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Verfasst am: 06.02.09, 16:45 Titel: Urheberrechtsverletzung bei einem Auktionsanbieter
Hallo,
angenommen ich entwerfe ein Logo für ein Angebot in einem Auktionshaus, das mehrmals genutzt wird. Nun würde jemand kommen, das Logo für einen ähnlichen Zweck verwenden (Farbe verändern) und es mehrfach nutzen um Profit damit zu machen.
Wärs möglich, dass man dieser Person ein Angebot macht, dass man auf eine Verfahren bzw. eine rechtsanwaltliche Abmahnung verzichten würde. Er zahlt eine Summe X für den entstandenen Schaden.
Würde man da womöglich selber ein Problem bekommen, wenn man das macht?
Danke für die Auskünfte.
Ich nehme an, dass es sich bei dem Logo um eine Grafik handelt.
Dann kann man:
1. sofern man der Rechteinhaber der Gafik ist und
2. die Grafik die für einen urheberrechtlichen Schutz notwendige Schöpfungshöhe erreicht
direkt von demjenigen, der die Grafik widerrechtlich nutzt, Geld verlangen.
Nennt sich dann lizenzanaloges Honorar. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Klick
Das entscheidet im Zweifels- und Streitfall immer ein Richter.
Urheber sagt: "Schöpfungshöhe erreicht", Nutzer sagt: "Schöpfungshöhe nicht erreicht".
Urheber will Geld, da seiner Meinung nach die Schöpfungshöhe erreicht wird.Nutzer sagt: "Nö. Gibt kein Geld, da Schöpfungshöhe nicht erreicht".
Will der Urheber Geld sehen, muss er folglich von einem Gericht klären lassen, ob die Schöpfungshöhe erreicht ist oder nicht. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Gibt es dafür einen nennbaren Paragrafen für das Honorar, der das angibt?
Meinen Sie die Höhe des Honorars? Dann nein.
Glücklicherweise sind wir noch nicht soweit, dass Preise durch Paragraphen geregelt werden
Es gibt für diverse Bereiche Honorarraster, nach denen man sich richten kann; für Fotos z. B. die Honorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto Marketing. Auch die verschiedenen Verwertungsgesellschaften geben Honorartabellen heraus.
Wo Honorare für Grafiken zu ersehen sind, weiß ich allerdings nicht.
Evtl. werden Sie hier fündig. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
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