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recht.de :: Thema anzeigen - Rauswurf bei Schüler mit 18 Jahren (bitte helft mir)
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Rauswurf bei Schüler mit 18 Jahren (bitte helft mir)
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Mattie
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.02.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 23:14    Titel: Rauswurf bei Schüler mit 18 Jahren (bitte helft mir) Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

Ich werde am Montag 18 Jahre alt, gehe momentan in die 12. Klasse eines Zentralgymnasiums in BaWü und bin noch in dem alten G9-Zug, also mit 13 Jahren Schule.
Ich habe seit ich mich erinnern kann Probleme mit meiner Mutter, mein Vater ist nur ungefähr jedes 2. Wochende zuhause und er traut sich nicht etwas zu sagen.

Ich habe folgendes Problem:
Seit ungefähr einem halben Jahr sagt meine Mutter zu mir, dass ich mit dem Erreichen meiner Volljährigkeit ausziehen muss. Falls ich wirklich muss, woher bekomme ich Unterstützung, da ich sicherlich Schule nicht dahin schmeißen werde. Wie kann ich ausrechnen wie viel Geld mir von meinen Eltern zu steht und auf welche Gesetze kann ich mich stützen?
Es ist wirklich Not am Mann, bitte brauche eure Hilfe und Vorschläge möglichst schnell...

Dankeschön,
Matze

PS: [Aufforderung zur unerlaubten Rechtsberatung entfernt - Dipl.-Sozialarbeiter]
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 23:31    Titel: Antworten mit Zitat

Eltern sind nicht verpflichtet, einem volljährig gewordenen Kind weiterhin in ihrem Haushalt Unterkunft und Verpflegung zu gewähren. Sie sind aber verpflichtet, dem Kind Unterhalt zu zahlen, solange es noch keine berufsqualifizierende Ausbildung, die die Eltern finanziert haben, abgeschlossen hat.

Rat und Hilfe kann der junge Volljährige beim zuständigen Jugendamt erhalten.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 23:36    Titel: Antworten mit Zitat

Franz Königs hat folgendes geschrieben::
...
Rat und Hilfe kann der junge Volljährige beim zuständigen Jugendamt erhalten.

Dem kann ich mich nur anschließen.

Ferner habe ich hier im FDR schon viele Beiträge zum Thema "Auszug" geschrieben - Über die Suchfunktion (auch im Archiv) sind diese Beiträge zu finden. Winken
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Mattie
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.02.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 23:42    Titel: Antworten mit Zitat

Franz Königs hat folgendes geschrieben::
Sie sind aber verpflichtet, dem Kind Unterhalt zu zahlen, solange es noch keine berufsqualifizierende Ausbildung, die die Eltern finanziert haben, abgeschlossen hat.

Rat und Hilfe kann der junge Volljährige beim zuständigen Jugendamt erhalten.


Gibt es eine Möglichkeit für meine Mutter sich um den Unterhalt zu drücken? Kann sie an meinem 18. Geburtstag mich direkt rauswerfen ohne dass ich eine Wohnung oder ähnliches habe?

Ich habe die Suchfunktion benutzt doch leider nichts genau passendes gefunden.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 23:51    Titel: Antworten mit Zitat

Mattie hat folgendes geschrieben::
...
Gibt es eine Möglichkeit für meine Mutter sich um den Unterhalt zu drücken? Kann sie an meinem 18. Geburtstag mich direkt rauswerfen ohne dass ich eine Wohnung oder ähnliches habe?

Ich habe die Suchfunktion benutzt doch leider nichts genau passendes gefunden.

Ein Unterhaltsanspruch kann verwirkt werden und Eltern können volljährige Kinder aus der Wohnung werfen. Daher sollte umgehend Kontakt zum Jugendamt aufgenommen werden. Winken

Zur Suchfunktion: Im Feld "Nach Begriffen suchen:" "Auszug" und im Feld "Nach Autor suchen:" "Dipl.-Sozialarbeiter" eingeben - (auch im Archiv) dann dürfte es funktionieren. Winken
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MichaelaT
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.07.2007
Beiträge: 311

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 06:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Matze,

wie kommt Deine Mutter denn auf diese Schiene, habt Ihr ständig Stress miteinander??

