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Verfasst am: 10.02.09, 16:19 Titel: Kunde will unsere AGB unwirksam machen
Unsere Firma bietet den technischen eventsupport und künstler an.
Jetzt will ein Kunde 2 Künstler buchen, hat aber unser Angebot selbst noch einmal aufgesetzt und will das wir sein Schreiben unterzeichnen mit dem Zusatz :
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Es gelten ausschließlich die Einkaufs-AGB der ##FIRMA## in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Ihre AGB finden auch dann keine Anwendung, wenn Sie ausdrücklich auf diese verweisen.
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Wir haben aber (aus Erfahrungswerten ) extra in unseren AGB eine Klausel die uns eine Ausfallgage zusichert wenn ein Kunde 4 Wochen oder 1 Tag vorher den Auftrag storniert.
In seinen AGB ist das nicht der Fall.
Unsere Frage jetzt, kann er das verlangen bzw. lassen sich unsere AGB so leicht umgehen dadurch ?
Da Vertragfsfreiheit herrscht, kann niemand gezwungen werden, einen Vertrag zu unterzeichnen, der ihm/ihr nicht gefällt. Wenn man sich nicht einigt, kommt eben kein Vertrag zustande.
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