, daher könnt ihr meiner umziehenden Freundin vielleicht folgende Theoriefrage beantworten:

Angenommen eine Wohnung wird im Internet inseriert durch einen Makler. Es geht um Vermietung von Wohnraum.

Nun würde man diese - über alle Maßen lieblose Anzeige ohne Fotomaterial, die im Grunde nur grade so die notwendigsten Informationen überhaupt enthält - für interessant befinden und über die entsprechende Kontaktmöglichkeit den Makler anschreiben.

Der schickt kurzerhand die Kontaktdaten des Eigentümers durch samt Mobilnummer und verweist auf diesen als Kontaktperson.

Jetzt würde man, weil interessiert, natürlich diese Kontaktperson anrufen, herausfinden, dass es sich um den Eigentümer handelt und erfahren, dass dieser nun sowohl Besichtigung als auch alles Weitere selbst verwaltet.

Der Makler meldet sich Stunden nachdem längst ein Termin vereinbart ist telefonisch und verlangt, ihn zu informieren, falls es zu einem Vertragsabschluss käme.


Und nu nehme man an, für diese überaus anstrengende Leistung möchte der theoretische Makler nun am Ende des Tages 2,83 Monatskaltmieten plus Mehrwertsteuer.



Wie gesagt - nicht mein Thema. Auf Quersuche fiel mir nu zunächst diese "höchstens 2 Monatskaltmieten plus MWS" ins Auge aber ich konnte den zugehörigen Paragrafen nicht finden.

Allerdings fragt meine Freundin sich - wie ich finde irgendwie zurecht - ob das alles denn überhaupt noch passig wäre. Immerhin hätte der Mensch praktisch nichts getan und hätte dafür dann gerne knappe 1300 Euro...
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Nichts macht die Menschen so unverträglich wie das Bewußtsein, genug Geld für einen guten Rechtsanwalt zu haben.
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 16:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sag mal einfach, der hat gut und schnell sein Geld verdient.
Der Makler hat die Verbindung zum Vermieter hergestellt und das ist seiner seits eine Dienstleistung die zu bezahlen ist.

Wenn der Vermieter dann selbst alles weitere mit dem Mietinteressenten besprechen und auch zeigen will hat er dies wahrscheinlich mit dem Markler so abgesprochen und dann ist dies schon in Ordnung.
Ich habe mal einen Link in Bezug auf Markler und deren Provisionen beigefügt und hoffe das Ihnen damit etwas geholfen ist.

[Link gelöscht - schon allein deshalb, weil österreichische Seiten regelmäßig wenig Relevanz für deutsches Recht haben. Biber Auf den Arm nehmen ]

Gruß
pcwilli
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Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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Snowflake
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Anmeldungsdatum: 04.10.2004
Beiträge: 840
Wohnort: Frankfurt a.M.

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 11:51    Titel: Antworten mit Zitat

Die Kiste mit dem erbrachten Nachweis habe ich geahnt...

Ich glaube, ich werde ihr mal den Denkanstoß geben, nachzuhaken, ob ein Auftrag vom Vermieter vorlag. Habe da so ein Bauchgefühl...

Zu dieser Provisionshöhengeschichte fehlt mir irgendwie noch der Durchblick. Der Eigenrecherche nach würde ich meinen, es wären grundsätzlich nur 2 MM zulässig. Aber die überwiegenden Maklerangebote - ich hab mich jetzt mal umgeschaut - mit 2,83 Monatskaltmieten machen mich stutzen.

Gibt es da eine Ausnahmeregel für Ballungsgebiete oder dergleichen?
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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 12:34    Titel: Antworten mit Zitat

Snowflake hat folgendes geschrieben::
Die Kiste mit dem erbrachten Nachweis habe ich geahnt...

Dann ist doch alles klar.

Zitat:

Ich glaube, ich werde ihr mal den Denkanstoß geben, nachzuhaken, ob ein Auftrag vom Vermieter vorlag. Habe da so ein Bauchgefühl...

