Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Aufhebungsvertrag???
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Aufhebungsvertrag???

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
rumpelwicht
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.04.2007
Beiträge: 27
Wohnort: mal Nord, mal Süd.

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 16:25    Titel: Aufhebungsvertrag??? Antworten mit Zitat

Hallo, ich bin grad am überlegen welche Konsequenzen auf uns zukommen und bräuchte mal euche fachliche Hilfe...

Zum 13.02. ist mein Freund gekündigt. Am 10.02. könnte er eine neue Arbeit annehmen. Seine Chefin will ihm ein Auflösungsvertrag zum 06.02. anbieten!

Er wäre dann vom 06-09.02 arbeitslos!
Dann muss er sich doch beim AA melden und bekommt eine Sperrfrist von ???? 12 Wochen, also bekommt er für die Tage kein Geld!

Das neue Arbeitsverhältnis geht nur vier Wochen!

Geht die Sperrfrist darüber hinaus? (Die vier Wochen) Oder endet sie mit Arbeitsaufnahme?

Kann man also den Aufhebungsvertag annehmen oder ist das eher ungünstig?

Er könnte natürlich auch bis zum 13.02. noch bei seiner alten Firma arbeiten und dann am 16.02. bei der neuen anfangen

Frage

Was also tun????
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 16:46    Titel: Re: Aufhebungsvertrag??? Antworten mit Zitat

rumpelwicht hat folgendes geschrieben::


Er könnte natürlich auch bis zum 13.02. noch bei seiner alten Firma arbeiten und dann am 16.02. bei der neuen anfangen

Frage

Was also tun????


Ich würde entweder vorher bei der Agentur anfragen wie man es machen sollte oder so wie oben beschrieben es durchziehen, dann hat man kein Problem.

MfG
Matthias
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 18:45    Titel: Re: Aufhebungsvertrag??? Antworten mit Zitat

rumpelwicht hat folgendes geschrieben::
bekommt eine Sperrfrist von ???? 12 Wochen
Warum? Geschockt

Melden muß man sich bei der Agentur für Arbeit gleich gar nicht. Ich persönlich würde mir sogar überlegen, ob mein Arbeitslosengeld für die paar Tage den ganzen Aufwand wert wäre.

Und verschiebibert ins Sozialrecht.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Koni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 559
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 18:32    Titel: Antworten mit Zitat

1) könnte ein wichtiger Grund vorliegen, da die Arbeitslosigkeit ja auf diesem Weg effektiv verkürzt wird.

2) vgl. § 144 Abs. 3 Nr. 1 SGB III, die Sperrzeit beträgt demnach 3 Wochen wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb von 6 Wochen endet. Zu beachten wäre jedoch die Minderung der Anspruchsdauer um 21 Tage (§128 SGBIII).

3) eine Sperrzeit tritt Kraft Gesetz ein, wenn man die Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 20:33    Titel: Antworten mit Zitat

Koni, könnten Sie noch mitteilen, worauf sich Ihre Aussagen beziehen? Geschockt
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Koni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 559
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 20:59    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn per Aufhebungsvertrag das Beschäftigungsverhältnis vom 06.02. beendet wird, die Anschlussbeschäftigung erst ab 10.02. besteht, die erste Beschäftigung aber bis 13.02. gedauert hätte wird vom 07.02-09.02 Arbeitslosigkeit vorsätzlich herbeigeführt.

Damit sind grundsätzlich die Tatbestandsvoraussetzungen des § 144 Abs. 1 Nr. 1 SGBIII erfüllt. Jedoch kommt m.E. ein "wichtiger Grund" zum tragen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.