Fakt ist, dass Eltern für ein Kind unterhaltspflichtig sind, solange dieses nicht wirtschaftlich selbstständig ist.
Der Unterhalt kann nur dann verwirkt werden, wenn der Unterhaltsberechtigte sich etwas wirklich Schlimmes hat zuschulde kommen lassen (Geld geklaut, Auto geschrottet, Haus abgefackelt - alles in böser Absicht oder die Eltern misshandelt).

"Einfach mal so das Kind an die Luft setzen" geht nicht, das wollte die Mutter eines Freundes von meinem Ältesten auch - sie hatte sogar das Wohnungsschloss ausgetauscht. Als der junge Mann dann vor verschlossener Tür stand, ist er zur Polizei gegangen und hat um Hilfe gebeten. Zu dritt sind sie zur Mutter und die Polizisten haben ihr klargemacht, dass sie dem Sohn einen bestimmten Zeitraum (ähnlich Kündigungsfrist bei Wohnungsangelegenheiten) einräumen muss.

Der junge Mann hat sich dann an das Jugendamt gewendet und zwei Monate später hatte er eine eigene Wohnung. Die Eltern müssen Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle zahlen (und zwar den höheren Betrag für volljährige Kinder in der Regelschule), er bekommt sein Kindergeld und auch Wohngeld.

Bitte wende Dich sofort ans Jugendamt, die werden sich auch mit Deiner Mutter in Verbindung setzen und wenn sie es tatsächlich ernst meint, brauchst Du eine Unterkunft.

Liebe Grüße,
Michaela

ps: das Jugendamt sagt übrigens, dass "das Kind" die ihm zur Nutzung überlassenen Einrichtungsgegenstände seines Kinderzimmers beim Auszug mitnehmen kann. Ich drück die Daumen, dass es bei Euch ebenso geregelt ist - kann ja in jedem Bundesland anders sein...
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 12:44    Titel: Antworten mit Zitat

MichaelaT hat folgendes geschrieben::
...
Fakt ist, dass Eltern für ein Kind unterhaltspflichtig sind, solange dieses nicht wirtschaftlich selbstständig ist.
...

Hallo MichaelaT,

fakt ist aber auch, daß Eltern nicht ewig Unterhalt zu leisten brauchen und daß volljährige Kinder natürlich auch für sich selbst verantwortlich sind.

Das volljährige Kind ist seinerseits verpflichtet alles zu unternehmen, damit das Ausbildungsziel in einer angemessenen Zeit erreicht wird. Wer z.B. durch Faulheit länger wirtschaftlich unselbständig bleibt, kann seinen Unterhaltsanspruch ebenfalls verwirken.

Mattie hat folgendes geschrieben::
...
Ich habe seit ich mich erinnern kann Probleme mit meiner Mutter, mein Vater ist nur ungefähr jedes 2. Wochende zuhause und er traut sich nicht etwas zu sagen.
...

Insgesamt gibt der Ausgangsthread recht wenig her, aber kann hier nur in einem Gespräch mit dem Jugendamt der Sachverhalt individuell geklärt werden. Wichtig ist zudem, bei Familienstreitigkeiten grundsätzlich beide Seite zu hören (hier auch die Mutter).

In meiner beruflichen Praxis weichen sehr oft die Schilderungen der jungen Volljährigen und deren Eltern erheblich voneinander ab. Daher kann eigentlich nur Vorort das Problem mit dem Jugendamt geklärt werden. Winken

Liebe Grüße

Klaus
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Mattie
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.02.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

Erst einmal vielen Danke für eure Hilfe.

MichaelaT hat folgendes geschrieben::
...wie kommt Deine Mutter denn auf diese Schiene, habt Ihr ständig Stress miteinander??...


Ich komme eher nach der Familie meines Vaters, und genau dies scheint sie zu stören.

