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Verfasst am: 07.02.09, 13:06 Titel: Spinne in Wurstdose
Abtrennung von hier. Bitte in Zukunft keine neuen Sachverhalte an alte Threads anhängen - danke! Biber
Also ich finds ja ein wenig schade, daß die Dame hier nicht ernst genommen wurde. Wer wirklich mal in einer Lebensmittelfabrik Einsicht nehmen konnte, glaubt das sofort. Ist auch nicht zum ersten Mal passiert sowas. Und warum spricht man ihr eigentlich ab, eine Maus erkennen zu können?
Nix gegen nen kleinen Spaß, nix gegen Ironie aber sie hatte hier wohl ernsthaft Hilfe gesucht ...
Genau wie ich, deshalb zurück zum eigentlichen Thema:
In meiner Wurstkonserve befand sich eine Spinne! Die hing sozusagen im Deckel, weshalb ich es erst gesehen habe, als ich schon ein halbes Brot mit dieser Wurst gegessen hatte. Daß mir danach ein wenig übel wurde, wird wohl mancher verstehen.
War übrigens BIO-Wurst (ja ja, ich wollte doch Bio, jetzt muß ich mich nicht wundern, was hab ich eigentlich, bla bla ... ). Sooo, hatte ich mir das mit BIO eben nicht vorgestellt.
Also, Fotos sind gemacht, ich bin richtig sauer und will diesem tollen Unternehmen richtig "einen einschenken". Kann mir nämlich vorstellen, wie da gearbeitet wird. Welche Möglichkeiten gibt es? Schmerzensgeld? In welcher ungefähren Höhe? Vergleichbare Fälle zu denen es Urteile gibt? Außergerichtliche Einigung? Drohung mit B..D-Zeitung, Verbraucherzentrale, Aufsichtsbehörden etc?
Ach so, ist natürlich nicht wirklich passiert, weder mir noch nem Freund. Würde nur mal aus Interesse gerne wissen, wie das in D so aussehen würde. Ist also keine individuelle Rechtsberatung.
Danke!
Also ich würde die Wurstdose samt Spinne an die C-Stars schicken, die grad im Dschungel-Camp in Australien leben. Vielleicht können die was damit anfangen und finden die Spinne in der Wurst gar nicht so schlimm.
Wenn der Wurstesser W sich tatsächlich über die kleine Spinne geärgert hat und ihm tatsächlich schlecht geworden ist, kann er möglicherweise ein kleines Schmerzensgeld von deutlich unter € 1.000,00 verlangen, sicherlich auch die Lieferung einer einwandfreien Wurstdose mit 1-A Wurst ohne Spinne. Mit Sicherheit wird man sich vernünftig außergerichtlich einigen können, wenn W beweisen kann, dass die - wahrscheinlich tote - Spinne in seiner Wurstdose ein neues Zuhause gefunden hat und die Herkunft der Spinne nicht W und seinen eigenen Haushaltskünsten zu verdanken ist. Ein riesiges "amerikanisches" Schmerzensgeld wird hierzulande nicht erzielt werden können. Wenn W allerdings die Klage/den Rechtsstreit in den USA anhängig machen kann, weil er die Wurstdose in den USA gekauft hat und ein amerikanisches Gericht tatsächlich zuständig ist, dann nur zu ... Vielleicht kann W dann richtig reich werden!
W kann sicherlich auch die Zeitung mit den großen roten Buchstaben kontaktieren. Er muss nur damit rechnen, dass sich der Wursthersteller ggf. gerichtlich zur Wehr setzen wird und das für W deutlich teurer werden kann als sein Schmerzensgeld und die neue Wurstdose zusammen. Die Verbraucherzentrale wird wahrscheinlich müde abwinken, wenn es sich bei der Spinnenwurstdose um einen außergewöhnlichen Einzelfall handelt. Auch die Gewerbeaufsicht wird sich bei einem Einzelfall, von dem bisher die Rede ist, wahrscheinlich "kein Bein ausreißen", sorry.
Da Spinnen ein Exoskellet aus Chitin besitzen, was beim Kochen nicht wirklich zerfällt (bei einem Hummer zerkocht vielleicht zwar das Fleisch, nicht aber der Panzer), kann ich mir sehr wohl vorstellen, daß eine Spinne noch als solche Erkennbar ist.
Da wir hier aber aber die Fallstellung hypothetisieren können, dürfen die Fragen unter der Annahme beantwortet werden, zweifelsfrei eine Spinne mit eingekocht wurde.. Und deswegen zurück zur eigentlichen Fragestellung. _________________ Geist ist Geil!
