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Verfasst am: 07.02.09, 14:25 Titel: Auszug und Schönheitsreparaturen
Hallo,
da sich ja in den letzten Jahren einige Dinge in Sachen Mitrecht geändert haben, würde ich gern wissen wie es sich aktuell in diesem fiktiven Fall verhalten würde:
- der Mieter wohnt seit 15 Jahren in Wohnung
- die Wände wurden in dieser Zeit einmal mit "[Name gelöscht. Forenregeln beachten! Biber] Farbe" an bestimmten Stellen ausgebessert
- der Teppich ist an manchen Stellen wie neu, an manchen aber ziemlich abgenutzt
- Kühlschrank: macht Krach, schaltet sich ständig ein, die Dichtung der Kühlschranktür taugt nichts mehr, ein Scharnier kaputt
- die Kabelanschlussdose ist nicht mehr vorhanden und die Kabel im Loch unter der Tapete
Kurz nach dem Einzug gab es einen Wasserschaden über der Wohnung und diese mußte renoviert werden. Die 2 letzten angesprochenen Mängel wurden vermutlich vom ausführenden Renovierunternehmen verursacht (Kabeldose weg, Kühlschrankscharnier). Fiel aber erst später auf, Kabel wurde aber eh nicht genutzt und Kühlschrank auch selten.
So wie es aussieht, muss die Wohnung ja komplett renoviert werden...
Müßte der Mieter jetzt noch etwas machen außer ev. Wände malen / tapezieren?
Es kommt drauf an was vereinbart wurde und ob dieses wirksam ist. Ohne Kenntnis des Vertrags kann man höchsten Raten. Unabhängig davon muss der Mieter alle Schäden ersetzen die über das normale abwohnen hinaus gehen, allerdings nur der Zeitwert.
Verfasst am: 07.02.09, 16:32 Titel: Re: Auszug und Schönheitsreparaturen
jonas82 hat folgendes geschrieben::
Die 2 letzten angesprochenen Mängel wurden vermutlich vom ausführenden Renovierunternehmen verursacht (Kabeldose weg, Kühlschrankscharnier).
Mein Gott, spielt sich dieses Beispiel in Russland oder Polen ab, wo sogar Kühlschrankscharnieren geklaut werden ?
Da bestimmt nicht nachgewiesen werden kann wer nun der Verursacher ist muss der Mieter für die beiden Schäden aufkommen.
Wenn der Teppich ziemlich abgenutzt ist und dies, ich sag mal an den Stellen ist wo die gängingen Laufspuren sind kann dies noch unter der allgemeinen Abnutzung fallen.
Sollten aber Flecken oder Brandlöcher den Teppich verzieren haftet der Mieter im Rahmen des Zeitwertes. Bei Teppichboden liegt die Lebensdauer bei 10 Jahren und einen Verschleißwert von 10 % pro Jahr.
Für den Kühlschrank und die damit verbundenen Reparaturen ( Kühlschrank: macht Krach, schaltet sich ständig ein, die Dichtung der Kühlschranktür taugt nichts mehr) kommt es darauf an was der Mietvertrag darauf hergibt.
Normalerweise ist für diese Reparaturen der Vermieter zuständig da dies Verscheißteile sind worauf der Mieter keinen Einfluss hat.
(Eine Kühlschrankdichtung die mit den Jahren hart wird hat nichts mit dem ständigen Zugriff des Mieters zutun, das ist ein Material Verschleiß.)
Mit der gesamt Renovierung kommt es auf die im Mietvertrag aufgeführten Schönheitsreparaturklausel an ob diese gültig ist oder nicht und was darin vereinbart wurde.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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