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allgemeine Gütergemeinschaft und neues Testament
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bandit142
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 13:02    Titel: Testament ist ungültig Antworten mit Zitat

Die Gütergemeinschaft kennt drei Vermögensmassen:
das Gesamtgut, das Vorbehaltsgut und das Sondergut.
Vorbehaltsgut sind insbesondere Gegenstände, die durch den
Ehevertrag zum Vorbehaltsgut erklärt sind oder später von einem Ehegatten
als Ersatz für Vorbehaltsgut oder durch Schenkung der Erbschaft
als Vorbehaltsgut erworben werden, wenn der Schenker/
Erblasser dies besonders angeordnet hat.
Sondergut sind die Gegenstände, die nicht durch Rechtsgeschäft
übertragen werden können, also zum Beispiel: nicht abtretbare Forderungen,
unpfändbare Gehalts- oder Unterhaltsansprüche, ein Nießbrauchrecht,
eine persönliche Dienstbarkeit.
Alles was nicht Vorbehalts- oder Sondergut eines Ehegatten ist, ist
zwingend Gesamtgut – also gemeinschaftliches (die Juristen sagen:
gesamthänderisches) Gut beider Ehegatten.
Im Fall des Todes eines Ehegatten setzt sich die hier zu behandelnde
Fortgesetzte Gütergemeinschaft mit den gemeinschaftlichen
Abkömmlingen der Ehegatten fort. Das heißt: auch wenn der überlebende
Ehegatte als Alleinerbe seines verstorbenen Ehepartners eingesetzt
ist, wird er (sofern in der Einsetzung als Alleinerbe nicht der
Ausschluss der Fortsetzung der Gütergemeinschaft gesehen werden
kann, § 1511, 1516 BGB) nicht alleiniger Eigentümer der zum Gesamtgut
beider Ehegatten gehörenden Gegenstände, also z.B. von
bisher im Gesamtgut der Gütergemeinschaft eingetragenem Grundeigentum.
So wie ich das verstehe, kann der letzte Verstorbene gar kein gültiges Testament mehr schreiben und somit ist das Testament für den Enkel undgültig, oder?
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Franz Königs
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 13:30    Titel: Re: Testament ist ungültig Antworten mit Zitat

bandit142 hat folgendes geschrieben::
So wie ich das verstehe, kann der letzte Verstorbene gar kein gültiges Testament mehr schreiben und somit ist das Testament für den Enkel undgültig, oder?

So wie ich das verstehe, ist der Überlebende von Ehegatten, die in Gütergemeinschaft gelebt haben, nicht gehindert, durch Testament einen Erben einzusetzen. Meines Wissens entsteht dann eine Gesamthandsgemeinschaft, die aus dem Erben des überlebenden Ehegatten und den anderen Mitgliedern der fortgesetzten Gütergemeinschaft besteht.
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bandit142
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

@ Franz Königs
Wie wird dann ermittelt, was nur der zuletz verstorbenen Person gehört hat? Nur das kann dem Enkel doch vererbt werden?
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 17:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Alleinerbe erbt das gesamte Vermögen des Erblassers, das diesem zum Zeitpunkt seines Todes gehört hat. Er erbt z.B. auch den Anteil des Erblassers an einer fortgesetzten Gütergemeinschaft. Oder anders ausgedrückt: Der Erbe tritt anstelle des Erblassers in die Gesamthandsgemeinschaft ein und übernimmt dessen Anteil an dem Vermögen der fortgesetzten Gütergemeinschaft.
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