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Unternehmensrecht Betrug Rechnung Manager Krumme Dinger

 
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ThatsSoRight
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.02.2009
Beitrge: 1

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 22:38    Titel: Unternehmensrecht Betrug Rechnung Manager Krumme Dinger Antworten mit Zitat

Hey!

Ich hatte schon immer mal eine Frage:

Angenommen ein Manager ist für die Einkäufe einer Firma verantwortlich und gibt an er habe für eine Ware X einen Preis von 4€ verhandelt.
Nun stimmt die Geschäftsleitung zu und kauft 100000Stk. Waren X. Das Geld wird dem vermeindlichen Verkäufer überwiesen. In Wahrheit jedoch ist es ein Konto des Managers der eigentlich einen Preis von 2,30€ verhandelt hat und nun schnell 230000€ an den echten Verkäufer weiterleitet. Er behält 170000€ für sich und keiner kriegt's mit.

Ich weiß, das Szenario mag unrealistisch sein, aber ich habe es auch nur Schemenhaft dargestellt... (Der Verkäufer könnte auch einfach vom Manager bestochen worden sein und gibt wirklich vor für 4€ zu verkaufen..., etc.)

Meine eigentliche Frage lautet, wie die Strafen für so einen Manager aussehen würden und ob sie nur von Seiten seines Unternehmens kommen könnten oder........

Ich bin euch für Antworten dankbar!

Luca Smilie

ps: sorry falls ich es in den falschen Bereich gepostet habe, aber ich konnte einfach nichts passendes finden. Moved es gerne woander hin!
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rockbender
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.09.2008
Beitrge: 386

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 23:03    Titel: Antworten mit Zitat

In jeder Firma gibt es ein Controlling.

Konsequenzen gibt es früher oder später.
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Dummerchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beitrge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 23:16    Titel: Antworten mit Zitat

Abgesehen von arbeitsrechtlichen Folgen (eine fristlose Kuendigung wuerde ich nicht von der Hand weisen wollen) und einer Schadensersatzforderung vom AG, duerfte es wohl auch strafrechtliche Konsequenzen geben, vermutlich wegen Untreue (StGB § 266).

Die weitere Karriere duerfte dadurch ziemlich geknickt werden.
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J_Denver
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beitrge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 05:49    Titel: Antworten mit Zitat

Dummerchen hat folgendes geschrieben::
Abgesehen von arbeitsrechtlichen Folgen (eine fristlose Kuendigung wuerde ich nicht von der Hand weisen wollen) und einer Schadensersatzforderung vom AG, duerfte es wohl auch strafrechtliche Konsequenzen geben, vermutlich wegen Untreue (StGB § 266).

Die weitere Karriere duerfte dadurch ziemlich geknickt werden.


siehe hier z.b.
http://www.radiobremen.de/magazin/politik/klinikskandal/prozess_lindner.html
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

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kdM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beitrge: 3223
Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 07:18    Titel: Antworten mit Zitat

J_Denver hat folgendes geschrieben::
Dummerchen hat folgendes geschrieben::
Abgesehen von arbeitsrechtlichen Folgen (eine fristlose Kuendigung wuerde ich nicht von der Hand weisen wollen) und einer Schadensersatzforderung vom AG, duerfte es wohl auch strafrechtliche Konsequenzen geben, vermutlich wegen Untreue (StGB § 266).

Die weitere Karriere duerfte dadurch ziemlich geknickt werden.


siehe hier z.b.
http://www.radiobremen.de/magazin/politik/klinikskandal/prozess_lindner.html


Schönes Beispiel dafür, daß es genau nicht zwangsläufig so ist, daß die Karriere einen Knick erhalten muss Winken

Es soll durchaus vorkommen, daß jemand wegen einschlägiger Vorwürfe vorbestraft wird, seine Stelle als Geschäftsführer verliert - und der Betroffene nur zwei Bundesländer weiterziehen muss, um seine Karriere erfolgreich fortzusetzen.

Aus der Presseberichterstattung über den parlamentarischen Untersuchungsauschuß zu dem Skandal, auf den J_Denver hier anspielt:

"[Z.] sollte insbesondere darlegen, wie es aus seiner Sicht überhaupt zur Einstellung des wegen Steuerhinterziehung vorbestraften [L.] als Geschäftsführer des Klinikums [B.] kommen konnte - noch im Februar 2006 hatte ihn Gesundheitssenatorin [R.] gar als künftigen Leiter des Klinikums [M.] im Blick. “Auf den ersten Blick” sähe [L.]s Bewerbungsmappe ganz normal aus, erläuterte Ziemann. Bei genauerem Hinsehen - “und das kann bei den Unterlagen der vier letzten Bewerber durchaus erwarten” - falle allerdings auf, dass Abschlusszeugnisse fehlten und Briefköpfe manipuliert seien. Im Übrigen habe offenbar niemand die Entscheidung treffen wollen, ob sich die Einholung eines polizeilichen Führungszeugnisses “bei so hohen Herren, die so viel Geld verdienen” anstandshalber verbiete oder nicht."

"Vieles von dem, was er herausgefunden hat - zum Beispiel über das Vorleben und die Vorstrafe des [L]. - findet [Z.] keineswegs sensationell. Mit ein paar Nachforschungen im Handelsregister und im Strafregister hätten das auch die Behörden oder ein Headhunter entdecken können, sagt er. "Manches brauchte man nur aus dem Internet downzuloaden."
_________________
„Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
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matthias.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beitrge: 12402

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 09:03    Titel: Antworten mit Zitat

Irgendwo aber auch beruhigend. dass man mit Löchern im Lebenslauf immer noch ne Chance bekommt Winken

MfG
Matthias
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