Der Makler hat einen Vertrag mit dem Maklerkunden abgeschlossen. Aus diesem Vertrag hat der Makler bei Abschluss eines Mietvertrags einen Provisionsanspruch. Der Provisionsanspruch hängt allerdings nicht vom Auftrag des Maklers ab.
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 18:37    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
[Link gelöscht - schon allein deshalb, weil österreichische Seiten regelmäßig wenig Relevanz für deutsches Recht haben. Biber Auf den Arm nehmen ]i
Naja, da habe ich nicht drauf geachtet Sorry.
Aber dieser ist aus Deutschland und sagt sogar mehr aus. Auf den Arm nehmen Auf den Arm nehmen
http://www.breiholdt.de/main_maklerrecht.html#kap05
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Frank Oseloff
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

pcwilli hat folgendes geschrieben::
Biber hat folgendes geschrieben::
[Link gelöscht - schon allein deshalb, weil österreichische Seiten regelmäßig wenig Relevanz für deutsches Recht haben. Biber Auf den Arm nehmen ]i
Naja, da habe ich nicht drauf geachtet Sorry.
Aber dieser ist aus Deutschland und sagt sogar mehr aus. Auf den Arm nehmen Auf den Arm nehmen
http://www.breiholdt.de/main_maklerrecht.html#kap05

Kürzlich habe ich von einem Anwalt erfahren, dass Urteile/Beschlüsse des Obersten GerichtsHofs Österreichs (OHG) durchaus zur Klärung deutscher Rechtsfragen herangezogen werden können, wenn die Fragestellung EU-Recht tangiert. Winken

 
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 19:45    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, wenn es sich um einen spanischen Makler handelt, der sein Büro in England hat und dort einem Griechen französich-irischer Herkunft ein Haus in Dänemark andreht, dann schon. Cool Sehr glücklich
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Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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vektor
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Anmeldungsdatum: 26.05.2006
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 13:58    Titel: Antworten mit Zitat

RM hat folgendes geschrieben::

Der Makler hat einen Vertrag mit dem Maklerkunden abgeschlossen. Aus diesem Vertrag hat der Makler bei Abschluss eines Mietvertrags einen Provisionsanspruch. Der Provisionsanspruch hängt allerdings nicht vom Auftrag des Maklers ab.


Dazu mal eine grundsätzliche Frage:
Was ist wenn einer über andere Wege (z:b: Mundpropaganda) von einem Mietobjekt erfährt und sich direkt an einen Vermieter wendet? Gehen wir sogar von einem Fall aus wo der Interessent gar nicht weiss dass ein Makler das Objekt betreut und der Vermieter dies dem Interessent auch nicht sagt.
Wenn nun Vermieter und Interessent einen Mietvertrag schliessen was ist dann mit dem Makler? Hat der dann irgendwelche Ansprüche?

Gruß
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
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BeitragVerfasst am: 08.02.09, 15:08    Titel: Antworten mit Zitat

vektor hat folgendes geschrieben::
Hat der dann irgendwelche Ansprüche?
Das kommt darauf an, was im Vertrag zwischen VM und Makler vereinbart ist.
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Sapere Aude! (Kant)
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vektor
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Anmeldungsdatum: 26.05.2006
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 21:52    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Das kommt darauf an, was im Vertrag zwischen VM und Makler vereinbart ist.


Dann mal ganz doof gefragt, was ist denn bei diesen Verträgen "normal"? Da gibts doch bestimmt Standardverträge.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 22:43    Titel: Antworten mit Zitat

vektor hat folgendes geschrieben::
Dann mal ganz doof gefragt, was ist denn bei diesen Verträgen "normal"?
Keine Ahnung. Aber selbst wenn ich das wüßte, wüßte ich immer noch nicht, was in dem Vertrag steht, den dieser Makler und dieser VM abgeschlossen haben.

vektor hat folgendes geschrieben::
Da gibts doch bestimmt Standardverträge.
Wahrscheinlich. Und auch hier: siehe oben.
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Lucky
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 16:39    Titel: Antworten mit Zitat

vektor hat folgendes geschrieben::
Biber hat folgendes geschrieben::
Das kommt darauf an, was im Vertrag zwischen VM und Makler vereinbart ist.


Dann mal ganz doof gefragt, was ist denn bei diesen Verträgen "normal"? Da gibts doch bestimmt Standardverträge.

