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Wasserschaden...Wer Zahlt?

 
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DiBo
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Anmeldungsdatum: 06.02.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 17:32    Titel: Wasserschaden...Wer Zahlt? Antworten mit Zitat

Nabend!
Mieter A hatte vor knapp einem Monat einen Wasserschaden.
Dabei waren die Rohre des Mieters B über ihm anscheinend undicht.
Mieter A ist davon ausgegangen das der Vermieter, da er ja die Rohre reparieren muss,
auch seinen entstandenen Schaden bezahlen muss!
Die Hausverwalterin hat es auch so bestätigt und die Formalitäten weiter gereicht.
Mieter A hat natürlich sofort ein Schreiben aufgesetzt.
Nun war der Mann von der Versicherung da und meinte,
dass der Hauseigentümer nur eine Versicherung für Schäden am Gebäude hat!
Von wem kriegt Mieter A denn nun den entstandenen Schaden ersetzt (an seinem Privateigentum)?
Wie ist denn da die Rechtslage?

Ps.: Mieter A hat keine Hausratsversicherung...

Danke im Voraus für die Antwort Smilie
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 07:35    Titel: Re: Wasserschaden...Wer Zahlt? Antworten mit Zitat

DiBo hat folgendes geschrieben::

Von wem kriegt Mieter A denn nun den entstandenen Schaden ersetzt (an seinem Privateigentum)?

Von der Haftpflichtversicherung des Hauseigentümers oder des Mieters B (am besten bei beiden anzeigen).
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DiBo
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Anmeldungsdatum: 06.02.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die schnelle und gute Antwort...
Jetzt bin ich ersma halbwegs beruhigt... Smilie
MfG
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Chess45
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

A brauch sich nur an den Hausbesitzer halten.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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DiBo
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Anmeldungsdatum: 06.02.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

Also was nun?
Ist der Hausbesitzer, oder der Mieter B verpflichtet zu zahlen?
Da muss es doch irgend eine genaue Regelung geben, oder nicht?¿?
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Franz Königs
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 16:24    Titel: Antworten mit Zitat

Zum Ersatz des Schadens ist derjenige verpflichtet, der ihn vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt hat.

Wenn niemand den Schaden vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt hat, ist auch niemand zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

Möglicherweise sind sowohl der Vermieter als auch der Mieter der oberen Wohnung schadensersatzpflichtig.

Die Frage wird sich nur klären lassen, wenn alle Umstände, die zum Eintritt des Schadens geführt haben, genau aufgeklärt werden.

Wenn sich sowohl der Vermieter als auch der Mieter der oberen Wohnung weigern, den Schaden zu ersetzen, könnte es sich bei einem größeren Schaden empfehlen, sich von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen.
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Chess45
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich, A hält sich an seinen Vermieter (Hausbesitzer). Mit anderen Bewohner des Hauses hat A doch keine Verträge oder?
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 16:39    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Mieter über A die Badewanne überlaufen lässt, dann muss er auch den Schaden an der Wohnung darunter übernehmen. Das ist ein ganz normaler Haftpflichtfall. Anspruchsgrundlage ist § 823 Abs. 1 BGB.
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Chess45
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 17:04    Titel: Antworten mit Zitat

Das wird A auch gerade sehen ob die Badewanne überläuft. Und ob B zahlungsfähig bzw. willig ist weis er auch. Hier hat er sich einfach an seinen Vermieter zu halten der kann sich dann mit seiner Versicherung oder mit B auseinandersetzen.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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Franz Königs
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 17:18    Titel: Antworten mit Zitat

Chess45 hat folgendes geschrieben::
Hier hat er sich einfach an seinen Vermieter zu halten der kann sich dann mit seiner Versicherung oder mit B auseinandersetzen.

Wenn mehrere Personen verpflichtet sind, einen Schaden zu ersetzen, kann sich der Geschädigte nach seiner Wahl an jeden von ihnen halten.

@ Chess45

Ich empfehle die Beachtung der Foren-Regeln: "Wenn Sie schreiben: „Das ist eindeutig so und so, Du musst jetzt das und das machen“ - dann sollten Sie stutzig werden und Ihre Antwort lieber neu formulieren."
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J_Denver
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 19:11    Titel: Re: Wasserschaden...Wer Zahlt? Antworten mit Zitat

DiBo hat folgendes geschrieben::


Ps.: Mieter A hat keine Hausratsversicherung...

Danke im Voraus für die Antwort Smilie


Das ist schon mal schlecht. Diese hätte den Schaden wahrscheinlich übernommen.

Ein defektes Leitungsrohr ( es sei denn, man bemerkt dieses und handelt nicht entsprechend) begründet keine Leistungspflicht nach § 823 BGB.
Ansonsten hat Franz Königs schon das wesentliche geschrieben.

Anmerkung
die Ausführungen von Chess45 würde ich äusserst kritisch zur Kenntniss nehmen. Winken
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
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DiBo
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Anmeldungsdatum: 06.02.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 19:31    Titel: Antworten mit Zitat

Naja...So in der Art wie Chess hatte ich das anfangs auch gesehen...
Nur das die Hausverwaltung von Mieter A halt sagt, dass ihre Versicherung nicht greift...

Also ist bei einem normalen Rohrbruch, welcher nicht passierte,
weil der Mieter B oder der Vermieter das Rohr bewusst beschädigten,
keinerlei inanspruchnahme von Schadensersatz möglich?

Kann man da evtl. noch mit einfließen lassen,
dass vor etwa einem halben Jahr,
kurz vor Einzug des Mieters A, es schon einen Wasserschaden in der besagten Wohnung gab?
Wäre das Fahrlässigkeit?
(Also, dass nicht instand halten von Rohren??)
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