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Verfasst am: 31.01.09, 22:43 Titel: Wegen Waisenrenten-Nachzahlung BaFög-Reduktion???
Hallo ^^
Ich benötige dringend Hilfe von jemand, der sich mit dem Recht bezüglich Renten (-nachzahlung), BaFög und Freibeträgen auskennt.
Soweit jetzt mein Fall:
Ich bin 25 und studiere Psychologie an der Ruhr-Uni Bochum. Da ich keinerlei Einkommen habe, habe ich bisher den BaFög-Höchstsatz von 584 Euro jeden Monat erhalten. Ende 2007 ist meine Mutter verstorben. Ich habe es leider fast das ganze Jahr versäumt, die Halbwaisenrente zu beantragen, mich aber letzten Dezember (2008) noch dazu aufgerafft. Und war überrascht, dass mir laut *piep* "Rentenversicherung" sogar monatlich 97,78 Euro zustehen (netto- Kranken- und Pflegeversicherung schon abgezogen- brutto sind es 109,12). Das ist in jedem Fall, wie ich erfuhr, UNTER dem Freibetrag von 120 Euro monatlich- darf also NICHT vom BaFög abgezogen werden, sondern wird zusätzlich gezahlt.
Jetzt das Problem: Für die Zeit Dezember 2007 bis Januar 2009 sollte ich also eine Nachzahlung der Bundesknappschaft im Wert von 1.363,97 erhalten.
Das BaFög-Amt ist nun sehr gerissen und hat diesen Betrag gleich mit den zukünftigen Monatsraten von 8x 97,78 (Rest des Bewilligungszeitraums) in einen Topf geworfen, das Ganze dann durch 8 (also restliche Monate des Bewilligungszeitraums) geteilt, errechnet, dass ich so montalich auf 178,85 komme und mir glatt die knapp 60 Euro (58,85) vom zukünftigen MonatsBaFög gekürzt.
Jetzt meine Frage: Ist das rechtens?
Es handelt sich ja um eine NACHZAHLUNG von Raten, die sonst nie angerechnet worden wären, da sie immer unter den Freibetrag gefallen wären.
Falls man von der Nachzahlung tatsächlich was abrechnen wollte (hoho, soviel Einkommen auf einmal!!!), dann müsste man das doch aber separat anrechnen und NICHT mit den zukünftigen Raten in einen Topf werfen oder? Dann hätte ich nämlich doch bestimmt zumindest einen Freibetrag für einmaliges Einkommen?
Anmerkung: Bisherige Nachzahlungen von Kindergeld oder BaFög (teilweise manchmal über 3.000 Euro) sind übrigens NIE abgerechent worden, sondern immer voll auf meinem Konto angekommen.
Bin jetzt ziemlich ratlos und hab irgendwie das Gefühl, übervorteilt worden zu sein, weil mir bis jetzt immer einer vom BaFög-Amt erzählt hatte, von der Rente würde eh nix übrigbleiben (deswegen hab ich die auch das ganze Jahr über nie beantragt, bis mir eine Kollegin erzählte, es gäbe ja einen Freibetrag ).
Wie ist denn da die Rechtslage?
Auf jeden Fall schon mal vielen Dank im Voraus für alle, die sich mit meinem Fall beschäftigen und mir Rat geben ^^
Verfasst am: 01.02.09, 08:53 Titel: Wegen Waisenrenten-Nachzahlung BaFög-Reduktion???
soweit die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See (die Bundesknappschaft gibt es glaube ich nicht mehr) die Nachzahlung für rund 1 Jahr einbehalten hat, kann das Bafög Amt allenfalls einen Erstattungsanspruch für die Vergangenheit geltend machen.
Eine künftige Verrechnung zustehender Leistungen mit Beträgen aus der Vergangenheit ist (renten)rechtlich nicht möglich; hier muss immer Zeitgleichheit bestehen.