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
In meiner beruflichen Praxis weichen sehr oft die Schilderungen der jungen Volljährigen und deren Eltern erheblich voneinander ab.


Ja natürlich haben meine Mutter und ich verschiedene Gesichtspunkte, deshalb versuchte ich den ganzen Fall so subjektiv wie möglich darzustellen.
Ich habe mir ja selber auch Fehler geleistet: Mein Verhalten war nicht immer respektvoll, da ich mir nicht alles gefallen lassen, und es gab mehrere handgreifliche Auseinandersetzungen, bis zu dem Tag als ich (aus meiner Sicht) aus Notwehr mich gewehrt hatte. Sonst hätte das kein Ende genommen....

Heute ging der Streit weiter, und sie wollte dass ich heute noch also bevor meiner Volljährigkeit (am Montag werde ich 18 ) ausziehe. Ich hatte mich geweigert und somit sagte sie, dass sämtliche Schlösser am Montag ausgetauscht werden und sie Freunde anrufen wird die mich rauswerfen. Natürlich nehme ich es nicht komplett ernst, aber falls dieser Fall wirklich eindrehten sollte würde ich gerne darauf Vorbereitet sein. Auf welche Paragrafen kann ich mich stützen?
Nochmals vielen Dank und im Falle eines Rauswurfes werde ich sofort an das Jugendamt wenden.
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Franz Königs
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

Die Mutter kann von ihrem Hausrecht Gebrauch machen. Sie kann dem Sohn Hausverbot erteilen, und zwar ohne jeden besonderen Grund. Der Sohn hat nicht das Recht, sich mit Gewalt Zutritt zur Wohnung der Mutter zu verschaffen.

Einen Anspruch auf Unterhalt gegen seine Eltern kann der Sohn auf § 1601, § 1606 Abs. 3 Satz 1 und § 1610 BGB stützen.

Je nach dem, was zwischen Mutter und Sohn vorgefallen ist, könnte der Unterhaltsanspruch des Sohnes gegen seine Eltern aber nach § 1611 Abs. 1 und 3 BGB teilweise oder ganz verwirkt sein.
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MichaelaT
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.07.2007
Beiträge: 311

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 19:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Klaus,

ich hoffe, ich darf Sie so nennen... Verlegen

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
fakt ist aber auch, daß Eltern nicht ewig Unterhalt zu leisten brauchen und daß volljährige Kinder natürlich auch für sich selbst verantwortlich sind.

Das volljährige Kind ist seinerseits verpflichtet alles zu unternehmen, damit das Ausbildungsziel in einer angemessenen Zeit erreicht wird. Wer z.B. durch Faulheit länger wirtschaftlich unselbständig bleibt, kann seinen Unterhaltsanspruch ebenfalls verwirken.


Natürlich sind volljährige Kinder auch für sich selbst verantwortlich - das sehe ich genauso.
Bei einem Gymnasiasten spricht man doch von "previligierten Unterhaltsberechtigten" oder werfe ich da etwas durcheinander?
Mit knapp 18 in der 12. Klasse - wie soll Mattie da für seinen eigenen Unterhalt aufkommen können? Mit zwei Mini-Jobs nachts? Das geht doch gar nicht, damit gefährdet er definitiv sein Abi. Geschockt

Nicht nur Unterhaltsberechtigte haben die Pflicht, das Bildungsziel in kürzestmöglicher Zeit zu erreichen - die Unterhaltspflichtigen müssen ebenfalls dafür sorgen, indem sie den Unterhalt sichern.
Oder hab ich einen Denkfehler in meinen Überlegungen?

