Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 06.02.09, 14:58 Titel: Maklerprovision die 1.298te
Sorry, aber absolut nicht mein Themenkreis, daher könnt ihr meiner umziehenden Freundin vielleicht folgende Theoriefrage beantworten:
Angenommen eine Wohnung wird im Internet inseriert durch einen Makler. Es geht um Vermietung von Wohnraum.
Nun würde man diese - über alle Maßen lieblose Anzeige ohne Fotomaterial, die im Grunde nur grade so die notwendigsten Informationen überhaupt enthält - für interessant befinden und über die entsprechende Kontaktmöglichkeit den Makler anschreiben.
Der schickt kurzerhand die Kontaktdaten des Eigentümers durch samt Mobilnummer und verweist auf diesen als Kontaktperson.
Jetzt würde man, weil interessiert, natürlich diese Kontaktperson anrufen, herausfinden, dass es sich um den Eigentümer handelt und erfahren, dass dieser nun sowohl Besichtigung als auch alles Weitere selbst verwaltet.
Der Makler meldet sich Stunden nachdem längst ein Termin vereinbart ist telefonisch und verlangt, ihn zu informieren, falls es zu einem Vertragsabschluss käme.
Und nu nehme man an, für diese überaus anstrengende Leistung möchte der theoretische Makler nun am Ende des Tages 2,83 Monatskaltmieten plus Mehrwertsteuer.
Wie gesagt - nicht mein Thema. Auf Quersuche fiel mir nu zunächst diese "höchstens 2 Monatskaltmieten plus MWS" ins Auge aber ich konnte den zugehörigen Paragrafen nicht finden.
Allerdings fragt meine Freundin sich - wie ich finde irgendwie zurecht - ob das alles denn überhaupt noch passig wäre. Immerhin hätte der Mensch praktisch nichts getan und hätte dafür dann gerne knappe 1300 Euro... _________________ Nichts macht die Menschen so unverträglich wie das Bewußtsein, genug Geld für einen guten Rechtsanwalt zu haben.
Ich sag mal einfach, der hat gut und schnell sein Geld verdient.
Der Makler hat die Verbindung zum Vermieter hergestellt und das ist seiner seits eine Dienstleistung die zu bezahlen ist.
Wenn der Vermieter dann selbst alles weitere mit dem Mietinteressenten besprechen und auch zeigen will hat er dies wahrscheinlich mit dem Markler so abgesprochen und dann ist dies schon in Ordnung.
Ich habe mal einen Link in Bezug auf Markler und deren Provisionen beigefügt und hoffe das Ihnen damit etwas geholfen ist.
[Link gelöscht - schon allein deshalb, weil österreichische Seiten regelmäßig wenig Relevanz für deutsches Recht haben. Biber ]
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
Die Kiste mit dem erbrachten Nachweis habe ich geahnt...
Ich glaube, ich werde ihr mal den Denkanstoß geben, nachzuhaken, ob ein Auftrag vom Vermieter vorlag. Habe da so ein Bauchgefühl...
Zu dieser Provisionshöhengeschichte fehlt mir irgendwie noch der Durchblick. Der Eigenrecherche nach würde ich meinen, es wären grundsätzlich nur 2 MM zulässig. Aber die überwiegenden Maklerangebote - ich hab mich jetzt mal umgeschaut - mit 2,83 Monatskaltmieten machen mich stutzen.
Gibt es da eine Ausnahmeregel für Ballungsgebiete oder dergleichen? _________________ Nichts macht die Menschen so unverträglich wie das Bewußtsein, genug Geld für einen guten Rechtsanwalt zu haben.
Die Kiste mit dem erbrachten Nachweis habe ich geahnt...
Dann ist doch alles klar.
Zitat:
Ich glaube, ich werde ihr mal den Denkanstoß geben, nachzuhaken, ob ein Auftrag vom Vermieter vorlag. Habe da so ein Bauchgefühl...