Dies ist nur dann anders zu beurteilen, wenn Sie ggf. im Rahmen der BAFÖG Beantragung andere Erklärungen unterschrieben haben.
Inwieweit die einmaligen Rentennachzahlung nunmehr auf Bafög laufend wirkt - da muss ich auch passen. Vielleicht eine Frage an die Studentenvertretung?
Na, schon mal gut zu wissen, dass es anscheinend nicht wirklich üblich ist, Nachzahlungen mit künftigen Zahlungen zu verrechnen. Das stieß mir nämlich wirklich übel auf. Konnte im Übrigen auch nur rausgefunden werden, weil ich mich mit meinem Taschenrechner hingesetzt habe und mehrfach versucht habe, die Beträge so rumzurechnen, damit ich auf die "angeblichen" 178 Euro Rente komme. Gabs nämlich nicht mal ne Erklärung zu (und ich dachte erst :"Hä? Wie jetzt? 178? Ich krieg doch nur 97" *kopfkratz*)
Naja, ich begeb mich morgen oder so erst mal zum Amtsgericht und besorg mir ne Beratungshilfe. Dann sehn wir weiter...
Werde natürlich trotzdem Bericht erstatten, da ich einen ähnlichen Fall bis jetzt im Netz nicht finden konnte- für den Fall, dass irgendjemand mal in die gleiche Situation kommt.
Ich wäre (an Ihrer Stelle) mit dem "Frohlocken" sehr vorsichtig. Was "MUNGA" geschrieben hat, ist die Möglichkeit, dass Sozialleistungsträger untereinander Verrechnungen vornehmen. Um das geht es aber hier nicht!
Es geht hier um die Berechnung der Leistung. Und dabei ist (nach meiner Kenntnis) das im Bewilligunmgszeitraum zufließende Einkommen maßgeblich. Es ist nicht relevant ist, für welchen Zeitraum Geld fließt, es zählt ausschließlich der Zeitraum, in dem das Geld vereinnahmt wurde (Zuflussprinzip). Das was das BAföG-Amt gemacht hat, hat also nichts mit Gerissenheit zu tun, sondern ist wahrscheinlich die Anwendung des geltenden Rechts.
Unter diesem Hintergrund sehe ich die Wahrscheinlichkeit, dass der BAföG-Bescheid falsch ist, als gering an.
Dass höhere Kindergeldnachzahlungen keine Auswirkung auf die BAföG-Höhe hatten, liegt auf der Hand: Kindergeld ist kein "Einkommen". Und dass die Nachzahlung von BAföG ebenfalls nicht als Einkommen angerechnet wird, sollte auch verständlich sein.
Das mit der "Beratungshilfe beim Amtsgericht" habe ich nicht verstanden. Da sitzen sicher keine Rechtsberater rum, die Hilfe leisten. Streitigkeiten in BAföG-Angelegenheiten landen auch nicht beim Amtsgericht, sondern beim Sozialgericht. Aber m. E. erst dann, wenn das Vorfahren abgeschlossen ist. Aber das müsste in der Rechtsbehelfsbelehrung des neuen Bescheides drinstehen.
Den Einwand, dass Sie die Rente das ganze Jahr über nie beantragt hätten, weil Ihnen bis jetzt immer einer vom BaFög-Amt erzählt habe, von der Rente würde eh nix übrigbleiben, mag ich jetzt nicht kommentieren.
Also erstmal: "Frohlockt" wurde hier gar und überhaupt nicht.
Zweitens ist mittlerweile sehr deutlich, dass es sich um einen Rechenfehler handeln MUSS, denn die Nachzahlung ist eingetroffen und das AkaFö hat davon auch nochmal einen Teil einbehalten. Da aber zur Errechnung einer ZUKÜNFTIGEN Zahlung der Gesamtbetrag (vor Abzug des AkaFö) der Nachzahlung einberechnet wurde und dieser dann trotzdem benutzt wurde, um nochmals das BaFög zu kürzen ist das Ganze mehr als fragwürdig. Man kann ja nicht von einer Einmal-Zahlung was abziehen, dann aber den ungekürzten Betrag als Monatsrate teilen und davon dann noch mal was abziehen- das scheint doch mehr als fragwürdig...