Eine Anmerkung noch: in Anbetracht der Arbeitslosenquote und fehlenden Lehrstellen muss nicht immer "Faulheit" dahinterstecken, wenn junge Erwachsene nicht für ihren Lebensunterhalt aufkommen können... ich möchte nicht die Zahl der jungen Leute in Maßnahmen von "Lernen fördern" und ähnlichen Einrichtungen oder Mini-Jobbern wissen, die teilweise mehrere Jahre zwischen Schulabschluss und Lehrbeginn irgendwie zu überbrücken versuchen. Mein Ältester sucht auch... die ganze Familie sucht. Nicht einfach in eher ländlichen Gebieten. Winken

Liebe Grüße,
Michaela
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 20:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Michaela,

lassen Sie mal das nachfolgende Zitat etwas auf sich wirken:

Mattie hat folgendes geschrieben::
... Ja natürlich haben meine Mutter und ich verschiedene Gesichtspunkte, deshalb versuchte ich den ganzen Fall so subjektiv wie möglich darzustellen.
Ich habe mir ja selber auch Fehler geleistet: Mein Verhalten war nicht immer respektvoll, da ich mir nicht alles gefallen lassen, und es gab mehrere handgreifliche Auseinandersetzungen, bis zu dem Tag als ich (aus meiner Sicht) aus Notwehr mich gewehrt hatte. Sonst hätte das kein Ende genommen....

Solche Beschreibungen der familiären Situation habe ich allein letzte Woche mehrmals im Jugendamt gehört. In solchen Fällen konnte ich dann den Eltern nur noch den Rauswurf der volljährigen Kinder empfehlen. Eine Nacht in einem Obdachlosenasyl kann zudem für den ein oder anderen jungen Volljährigen recht heilsam sein. Auf der Straße braucht an meinem Dienstort kein Mensch zu leben, da in den meisten Großstädten entsprechende Einrichtungen vorgehalten werden.

Im Kern geht es in dem Thread um die Frage, was sich Eltern von ihren volljährigen Kindern alles gefallen lassen müssen. Es ist nunmal auch nicht so, daß junge Volljährige nur Rechte, und deren Eltern nur Pflichten haben.

Ich kann dem vollährigen Kind wirklich nur empfehlen, sich an das Jugendamt oder eine örtliche Beratungsstelle zu wenden. Winken

Es ist zudem nicht immer gut, die Hand zu beißen, die einen füttert. Cool

Liebe Grüße

Klaus
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MichaelaT
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.07.2007
Beiträge: 311

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 21:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Klaus,

erst einmal Danke für die Antwort.

Und ich habe die Textstelle nochmal gaaanz langsam gelesen.
Ergebnis:
1. Der junge Erwachsene ist fähig, eigenes Verhalten kritisch zu reflektieren.
2. Die Mutter war mehrfach handgreiflich bis zu dem Moment, wo Gegenwehr erfolgte.

Sicher - die Mutter mag das alles aus ihrer Sicht ganz anders sehen, das Kind habe sie provoziert und sei frech oder aufsässig gewesen.
Geht eine handgreifliche Mutter respektvoll mit dem Kind um?

Ein gewisses Maß an Auseinandersetzungen zwischen Eltern und heranwachsenden Kindern ist doch normal, glaube ich.
Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist nicht normal.

Sie empfehlen den Eltern - nach Anhörung beider Seiten - den Rauswurf, das mag unter Umständen ja auch angemessen sein.
Ich habe in meiner Schule tagtäglich mit körperlich und seelsich misshandelten Kindern zu tun, deren Eltern ihr Verhalten als völlig normal und in Ordnung empfinden.

Damit stecke ich in einem Konflikt, den ich mir nicht gewünscht habe und mitunter kommt es vor, dass ich nachts grübelnd auf der Couch sitze.

Auf alle Fälle sind wir uns einig, dass das Jugendamt die geeignete Anlaufstelle sein sollte und ich kann dazu sagen, dass viele Mitarbeiter/Innen einen echt guten Job machen.

Viele liebe Grüße,
Michaela
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Michaela,

einig sind wir beide uns wohl, daß in dieser Familie einiges nicht in Ordnung ist. Dies schreibt die eine Seite (hier das volljährige Kind) ja selbst. Bei Familienkonflikten ist es aber ratsam, eben auch die andere Seite (hier die Mutter) zu hören, zu sprechen und zu sehen.

Aber in einem Forum fehlt uns einfach die Möglichkeit beide Seiten "zu hören, zu sprechen und zu sehen".