Es ist völlig unerheblich, was der Vermieter mit dem Makler vereinbart hat. Ein Makler braucht zwar einen Auftrag des Eigentümers, denn ohne Auftrag darf er nicht anbieten. Das wäre sonst eine Ordnungswidrigkeit. Gleichwohl ist der Mieter dem Makler die geforderte Provision schuldig, wenn der sog. Objekt-Nachweis erbracht wurde. (Benennung der Objektanschrift und des Vermieternamens genügt). Fotos, Grundriss oder sonstige Serviceleistungen sind für die Anspruchsgrundlage nicht erforderlich.
Guckst Du hier: http://www.finanztip.de/recht/immobilien/br-immo110501a.html
MfG
Lucky
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Zuletzt bearbeitet von Lucky am 09.02.09, 16:50, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Lucky
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

Snowflake hat folgendes geschrieben::
..... Der Eigenrecherche nach würde ich meinen, es wären grundsätzlich nur 2 MM zulässig. Aber die überwiegenden Maklerangebote - ich hab mich jetzt mal umgeschaut - mit 2,83 Monatskaltmieten machen mich stutzen.

Die Begrenzung auf 2 Monatskaltmieten zzgl. MwSt findet sich im Wohnraumvermittlungsgesetz.
Wenn man zu den 2 MKM die MwSt mit 19 % hinzuaddiert, errechnen sich nach Adam Riese 2,38 Monatskaltmieten (inkl. MwSt.) Da einem Endverbraucher gegenüber gemäß PAngV (Preisangabenverordnung) und UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) immer Endpreise inkl. MwSt genannt werden müssen, hat sich die Formulierung 2,38 Monatskaltmieten durchgesetzt.
Die genannten 2.83 halte ich einfach nur für einen Zahlendreher.
MfG
Lucky
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Biber
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Beiträge: 11363
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BeitragVerfasst am: 09.02.09, 17:21    Titel: Antworten mit Zitat

Lucky hat folgendes geschrieben::
Gleichwohl ist der Mieter dem Makler die geforderte Provision schuldig, wenn der sog. Objekt-Nachweis erbracht wurde.
Sehr schön. Und was hat das nun mit dem hier geschilderten Fall zu tun? Geschockt

Lucky hat folgendes geschrieben::
Es ist völlig unerheblich, was der Vermieter mit dem Makler vereinbart hat.
Interessanter Ansatz. Ich glaube allerdings nach wie vor, daß es sehr wohl erheblich ist, was in einem Vertrag steht.
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Lucky
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Lucky hat folgendes geschrieben::
Gleichwohl ist der Mieter dem Makler die geforderte Provision schuldig, wenn der sog. Objekt-Nachweis erbracht wurde.
Sehr schön. Und was hat das nun mit dem hier geschilderten Fall zu tun? Geschockt

Lucky hat folgendes geschrieben::
Es ist völlig unerheblich, was der Vermieter mit dem Makler vereinbart hat.
Interessanter Ansatz. Ich glaube allerdings nach wie vor, daß es sehr wohl erheblich ist, was in einem Vertrag steht.


Ich darf den Herrn Professor Schwerdtner, den wohl bedeutendsten Kenner des Maklerrechts zitieren, der diese Frage auf dem 66. Deutschen Maklertages in Suhl / Thüringen diskutiert hat:
"Hintergrund des in Suhl heiß diskutierten Themas ist die vom RDM beobachtete Zunahme solcher Makler, die Objekte ohne Zustimmung des Verfügungsberechtigten anbieten und dadurch ihren – beauftragten oder sogar allein beauftragten – Kollegen ins Handwerk pfuschen. Die derzeitige Rechtsprechung macht’s möglich: Bietet ein nicht beauftragter Makler einem Interessenten ein Objekt courtagepflichtig an und nimmt dieser in Kenntnis der Provisionserwartung des Maklers Maklerdienste in Anspruch, so kommt regelmäßig ein Maklervertrag zustande mit der Folge, daß bei Zustandekommen eines Hauptvertrages – z.B. Kauf– oder Mietvertrag – die Provision zu zahlen ist.
In der Wohnraumvermittlung ist das auch nicht anders. § 6 Abs. 1 Wohnraumvermittlungsgesetz bestimmt zwar, daß der Vermittler Wohnräume nur anbieten darf, wenn er dazu einen Auftrag hat. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift stellt jedoch lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar, die durch ein Bußgeld von der zuständigen Behörde geahndet werden kann, was in der Praxis aber selten geschieht. Beide Sachverhalte stellen zwar einen Wettbewerbsverstoß dar, die als solche verfolgt werden können, führen jedoch nicht zur Unwirksamkeit einer Provisionsabrede."

Wenn es also für eine Provisionsforderung nicht darauf ankommt, ob ein Maklerauftrag zwischen Vermieter und Makler überhaupt existiert, ist es für mich nur logisch, daß der Inhalt eines solchen Maklerauftrages unerheblich ist.
MfG
Lucky
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