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Was tun wenn Vertragspartner Rechnung nur teilw. bezahlt?

 
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Wu-mc
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.02.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 09:19    Titel: Was tun wenn Vertragspartner Rechnung nur teilw. bezahlt? Antworten mit Zitat

Hallo Liebe Forenmitglieder,

zuerst mal hoffe ich das ich im richtigen Unterforum gelandet bin, da ich leider nicht genau weiß wo ich diese Frage einordnen muss. Ansonsten bitte ich die Administratoren mir dies nachzusehen und den Beitrag entsprechend zu verschieben. Vielen Dank.

Ich habe in den Regeln gelesen das eine individuelle Rechtsberatung verboten ist, deshalb versuche ich mein Problem an einem Beispiel darzustellen und hoffe das ist in Ordnung.

Wenn man z.B. einen Elektriker kommen lässt, dieser zwar Mitteilt das die Arbeiten die er durchführen muss einen gewissen Aufwand erfordern, er aber nicht sagt wie viele Stunden es genau werden und auch seinen Stundenlohn nicht von sich aus preisgibt, vom Vertragspartner aber auch keine Nachfrage kommt. Kann der Vertragspartner später sagen das er die Forderungen in der Rechnung für überzogen und unrealistisch hält und nur einen Teil der Rechnung zahlen, den derjenige selbst bestimmt mit dem Zusatz "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht"?

Übertragen gesehen bin ich in diesem Fall der Elektriker. Mein Vertragspartner meint meine Rechnung wäre zu hoch, weil die erste so niedrig war. Bei der ersten war der Betrag vorher vereinbart worden. Für die damalige Ausführung vor 2,5 Jahren habe 300 Euro angesetzt. Das waren für mich 10 Stunden Aufwand. Was einen Stundenlohn von 30 Euro ergibt. Dieses mal wurde nichts ausgemacht, ich wurde aber auch nicht danach gefragt. Mittlerweile sind 2,5 Jahre vergangen und ich habe ein abgeschlossenes Studium. Deshalb hielt ich es für gerechtfertigt einen Stundenlohn von 45 Euro zu verlangen. Außerdem war diesesmal der Aufwand höher als beim ersten Auftrag.

Natürlich werde ich meinem Vertragspartner antworten wie sich die Stunden genau zusammensetzen, warum ich jetzt mehr gebraucht habe und das eine Steigerung von 15 Euro in Anbetracht der zusätzlichen Qualifikation durchaus gerechtfertigt sind. Nur würde mich halt vorher mal interessieren wie die Rechtslage bei solchen Geschäften aussieht, also wenn vorher weder die benötigte Stundenzahl noch der Stundenlohn erläutert wurden? Hätte ich meinen Vertragspartner darauf hinweisen müssen oder ist dieser verpflichtet nachzufragen? Oder kann er jetzt einfach weniger bezahlen und hat damit auch noch Recht?

Ich hoffe das Beispiel war jetzt nicht zu konkret aber es sollte nur der Illustration dienen und ich denke meine Fragen sind doch recht allgemein gehalten. Vielen Dank für eure Antworten.

LG, Niko
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 11:01    Titel: Re: Was tun wenn Vertragspartner Rechnung nur teilw. bezahlt Antworten mit Zitat

Wu-mc hat folgendes geschrieben::
Ansonsten bitte ich die Administratoren mir dies nachzusehen und den Beitrag entsprechend zu verschieben.
Für Kleinkram sind hier die Moderatoren zuständig Auf den Arm nehmen - verschiebibert ins Verbraucherrecht!
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Bingo02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

Tipp: Handwerkerkammer fragen!
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Wu-mc
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.02.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 10:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Bingo02,

vielen Dank für deine Antwort. Leider bin ich kein Elektriker sondern Webdesigner und daher auch in keiner Handwerkskammer Winken
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I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

§ 632 (2) BGB hat folgendes geschrieben::
Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.
Das ist alles, was ich dazu weiß Neutral.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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Wu-mc
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Anmeldungsdatum: 07.02.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 11:55    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antwort. Daraus lässt sich doch folgern das 45 Euro für eine Homepage nicht zu viel sind, oder? Denn jede Agentur etc. verlangt min. das doppelte. Nur wie sieht es mit den Stunden aus? Es wurde ja auch behauptet das es nicht sein kann das ich soviele Stunden hatte. Wobei mehrere Bekannte aus meiner Branche mir Zustimmen das es sich nicht um zu viele Stunden für die durchgeführten Tätigkeiten handelt.
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