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eine Krankenversicherung (Pflegepflichtversicherung und Anwartschaftversicherung für Bundeswehrsoldaten) wird fristgemäß innerhalb 14 Tagen widerrufen.
Der Versicherungsnehmer erhält von der Versicherung die Nachricht, dass die Versicherungsbeiträge bis zum Eingang des Widerufes gezahlt werden müssen laut §9 des Versicherungsvertragsgesetzes.
Ist das nun rechtens ....oder nur eine Masche der Versicherungsgesellschaft um Leute abzuzocken ?
Wurde im Vertrag der Tag des Abschlusses als Versicherungsbeginn eingetragen? Falls ja, haben sie doch eine Versicherungsleistung bis zum Widerrufseingang erhalten, und die muß vergütet werden!
Dann wäre das Widerrufsrecht ja eigentlich nur ein Sonderkündigungsrecht, das nicht den Vertrag aufhebt und nichtig erklärt, sondern nur den Vertrag beendet.
Würde der Versicherungsnehmer z. B. eine Lebensversicherung abschließen und die innerhalb 14 Tagen widerrufen dann bestände auch Leistungspflicht der Versicherung, falls der VN sterben würde vor Eingang des Widerrufes, stimmts?
Alles nur Theorien, aber es ist wirklich so, dass manche Versicherungen einen Widerruf annehmen und bisherige gezahlte Beiträge zurückerstatten obwohl ja eine Versicherungsleistung bis zum Widerrufseingang bestand.
Das aber wäre eine Kulanzleistung, und die ist nicht einklagbar! Wäre ihnen etwas vor Eingang des Widerrufes zugestoßen, hätten sie sich sicherlich über den Schutz gefreut, oder?
Warum haben sie nicht einen genügend späteren Versicherungsbeginn vereinbart, um das Widerrufsrecht zu wahren, ohne zahlen zu müssen?
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