Und drittens und letztens ist (für alle die es noch nicht wussten) Beratungshilfe ein kostenloser Rechtsbeistand, der im Amtsgericht von Sozialhilfeempfängern und anderen Bedürftigen (ja, auch und sogar Bafög-Emfänger) in Anspruch genommen werden kann. Falls man das nicht im Amtsgericht selbst machen möchte, kann man dort einen Bescheid für 10 Euro erwerben, welcher bei einem Rechtsanwalt der Wahl vorgelegt werden kann. Der berät einen dann kostenlos zur Sache (und zwar auch zum Thema Sozialrecht) und klärt auf, inwieweit die Sache rechtens ist (oder eben auch nicht).
Kommt es im Anschluss zu einem Prozess, kann (im Ermessenspielraum des Amtsgerichts) eine Teilzuzahlung oder auch Gesamtübernahme der Kosten geleistet werden. Toll, dass sowas immer noch nicht sehr bekannt ist...
Und in der Rechtsbehelfsbelehrung steht ergiebigerweise nur drin, dass ich innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen kann beim AkaFö selber.
Mehr nicht...
Aber nochmals danke, dass es anscheinend Miesepeter gibt, die in ihrer Amtstreue nicht den geringsten Wisch anzweifeln.
Mal davon ab, dass das ja evtl ob meiner juristischen Unkenntnis wirklich rechtens sein kann und ich damit den Kürzeren ziehe- ein wenig Durchsichtigkeit der Unterlagen des AkaFö bezüglich der Berechnung wäre ja wohl sehr freundlich gewesen (die Knappschaft Bahn See war da wesentlich hilfreicher und hat alle Berechnungsgrundlagen bezgl. der Rente deutlich gemacht).
Verfasst am: 04.02.09, 08:13 Titel: Re: Wegen Waisenrenten-Nachzahlung BaFög-Reduktion???
Regenblume hat folgendes geschrieben::
... Ich benötige dringend Hilfe von jemand, der sich mit dem Recht bezüglich Renten (-nachzahlung), BaFög und Freibeträgen auskennt. ...
Das habe ich offenbar falsch verstanden. Sie kennen sich schon aus und wollen nur eine Bestätigung dafür, dass das, was Sie sich als die gerechteste aller denkbaren Rechtsgestaltungsmöglichkeiten vorstellen auch tatsächlich geltendes Recht ist.
Herzlichen Glückwunsch, viel Erfolg und sehen Sie es mir bitte nach, dass ich mich eingemischt habe.
Anstatt sich in einem öffentlichen Forum in Beleidigungen zu ergehen, wäre es (wenn Sie tatsächlich so fundierte Kenntnis besitzen würden) ja für Sie ein leichtes gewesen, mir detailliert zu erläutern, wie die Berechnung nach welchen juristischen Grundlagen stattgefunden hat- insbesondere die zweite Aktion (Kürzung der Nachzahlung und trotzdem Errechnung eines zukünftigen Betrages in Einbezug eines Ungekürzten).
Falls das möglich wäre, hätte ich es weder gewagt, mich in irgendeiner Weise über Ihren Beitrag aufzuregen (was ich im Stillen getan habe und noch nicht mal in meinen Beitrag einfließen ließ), noch Sie als Miesepeter zu bezeichnen.
Und, warum sollte ich einen Forumsbeitrag verfassenn, wenn ich mir völlig sicher wäre, im Recht zu sein? Hätte ich dann nicht gleich einen Anwalt aufgesucht?
Ich dachte erst, der Beitrag hier könnte mir helfen, zu entscheiden, ob das nötig ist oder nicht.