@lissi: Ich verleihe Dir hiermit den goldenen Klugscheißerpreis für einen Beitrag, der dem Fragesteller (also mir) kein bißchen weiterhilft und auch sonst völlig überflüssig ist. Warum sollte ich mir den Quatsch ausdenken??? Könnte man hier Fotos einfügen, würde ich es Dir beweisen.
@Herzog, Jörg:
Danke für Ihre Ausführungen. So ähnlich hatte ich mir das vorgestellt. Das wir keine amerikanischen Schmerzensgelder haben, weiß ich (ist wohl auch grundsätzlich ganz gut so). Einfach mal den Hersteller mit dem Vorwurf konfrontieren oder lieber gleich zum RA?
Verfasst am: 10.02.09, 12:19 Titel: Kontaktaufnahme zum Hersteller
Sollte W nicht rechtsschutzversichert sein und müsste er demzufolge zunächst seinen Rechtsanwalt (RA) selbst bezahlen, so empfiehlt es sich sicherlich zunächst einmal selbst - ohne RA - Kontakt zum Hersteller aufzunehmen. Kommt W dann nicht weiter, sollte er m.E. dann einen RA seines Vertrauens einschalten, der sich ein wenig mit der Produkthaftung auskennt. Dieser RA wird sich dann aber voraussichtlich auch zunächst erst einmal an den Hersteller wenden und versuchen, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen, um einen aufwändigen, öffentlichen Rechtsstreit zu vermeiden.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 10.02.09, 12:52 Titel:
Ich nehme an, der rote Punkt unter Ihrem Namen nach immerhin doch zwei Beiträgen ist diesem Text
Jörg3000 hat folgendes geschrieben::
@lissi: (...)
geschuldet. Ich erspare mir deshalb einen Kommentar und verweise lediglich auf unsere Juriquette, um deren Beachtung ich nachdrücklich bitte. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 10.02.09, 13:17 Titel:
Jörg3000 hat folgendes geschrieben::
@Herzog, Jörg:
Danke für Ihre Ausführungen. So ähnlich hatte ich mir das vorgestellt.
Allerdings sieht Herzog, Jörg das vielleicht doch etwas zu großzügig mit dem Schmerzensgeld.
Für Würmer im Glas mit Bio-Paprika gab es jedenfalls beim AG Aalen - nichts (AZ 3c 811/99 ). Und das, obwohl der Heiligabend und Weihnachten für den Kläger und seine Familie durch den Anblick der Würmer gelaufen war.
Siehe aber auch den letzten Satz meiner Fußnote zu anderen Gerichten.
Jörg3000 hat folgendes geschrieben::
Ich verleihe Dir hiermit den goldenen Klugscheißerpreis für einen Beitrag, der dem Fragesteller (also mir) kein bißchen weiterhilft und auch sonst völlig überflüssig ist.
In die richtige Richtung ging lissys Beitrag schon, denn auf jeden Fall war die Spinne, ob noch erkennbar oder nicht, tot. Die Einwirkung von toten unerwünschten Lebewesen in Lebensmittel auf den potentiellen Verzehrer ist jedenfalls nach Auffassung des AG Aalen äußerst gering. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
@Biber:
Also ich bin nun wirklich nicht neu im Internet und auch nicht in Foren.
Mir ist schon klar, daß es immer wieder Neulinge gibt, die z. B. die Suchfunktion nicht nutzen, einen bestimmten forenspezifischen Umgangston nicht oder falsch verstehen usw. Ich denke eigentlich nicht, daß ich zu dieser Gruppe von Menschen gehöre. Ich gehöre aber auch nicht zu denen, die schleimen, sich unterwürfig andienen, jeden Spaß spaßig finden usw. sondern sage gerne konkret und deutlich meine Meinung. Auch als Neuling.
Nach wie vor bin ich der Meinung, daß Lissis Beitrag nicht zielführend war und deshalb nur meine (und die der anderen Mitleser) Zeit verschwendet. Er war auch in keiner Weise ironisch oder spaßig, damit hätte ich vielleicht noch leben können. Sondern eben einfach nur überflüssig.
Daß man meine Antwort darauf zumindest teilweise auch ironisch auffassen durfte, erschließt sich wohl nicht jedem. Dann war's wohl zu heftig und ich schraube ein bißchen zurück: Der Beitrag bekommt jetzt nur noch den silbernen Klugscheißerpreis! Aber jetzt bitte nicht sauer sein, daß es kein Gold gibt!!!
Im Übrigen: Lissi ist doch allem Anschein nach (fast 2000 Beiträge vs. meine jetzt 3) erfahren genug, sich selber zu verteidigen?
@Redfox:
schöne Urteilsbegründung!
PS: Grüne Punkte kann doch jeder! Werden dann irgendwann vom Dualen System abgeholt. Meinen roten kann ich behalten!
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