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Vergleichszahlung 50 % zu gering?

 
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bandax
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 15:51    Titel: Vergleichszahlung 50 % zu gering? Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

mein Fall ist wahrscheinlich nicht spektakulär, aberich ärgere mich trotzdem.
Folgender Sachverhalt:

Hatte bei Rückstände, die von mir nach Genehmigung in Raten bezahlt werden durften. Die Summe war nicht riesig (650,00 €) aber zu damaligem Zeitpunkt für mich nur mit Ratenzahlung machbar. Die Hauptforderung incl. bis dahin anfallenden KOsten wurde bezahlt und zum Schkluß kam man mit Gebühren, Auslagen etc und wollte nochmal 120 € haben. Das Ganze ging soweit, man einen Titel erwirkt hat, ich Einspruch erhoben habe, eben das kpl. Programm. Übrigens, alle Zahlungen sind belegbar. Mittlerweile will ds Dritte Inkasso Büro Geld von mir. Jedesmal lege ich den kpl. Schriftwechsel vor und teile mit, dass ich Kosten die im Nachinein angemeldet werden, nicht zahlen werde.
Mittlerweile beläuft sich der Betrag auf lächerliche 391,20 € und darüber bekam ich vom letzten Inkasso Büro ein Schreiben, worin man mir anbot, ich solle doch eine Vergleichszahlung leisten, dann wäre die Sache erledigt.

Ich habe mich dann durchgerungen, weil mir das langsam aber sicher auf die Nerven geht und es schon 3 Jahre andauert, und habe von 391,20 € , 191,20 € überwiesen und dieses sofort per email dem Inkassobüro mitgeteilt.

Gestern abend nun,um 20.20 Uhr ! kam ein Anruf des Inkassobüros, in dem sie mir mitteilten, dass das viel zu wenig wäre und ich erst mal hätte fragen müssen. Auf jeden Fall erkennen sie diese Zahlung nicht als Vergleich an.

Jetzt meine Frage: sind ca. 50 % bei dieser Summe nicht ausreichen und wie kann ich weiterhin argumentieren? Wie ist die Rechtslage?

Vielleicht hat mir jemand eien Tip bzw. einen HInweis auf was ich mich beziehen kann.

Vielen Dank und schönes WE
bandax
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Mahnman
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.03.2006
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 17:01    Titel: Antworten mit Zitat

Sofern zur Höhe der Vergleichszahlung nichts im Schreiben angeboten war, ist die Zahlung nicht verpflichtend für den Gläubiger.
_________________
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
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