Der Makler hat einen Vertrag mit dem Maklerkunden abgeschlossen. Aus diesem Vertrag hat der Makler bei Abschluss eines Mietvertrags einen Provisionsanspruch. Der Provisionsanspruch hängt allerdings nicht vom Auftrag des Maklers ab.
[Link gelöscht - schon allein deshalb, weil österreichische Seiten regelmäßig wenig Relevanz für deutsches Recht haben. Biber ]i
Naja, da habe ich nicht drauf geachtet Sorry.
Aber dieser ist aus Deutschland und sagt sogar mehr aus. http://www.breiholdt.de/main_maklerrecht.html#kap05 _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
Kürzlich habe ich von einem Anwalt erfahren, dass Urteile/Beschlüsse des Obersten GerichtsHofs Österreichs (OHG) durchaus zur Klärung deutscher Rechtsfragen herangezogen werden können, wenn die Fragestellung EU-Recht tangiert.
Ja, wenn es sich um einen spanischen Makler handelt, der sein Büro in England hat und dort einem Griechen französich-irischer Herkunft ein Haus in Dänemark andreht, dann schon. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Der Makler hat einen Vertrag mit dem Maklerkunden abgeschlossen. Aus diesem Vertrag hat der Makler bei Abschluss eines Mietvertrags einen Provisionsanspruch. Der Provisionsanspruch hängt allerdings nicht vom Auftrag des Maklers ab.
Dazu mal eine grundsätzliche Frage:
Was ist wenn einer über andere Wege (z:b: Mundpropaganda) von einem Mietobjekt erfährt und sich direkt an einen Vermieter wendet? Gehen wir sogar von einem Fall aus wo der Interessent gar nicht weiss dass ein Makler das Objekt betreut und der Vermieter dies dem Interessent auch nicht sagt.
Wenn nun Vermieter und Interessent einen Mietvertrag schliessen was ist dann mit dem Makler? Hat der dann irgendwelche Ansprüche?
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 08.02.09, 15:08 Titel:
vektor hat folgendes geschrieben::
Hat der dann irgendwelche Ansprüche?
Das kommt darauf an, was im Vertrag zwischen VM und Makler vereinbart ist. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 08.02.09, 22:43 Titel:
vektor hat folgendes geschrieben::
Dann mal ganz doof gefragt, was ist denn bei diesen Verträgen "normal"?
Keine Ahnung. Aber selbst wenn ich das wüßte, wüßte ich immer noch nicht, was in dem Vertrag steht, den dieser Makler und dieser VM abgeschlossen haben.
vektor hat folgendes geschrieben::
Da gibts doch bestimmt Standardverträge.
Wahrscheinlich. Und auch hier: siehe oben. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Das kommt darauf an, was im Vertrag zwischen VM und Makler vereinbart ist.
Dann mal ganz doof gefragt, was ist denn bei diesen Verträgen "normal"? Da gibts doch bestimmt Standardverträge.
Es ist völlig unerheblich, was der Vermieter mit dem Makler vereinbart hat. Ein Makler braucht zwar einen Auftrag des Eigentümers, denn ohne Auftrag darf er nicht anbieten. Das wäre sonst eine Ordnungswidrigkeit. Gleichwohl ist der Mieter dem Makler die geforderte Provision schuldig, wenn der sog. Objekt-Nachweis erbracht wurde. (Benennung der Objektanschrift und des Vermieternamens genügt). Fotos, Grundriss oder sonstige Serviceleistungen sind für die Anspruchsgrundlage nicht erforderlich.
Guckst Du hier: http://www.finanztip.de/recht/immobilien/br-immo110501a.html
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Zuletzt bearbeitet von Lucky am 09.02.09, 16:50, insgesamt 1-mal bearbeitet
..... Der Eigenrecherche nach würde ich meinen, es wären grundsätzlich nur 2 MM zulässig. Aber die überwiegenden Maklerangebote - ich hab mich jetzt mal umgeschaut - mit 2,83 Monatskaltmieten machen mich stutzen.