Und der Kommentar: "...was Sie sich als die gerechteste aller denkbaren Rechtsgestaltungsmöglichkeiten vorstellen..." ist dermaßen unter der Gürtellinie- das ist wirklich so niveaulos, dass ich nur anzweifeln kann, dass Sie irgendwelche Erfahrungen in der Juristerei besitzen...
Ich habe bisher völlig vermieden, auch nur anzudeuten, wie ich das Geld aufteilen/auszahlen würde- und zwar WEIL ich mich nicht auskenne.
Gesucht habe ich jemanden, der mir die Bescheide erklärt und mir aufzeigt, wie und ob alles rechnerisch zustande kommen konnte. Gefunden habe ich jemanden, dem es anscheinend Spaß macht, andere in Foren zu denunzieren... Wirklich schade...
Kompliment, das ist wirklich gut gemacht. Beim ersten Querlesen habe ich tatsächlich kurz geschluckt und das für bare Münze gehalten. Fast hätte ich angefangen, etwas darauf zu erwidern. Wenn die permanente Aufforderung zum Bruch der Forenregeln nicht gewesen wäre, wer weiß, wie ich dann - impulsiv wie ich manchmal bin - reagiert hätte.
Ich muss aber leider passen:
Wenn ich in diesem Forum schreibe, dann versuche ich Hintergründe mancher Regelungen verständlich zu machen und mit diesen allgemeinen Hinweisen manch einen Hilfesuchenden auf die richtige Fährte zu bringen. Manchmal übertreibe ich mit meiner Wortwahl ganz bewusst etwas, setze den betreffenden Ausdruck aber dann in Anführungszeichen. Das ist mein persönlicher Stil zur Auflockerung!
Mehr trage ich hier zur Unterhaltung selten bei. Zum Plaudern bin ich fast nie hier, dazu ist mir der verbleibende Rest meiner Freizeit zu kostbar.
Deshalb halte ich mich auch als Versuchsobjekt für Psychologiestudenten für äußerst ungeeignet.
Hab jetzt nen Anwalt angesprochen aka Beratungshilfe in Anspruch genommen (Antrag wurde vom Amtsgericht als gültig anerkannt) und der ist davon überzeugt (nach Durchsicht der Unterlagen), dass Fehler in der Berechnung vorliegen. Wie ich vermutet hatte, sind natürlich nicht sämtliche Aktionen falsch gewesen, aber die Berechnung ist wohl nicht ganz korrekt verlaufen. Nach sorgfältiger Prüfung der Sachlage wird der Anwalt mir dann in en paar Tagen Bescheid geben, wie wir weiter verfahren.
*immernochnichtfrohlockt*
Und, jetzt kann ich es mir doch nicht verkneifen:
Zitat:
dann versuche ich Hintergründe mancher Regelungen verständlich zu machen und mit diesen allgemeinen Hinweisen manch einen Hilfesuchenden auf die richtige Fährte zu bringen
... das wäre in meinem Fall dann wohl leider fälschlicherweise "Aufgeben" gewesen
Hab jetzt nen Anwalt angesprochen aka Beratungshilfe in Anspruch genommen (Antrag wurde vom Amtsgericht als gültig anerkannt) und der ist davon überzeugt (nach Durchsicht der Unterlagen), dass Fehler in der Berechnung vorliegen. Wie ich vermutet hatte, sind natürlich nicht sämtliche Aktionen falsch gewesen, aber die Berechnung ist wohl nicht ganz korrekt verlaufen. Nach sorgfältiger Prüfung der Sachlage wird der Anwalt mir dann in en paar Tagen Bescheid geben, wie wir weiter verfahren.
*immernochnichtfrohlockt*
Hätten Sie das mal vor Threaderöffnung gemacht! Dann hätte sich Ihre schrägvonderseiteanmacherei gegenüber des Bernd S. erübrigt
Übrigens: selten trolligeres gelesen wie Ihre Beiträge!
b.m.
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