Daher bleibt in der Tat nur der Gang zum Jugendamt oder zu einer Beratungsstelle. Winken

Damit wäre ich schon fast mit diesem Thread durch. Alles weitere über die familiäre Situation des TE wären nur Speklationen usw., an denen ich mich aber nicht beteiligen möchte.

Liebe Grüße

Klaus
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Mattie
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.02.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 01:22    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::

Im Kern geht es in dem Thread um die Frage, was sich Eltern von ihren volljährigen Kindern alles gefallen lassen müssen.


Ich glaube, dass ein Missverständnis aufgedrehten ist. Erst einmal herzlichen Dank an Michaela für ihre Unterstützung. Winken
Jetzt näheres zu dem beschriebenen handgreiflichen Vorfall: Ich wurde nicht zuerst handgreiflich. Bin sogar in mein Zimmer „geflüchtet“ nachdem sie nachgekommen ist und es kein Ende fand, fing erst meine Gengenwehr an.
Klaus, ich hoff ich darf Sie so nennen, wissen Sie wie sehr es weh tut wenn man eine mit Ringe geschmückte Hand in das Gesicht bekommt? Also ich zog es vor meine Zähne weiterhin ohne Einschränkungen nutzen zu wollen.
Vielleicht erklärt Ihnen diese kurze Darstellung meine Situation etwas genauer. Nach diesem Vorfall gab es weitere Auseinandersetzungen aber ein einfaches Wegstoßen genügte schon um die Handgreiflichkeiten zu unterbinden. Ich hab NIE meine Mutter (zuerst) körperlich angegriffen, verbal ja, aber dies ist ja nicht gerade ungewöhnlich, oder?
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 03:51    Titel: Antworten mit Zitat

Mattie hat folgendes geschrieben::
...
Klaus, ich hoff ich darf Sie so nennen, wissen Sie wie sehr es weh tut wenn man eine mit Ringe geschmückte Hand in das Gesicht bekommt? Also ich zog es vor meine Zähne weiterhin ohne Einschränkungen nutzen zu wollen.
...

Hallo Mattie,

leider bringt es meine berufliche Erfahrung mit sich, daß ich natürlich auch weiß was Kindern und Jugendlichen in einigen Familien passiert. Dies alles jetzt hier nieder zu schreiben würde den Rahmen einer Diskussion über die Rechtslage bei weitem sprengen. Gerade dann, wenn Kinder und Jugendliche (als auch junge Volljährige) innerfamiliärer Gewalt ausgesetzt sind, sollten einmal mehr den Weg zum Jugendamt oder einer Kinder- und Jugendberatung suchen.

Falls Du meine Beiträge im Archiv gelesen hast, dann weißt Du, daß Du die Hilfe beim Jugendamt finden kannst.

Der Bundesgesetzgeber hat mit dem § 22 Abs. 7 SGB die Möglichkeit geschaffen, daß Auszubildende und Schüler seit dem 01.01.2007 einen Zuschuß zu den ungedeckten Wohnkosten erhalten können, wenn sie aus "schwerwiegenden sozialen Gründen" nicht auf den Haushalt der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden können (vgl. § 22 Abs. 2a SGB). Mit dieser Regelung wollte der Bundestag erreichen, daß Schüler und Auszubildende ihre Ausbildung nicht deswegen abbrechen, weil ihr Zuhause kein Zuhause mehr ist. Was unter "schwerwiegende soziale Gründe" fällt, ist dieser PDF-Datei zu entnehmen.

Vielerorts sind die Jugendämter bereit mit den jungen Volljährigen zu sprechen und ihnen für die ARGE ein entsprechendes Schreiben mitzugeben. Falls es in Deiner Stadt Streetworker geben sollte, dann kannst Du dich auch an diese wenden (Google mal Streetwork und Name der Stadt).

Also laß den Kopf nicht hängen und suche meine Kolleginnen/Kollegen beim Jugendamt auf. Winken

Liebe Grüße

Klaus


Zuletzt bearbeitet von Dipl.-Sozialarbeiter am 08.02.09, 04:05, insgesamt 1-mal bearbeitet
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