Die Begrenzung auf 2 Monatskaltmieten zzgl. MwSt findet sich im Wohnraumvermittlungsgesetz.
Wenn man zu den 2 MKM die MwSt mit 19 % hinzuaddiert, errechnen sich nach Adam Riese 2,38 Monatskaltmieten (inkl. MwSt.) Da einem Endverbraucher gegenüber gemäß PAngV (Preisangabenverordnung) und UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) immer Endpreise inkl. MwSt genannt werden müssen, hat sich die Formulierung 2,38 Monatskaltmieten durchgesetzt.
Die genannten 2.83 halte ich einfach nur für einen Zahlendreher.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 09.02.09, 17:21 Titel:
Lucky hat folgendes geschrieben::
Gleichwohl ist der Mieter dem Makler die geforderte Provision schuldig, wenn der sog. Objekt-Nachweis erbracht wurde.
Sehr schön. Und was hat das nun mit dem hier geschilderten Fall zu tun?
Lucky hat folgendes geschrieben::
Es ist völlig unerheblich, was der Vermieter mit dem Makler vereinbart hat.
Interessanter Ansatz. Ich glaube allerdings nach wie vor, daß es sehr wohl erheblich ist, was in einem Vertrag steht. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Gleichwohl ist der Mieter dem Makler die geforderte Provision schuldig, wenn der sog. Objekt-Nachweis erbracht wurde.
Sehr schön. Und was hat das nun mit dem hier geschilderten Fall zu tun?
Lucky hat folgendes geschrieben::
Es ist völlig unerheblich, was der Vermieter mit dem Makler vereinbart hat.
Interessanter Ansatz. Ich glaube allerdings nach wie vor, daß es sehr wohl erheblich ist, was in einem Vertrag steht.
Ich darf den Herrn Professor Schwerdtner, den wohl bedeutendsten Kenner des Maklerrechts zitieren, der diese Frage auf dem 66. Deutschen Maklertages in Suhl / Thüringen diskutiert hat:
"Hintergrund des in Suhl heiß diskutierten Themas ist die vom RDM beobachtete Zunahme solcher Makler, die Objekte ohne Zustimmung des Verfügungsberechtigten anbieten und dadurch ihren – beauftragten oder sogar allein beauftragten – Kollegen ins Handwerk pfuschen. Die derzeitige Rechtsprechung macht’s möglich: Bietet ein nicht beauftragter Makler einem Interessenten ein Objekt courtagepflichtig an und nimmt dieser in Kenntnis der Provisionserwartung des Maklers Maklerdienste in Anspruch, so kommt regelmäßig ein Maklervertrag zustande mit der Folge, daß bei Zustandekommen eines Hauptvertrages – z.B. Kauf– oder Mietvertrag – die Provision zu zahlen ist.
In der Wohnraumvermittlung ist das auch nicht anders. § 6 Abs. 1 Wohnraumvermittlungsgesetz bestimmt zwar, daß der Vermittler Wohnräume nur anbieten darf, wenn er dazu einen Auftrag hat. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift stellt jedoch lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar, die durch ein Bußgeld von der zuständigen Behörde geahndet werden kann, was in der Praxis aber selten geschieht. Beide Sachverhalte stellen zwar einen Wettbewerbsverstoß dar, die als solche verfolgt werden können, führen jedoch nicht zur Unwirksamkeit einer Provisionsabrede."
Wenn es also für eine Provisionsforderung nicht darauf ankommt, ob ein Maklerauftrag zwischen Vermieter und Makler überhaupt existiert, ist es für mich nur logisch, daß der Inhalt eines solchen Maklerauftrages unerheblich ist.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde Gehen Sie zu Seite 1, 2Weiter
Seite 1 von 2
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.